Kriminalitätsbelastete Orte in Berlin: kein Auskunftsrecht

Louisa Zech

Umstrittene polizeiliche Maßnahmen rund um die Rigaer Straße beschäftigen weiter die Berliner Justiz. Ende Juni wies das Verwaltungsgericht Berlin eine Klage ab, mit der die Auskunft über die Grenzen eines Be­reichs begehrt wurde, den die Polizei als „kriminalitätsbelasteten Ort“ ausweist. Zwar sah diese sich Anfang Juni auf massiven Druck auch aus den Reihen der neuen Regierungskoalition gezwungen, eine Liste mit diesen bis dato geheim gehaltenen Zonen zu veröffentlichen, an denen die Polizei gemäß Berliner Sicherheits- und Ordnungsgesetz verdachtsunabhängige Identitätsfeststellungen sowie Durchsuchungen von Personen und Sachen durchführen darf. Die veröffentlichte Liste, die bereits schon durch Presseberichte weitgehend bekannt war, weist auch einen „kleinen Bereich“ der Rigaer Straße aus. Auskunft über die genauen Umgrenzungen der kriminalitätsbelasteten Orte erteilt die Poli­zei allerdings aus „einsatztaktischen Gründen“ nicht. Mit dieser Information, so die schwache Begründung, könnten „Straftäter“ sich einer verdachtsunabhängigen Kontrolle durch einen „Schritt zur Seite“ entziehen.[1] Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte mit einer Kla­ge­abweisung vom 26. Juni 2017 das Zurückhalten der Information als rechtmäßig, ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz läge nicht vor. Im gesamten Friedrichshainer „Nordkiez“ muss also weiterhin mit willkürlichen Polizeikontrollen gerechnet werden.

[1]   so gegenüber dem Berliner Abgeordnetenhaus, Drs 17/11598 v. 6.7.2017

Beitragsbild: Auch der U-Bahnhof Kottbusser Tor im Berliner Bezirk Kreuzberg gilt als „kriminalitätsbelasteter Ort“. (Christian Ditsch)

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