Alle Beiträge von Dirk Burczyk

Übermittlungsvorschriften an die Polizei neu geregelt

Mit dem „Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts“ hat die Koalition von SPD, Grünen und FDP im Bund Ende 2023 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2354/13 v. 28.9.2022) zu den Übermittlungsvorschriften der Dienste an die Polizei umgesetzt.[1] Die Richter hatten die vorherigen Regelungen als zu unbestimmt und unverhältnismäßig gewertet. Erhebungsschwellen der Polizei drohten, durch geheimdienstliche Ausforschung und anschließende Übermittlung unterlaufen zu werden.

Das Gesetzgebungsverfahren verlief einigermaßen holprig. Die Koalition hatte noch umfangreiche Änderungen am ursprünglichen Entwurf aus dem Bundesinnenministerium vornehmen müssen. In einer gewohnt umständlichen Formulierung hat nun auch die aus dem Polizeirecht bereits bekannte „drohende Gefahr“ ihren Weg in das Nachrichtendienstrecht gefunden. Wenn „Tatsachen im Einzelfall auf die Entstehung einer konkreten Gefahr hinweisen“, darf der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse an die Polizei übermitteln (§ 19 Abs. 2 BVerfSchG), bei unmittelbarer Gefahr ist er dazu nun verpflichtet. Übermittlungsvorschriften an die Polizei neu geregelt weiterlesen

G 10-Maßnahmen in den Jahren 2020 und 2021

Nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) den Bundestag jährlich über die durch die G 10-Kommission des Bundestages genehmigten Überwachungsmaßnahmen. Dazu gehören individuelle Maßnahmen zum Abhören von Telefonanschlüssen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND). Beim BND treten sogenannte „strategische Beschränkungen“ hinzu, also das Durchsuchen der internationalen elektronischen Kommunikation mittels Suchbegriffen. G 10-Maßnahmen in den Jahren 2020 und 2021 weiterlesen

Maßnahmen zu Terrorismusbekämpfung 2020 und 2021

Im März 2023 bzw. Januar 2024 legte das Parlamentarische Kontrollgremium zur Kontrolle der Geheimdienste des Bundes (PKGr) seine Berichte zur Anwendung der nachrichtendienstlichen Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBKG) in den Jahren 2020 bzw. 2021 vor.[1] Demnach verlangte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Jahr 2020 in zwei Fällen von Luftfahrtunternehmen, in 16 Fällen von Finanzdienstleistern und in 58 Fällen von Telekommunikationsdienstleistern Auskünfte über ihre Kund*innen. Der Bundesnachrichtendienst (BND) machte von diesen Befugnissen keinen Gebrauch, das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) in zwei (Luftfahrt), sieben (Finanzen) bzw. einem Fall (Telekommunikation). Bei Auskünften zu Telefonanschlussinhaber*innen lag die Zahl der insgesamt betroffenen Personen mit 239 deutlich über der Zahl der 59 betroffenen Anschlüsse. Maßnahmen zu Terrorismusbekämpfung 2020 und 2021 weiterlesen

Fingerabdrücke im Personalausweis selten überprüft

Mit der Verordnung 2019/1157 vom 20. Juni 2019 wurde durch die EU die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen und Aufenthaltstiteln verfügt. Sie sollen ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal sein, anhand dessen die Authentizität eines Personaldokuments überprüft werden kann. In Deutschland werden diese Fingerabdrücke ausschließlich im Personaldokument selbst gespeichert. Der Aufbau der dafür erforderlichen technischen Infrastruktur bei der Bundesdruckerei und in den kommunalen Passbehörden wurde über die Anhebung der Gebühren auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt. Statt bis dahin 28,80 kostet der Personalausweis seit 2021 37 Euro. Fingerabdrücke im Personalausweis selten überprüft weiterlesen

Bundestagspolizei erhält eigenes Polizeigesetz

Im Konzert der Polizeibehörden in Deutschland führt eine ein etwas abseitiges und fast unbemerktes Dasein: die Polizei des Deutschen Bundestages. Sie hat die Sicherung des Bundestages, seiner Gebäude und des Parlamentsbetriebs zur Aufgabe. Schon vor Jahren wurden die eher unauffälligen dunkelblauen Jacken mit der Aufschrift „Polizei“ auf dem Rücken und die ansonsten getragene Zivilkleidung durch Uniformen, Schutzwesten und offen getragene Pistolen ersetzt. Ihre rechtliche Grundlage findet die Bundestagspolizei ausschließlich im Grundgesetz. Dort heißt es in Art. 40, Abs. 2: „Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus.“ Dies wurde immer wieder moniert, für Grundrechtseingriffe wie beispielsweise die kurzzeitige Gewahrsamnahme von Störer*innen auf der Bundestagstribüne und der Feststellung ihrer Personalien brauche es eine echte Rechtsgrundlage. Bundestagspolizei erhält eigenes Polizeigesetz weiterlesen

Getrübter Blick in die Glaskugel: Polizeiliches Data-Mining muss beschränkt werden

Mit seinem Urteil vom 16. Februar 2023 hat das Bundesverfassungsgericht polizeirechtliche Regelungen zur automatisierten Datenauswertung im Grundsatz für zulässig erklärt, ihre Anwendung aber strengeren Kriterien unterworfen. Damit wurden zugleich Leitplanken für eine zukünftige, bundesweite Verwendung von Software für das „predictive policing“ geschaffen. Grundsätzliche Fragen bleiben ungeklärt. 

Schon seit über zehn Jahren wird in der Bundesrepublik der Einsatz von algorithmenbasierter Analysesoftware in der Polizei erprobt. Diese soll ihre Arbeit im Bereich der Kriminalitätsprävention und der Strafverfolgung unterstützen. Zu unterscheiden sind dabei zwei grundsätzlich unterschiedliche Ansätze: die allgemein unter dem Begriff „predictive policing“ entwickelten Anwendungen, die unter Auswertung von polizeilichen Falldaten und z. T. mit Hinzuziehung von soziodemografischen, sozialstatistischen und georeferenzierten Daten die Eintrittswahrscheinlichkeit von Wohnungseinbruchsdiebstählen (WED) durch professionell vorgehende Täter*innen prognostizieren und zur Steuerung des Ressourceneinsatzes bei der Bestreifung herangezogen werden können. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen setzten dabei ab 2015 das kommerzielle Produkt PRECOBS vom Institut für musterbasierte Prognosetechnik (IfmPt) oder Eigenentwicklungen ein. Der Betrieb wurde in den meisten Ländern wieder eingestellt, weil ein Erfolg nicht nachweisbar war.[1] Getrübter Blick in die Glaskugel: Polizeiliches Data-Mining muss beschränkt werden weiterlesen

Zentraldateien der Polizei mit Millionen Datensätzen

Die deutschen Polizeien verfügen über Millionen Datensätze zur Identifizierung von unbekannten Tatverdächtigen. Im „Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System“ (AFIS) waren mit Stand 8. April 2023 in der Datei „AFIS-P“ 3,4 Millionen Personendatensätze von Tatverdächtigen enthalten, die mit Tatortspuren abgeglichen werden können. Deutlich größer ist die Zahl der in AFIS-A gespeicherten Personendatensätze von 5,6 Millionen. Hier handelt es sich nicht um Tatverdächtige oder Beschuldigte, sondern um schutzsuchende Menschen und solche, die ohne Aufenthaltstitel von der Polizei festgestellt wurden. Sie wird nur übertroffen von der Datei digitaler Lichtbilder DIGIBILI, die 6,7 Millionen Porträtaufnahmen (aus erkennungsdienstlichen Behandlungen) enthält. Die nach Personendatensätzen deutlich größte Zentraldatei ist der „Erkennungsdienst“, wo neben „Haut­leistenbildern“ (Fingerabdrücke, Handflächenabdrücke) auch Licht­bilder, Personenbeschreibungen und Handschriftenproben enthalten sind und die 9,8 Mio. Datensätze enthält. Die Datei zur Vorhaltung von DNA-Mustern von Tatverdächtigen und offenen Tatortspuren enthält gut 0,8 Mio. Personendatensätze, die sowohl von den deutschen als auch den europäischen Polizeibehörden zum Abgleich zur Verfügung stehen. Die Fahndungsdateien enthalten 0,85 Mio. Datensätze zur Personenfahndung und 15,5 Mio. zur Sachfahndung.[1] Zentraldateien der Polizei mit Millionen Datensätzen weiterlesen

API-Daten für mehr Fluggastdatenspeicherung

Am 13.Dezember 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine „Verordnung über die Erhebung und Übermittlung von API-Daten zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und zur Änderung der Verordnung (EU)2019/818“ (API-VO) vorgelegt.[1]

Die Advanced Passenger Information (API) wird von den Fluggesellschaften bei der Einreise in den Schengenraum während der Abfertigung der Fluggäste erhoben und bereits seit 2004 als Liste an die Grenzpolizeibehörde des Zielstaates übermittelt. Die API-Daten enthalten die Angaben aus den Reisepässen der Flugreisenden. Sie gelten laut Kommission als „verifizierte“ Daten über die tatsächlich an Bord befindlichen Fluggäste, während die Passenger Name Record (PNR)-Daten, die vorab von Fluggesellschaften und Reiseunternehmen an die Behörden übermittelt werden, „unverifizierte“ Daten enthalten – ob diese Fluggäste tatsächlich an Bord sind oder kurzfristig noch weitere Fluggäste zugestiegen sind, geht aus den PNR-Daten nicht hervor. API-Daten für mehr Fluggastdatenspeicherung weiterlesen