Grenzüberwachung in Tunesien

Das deutsche Verteidigungsministerium unterstützt Tunesien beim Ausbau eines elektronischen Grenzüberwachungssystems. Eine bereits errichtete Sperranlage wird nun entlang der Grenze zu Libyen bis zur Grenzstadt Borj AI Khadra in der Sahara ausgedehnt.[1] Adressat der „Ertüchtigungsinitiative“ ist das tunesische Militär. Das Gesamtprojekt wird zusammen mit der US-Regierung geplant, mit der Durchführung ist die US-Behörde „Defense Threat Reduction Agency“ (DTRA) beauftragt. Die aus Deutschland übernommene Finanzhilfe wird vage mit einem „zweistelligen Millionenbetrag“ angegeben.

Schon das 168 Kilometer lange und zwei Meter hohe Teilstück an der libyschen Grenze wurde mit deutscher Hilfe errichtet. Das Geld für transportable Sperranlagen und „mobile Bodenaufklärungssysteme“ kam in einer Schenkungsvereinbarung von der Bundeswehr. Für die Lieferung und Installation der Systeme wurde die Firma Hensoldt, eine Ausgründung des Airbus-Konzerns, mandatiert. Das tunesische Militär verfügt seitdem über fünf weitere Bodenüberwachungsradare, 25 hochauflösende Ferngläser, fünf aufstellbare Nachtsichtgeräte vom Typ „Night­Owl M“ sowie 25 kleinere Nachtsichtgeräte, die als Zielfernrohr auf auto­matische Waffen montiert werden können. Laut Verteidigungsministerium dienten die Lieferungen „vor allem dem Schutz vor terroristischen und anderen grenzüberschreitenden Bedrohungen (Schmuggel u.a.)“.[2] Airbus selbst bewarb die Technik als besonders geeignet gegen eine „Welle illegaler Einwanderer“, die an Europas südliche Küsten aufschlagen würden.[3] Inzwischen ist die For­mu­lierung aus dem vergangenen Jahr von der Webseite des Unternehmens verschwunden.

Auch die Bundespolizei hilft Tunesien bei der Grenzüberwachung, u.a. durch umfangreiche Ausbildungen, darunter zum Erkennen von Urkundenfälschungen, im Logistikbereich sowie bei der Qualifizierung von Trainern der Nationalgarde. Zuletzt wurden die tunesischen Grenzbehörden „in Funktion und Nutzung“ von Körperscannern eingewiesen. Trainiert wurde an Geräten der US-Firma L3 Technologies sowie der deutschen Firma Rohde & Schwarz.

[1]   BT-Drs. 19/272 v. 14.12.2017
[2]   BT-Drs. 18/7724 v. 26.2.2016
[3]   https://twitter.com/matthimon/status/752800096903917568

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