Druck zur Entfernung von Internetinhalten

Seit ihrer Einrichtung hat die bei Europol angesiedelte „Meldestelle für Internetinhalte“ 45.598 Postings auf mehr als 80 Online-Plattformen geprüft und in den meisten Fällen für eine Entfernung an Internetanbieter gemeldet.[1] Mit einer Erfolgsquote von 85 Prozent seien die Firmen laut dem Anti-Terrorismusbeauftragten dem Wunsch nachgekommen. Normalerweise erfolgt die Übermittlung von Ersuchen der Polizeibehörden an die Internetdienstleister über eigens eingerichtete Kanäle, die Europol im Portal „Shaping Internet Research Investigations Unified System“ (SIRIUS) auflistet. Google und YouTube haben außerdem ein „Trusted Flagger Program“ gestartet, in dem private Organisationen und polizeiliche Koordinierungsstellen für Internetkriminalität als vertrauenswürdige Hinweisgeber eingestuft werden. Ihre Ersuchen werden vorrangig behandelt. Aus Deutschland sind beispielsweise das Bundeskriminalamt und einige Landeskriminalämter am „Trusted Flagger Program“ beteiligt.[2] Eine hiermit verknüpfte Datenbank enthält einen Überblick von gemeldeten Inhalten sowie die diesbezügliche Entscheidung von Google und YouTube über eine Entfernung. Die Inhalte selbst sind dort aber nicht gespeichert.

Die EU-Zusammenarbeit mit den großen Internetdienstleistern erfolgt im Rahmen des „EU Internet Forum“, das zunächst vorwiegend zu „terroristischer Propaganda“ arbeitete. Nach dem Willen der Kommission sollen nun auch „fremdenfeindliche, rassistische oder Hassreden ge­nau­so wie Urheberrechtsverletzungen“ auf der Agenda stehen.[3] Eines der Ziele des „EU Internet Forum“ ist die schnelle und verbindliche Löschung beanstandeter Inhalte. Facebook, Google, Twitter und Microsoft haben einen auf Hash-Werten basierenden Uploadfilter eingerichtet, der einmal entferntes Material beim erneuten Hochladen erkennen und filtern soll. In der Datenbank sind bereits mehr als 40.000 Hashes „bekannter terrorpropagandistischer Videos und Bilder“ erfasst.

Trotz dieser weitgehenden Kooperation fordert die Kommission im „12. Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Sicherheitsunion“ weitere „freiwillige proaktive Maßnahmen“ von den Online-Plattformen.[4] Die Datenbank mit Hash-Werten soll zukünftig Angaben zur Geschwindigkeit der Löschvorgänge enthalten, nachdem diese von Sicherheitsbehörden zur Entfernung gemeldet wurden. Kommen die Firmen den Vorschlägen nicht nach, droht die Kommission „gesetzgeberische Maßnahmen zur Entfernung Terrorismus verherrlichender Inhalte“ an.[5] Der EU-Sicherheitskommissar Julian King fordert eine Regelung wie im deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz, allerdings mit einer Löschzeit von einer Stunde.

[1]   www.statewatch.org/news/2018/mar/eu-council-ctc-note-jha-agencies-counter-terrorism-6146-18.pdf
[2]   BT-Drs. 19/765 v. 15.2.2018
[3]   Statement der Kommission v. 8.1.2018
[4]   COM(2017) 555 final v. 28.9.2017
[5]   COM(2017) 779 final v. 12.12.2017

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