Literatur

Zum Schwerpunkt

Vor mehr als zwei Jahrzehnten widmeten wir uns im Schwerpunkt dem Thema „Polizei und Stadt“ (Bürgerrechte & Polizei/CILIP 51, H. 2/1995). In seinem einleitenden Beitrag zitierte Wolf-Dieter Narr ausführlich aus den – auch heue noch lesenswerten – „Ausgrabungen der Zukunft in Los Angeles“ von Mike Davis („City of Quartz“, 1992). Dort heißt es: „… man kann beobachten, wie beispiellos Städteplanung, Architektur und Polizei in einer umfassenden Sicherheitsanstrengung verbunden werden“. Diese Aussage gilt heute für alle entwickelten Weltregionen, nur dass sie ergänzt werden müsste, durch den gewaltigen Schub an planenden und überwachenden Optionen, die die Digitalisierung mit sich gebracht hat. Sie liefert das technische Handwerkszeug mit dem die Versicherheitlichung des (städtischen) öffentlichen Raumes bewerkstelligt wird und werden soll. Im Folgenden nur einige kurze Hinweise auf ausgewählte Veröffentlichungen der letzten Jahre.

Häfele, Joachim; Sack, Fritz; Eick, Volker; Hillen, Hergen (Hg): Sicherheit und Kriminalprävention in urbanen Räumen. Aktuelle Tendenzen und Entwicklungen, Wiesbaden (Springer VS) 2017

Zwischen der Einführung von Joachim Häfele und den abschließenden Überlegungen von Fritz Sack versammelt dieser Band zwölf Aufsätze, die sich mit unterschiedlichen Aspekten des im Titel genannten Themas beschäftigen. Gemeinsam ist den Beiträgen des Bandes, dass man sie über weite Strecken als Kommentierung jener Entwicklungen verstehen kann, die vorgeben auf „urbane Disorder“ zu reagieren. Dementsprechend spielt die „Broken windows“-Behauptung (ursprünglich 1982 formuliert, in Deutschland seit den 1990er positiv rezipiert) eine zentrale Rolle. Die Kritik an einer Sicherheitsstrategie, die in der Bekämpfung von „Unordnung“ den entscheidenden Hebel zur Bekämpfung von Kriminalität sieht, wird in den Beiträgen auf verschiedenen Ebenen betrieben: auf der ideologischen in dem Beitrag von Bernd Belina (Bekämpfung der Armen) auf der eher instrumentellen durch Andrew Wallace‘ Ausführungen zum bürgerlichen Kampf gegen „asoziales Verhalten“ oder auf der institutionellen Ebene in der Landnahme privater Sicherheitsdienstleister (Kendra Briken und Volker Eick) oder das polizeiliche „Engagement“ in Schulen. (Volker Eick)

Bauriedl, Sybille; Strüver, Anke: Smarte Städte. Digitalisierte urbane Infrastrukturen und ihre Subjekte als Themenfeld kritischer Stadtforschung, in: sub\urban 2017, H. 1/2, S. 87-104 (www.zeitschrift-suburban.de)

Was im Sammelband von Häfele u.a. fehlt, wird in gewisser Weise hier geliefert: Die Bedeutung der technischen Infrastruktur wird für die modere Stadt erheblich wachsen. Der Aufsatz stellt die Zukunft und Gegenwart der „smart cities“ auf drei Ebenen dar: Zunächst wird die „Rhetorik und Materialität digitalisierter Infrastrukturen“ charakterisiert. Insbesondere der unmittelbare Zusammenhang mit dem Umweltdiskurs wird nachgezeichnet. Der zweite Zugang betrachtet die unternehmerische Stadt: Die Digitalisierung ist ein Instrument des Stadtmanagements; sie verspricht effektive und kostengünstige Lösungen, die von privaten IT-Anbietern offeriert werden. Auf der dritten Ebene werden schließlich die Individuen als Objekte und Subjekte von Digitalisierung thematisiert. In den „Perspektiven“ diskutieren die Autorinnen Risiken und Chancen der städtischer Digitalisierungsprozesse, ohne dass spezifische Risiken genauer benannt würden.

Krüger, Daniela; Voss, Martin; Seidelsohn, Kristina: Fragmentierte Sicherheit – Zur Produktion und Reproduktion von (Un-)Sicherheitsräumen in Städten, in: Soziale Probleme 2017, H. 2, S. 285-299

Dargestellt wird eine Untersuchung in Stuttgart und Wuppertal, in der über Befragungen Licht in die städtischen „fragmentierten Sicherheitsräume“ gebracht werden sollte. Befragt wurden 23 lokale SicherheitsexpertInnen (Feuerwehr, Polizei, Stadtverwaltung) und 20 „marginalisierte BürgerInnen“. Die lokale „Sicherheitsarbeit“, so die Antwort, ist von „Statistik und Imaginationen geprägt“, also von bürokratisch erzeugtem Wissen und von den Bildern, die auf deren Grundlage entworfen werden. Eine solche Strategie führe nicht zu mehr Sicherheit, sondern ziele auf „die Regulierung von (Un-)Sicherheitsräumen.

Tuchscherer, Lisa: Stadtpolizei statt Polizei, Berlin (Duncker & Humblot) 2017

Diese aus dem Jahr 2006 stammende juristische Dissertation untersucht die Renaissance städtischer Polizeien am Beispiel Frankurt/Main. Neben einigen bedenkenswerten Befunden (etwa, dass BürgerInnen die verschiedenen Polizeien und deren Zuständigkeiten und Befugnisse nicht auseinanderhalten können) und einigen fraglichen Behauptungen (etwa, dass mehr Präsenz von Uniformierten das Sicherheitsgefühl verbessere) enttäuschen die rechtspolitischen Schlussfolgerungen der Autorin: Um Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, seien die städtischen Polizeien zu professionalisieren (insbesondere durch die Verbesserung der Ausbildung), ihre Zuständigkeiten seien auf präventive Aufgaben zu begrenzen, während alle „grundrechtssensiblen“ Bereiche der Landespolizei überlassen bleiben müsse (S. 168). Dass die „Überwachung der Einhaltung von Verhaltensregeln“ – beispielhaft genannt werden: Kontrollen in Parks und Fußgängerzonen – nichts grundrechtssensibel sein sollen, ist für eine juristische Doktorarbeit ein gewagte These. Im Hinblick auf die Wirklichkeit in den Innenstädten verharmlost sie die soziale Ausgrenzung unter der Fahne von Sicherheit und Ordnung.

Abt, Jan; Hempel, Leon; Heckel, Dietrich; Pätzold, Ricarda; Wendorf, Gabriele (Hg.): Dynamische Arrangements städtischer Sicherheit. Akteure, Kulturen, Bilder, Wiesbaden (Springer VS) 2014

Der Band dokumentiert die Beiträge einer Tagung des von der Bundesregierung geförderten Forschungsprojekts „Dynamische Arrangements städtischer Sicherheitskultur“. Im umfassenderen ersten Teil werden verschiedene Zugänge zum Feld lokaler Sicherheitsproduktion – in der Regel anhand von Fallstudien entwickelt – vorgestellt. In ihrem Aufsatz „Das Ende von Institutionen als Strukturierungsansatz?“ unternehmen Jan Abt und Renate Lieb den Versuch eine Systematisierung des kommunalen Akteursfeld. Durch die Charakterisierung von neun „Funktionstypen“ sollen die lokalen Verhältnisse beschrieben und verstehbar gemacht werden. Die Ergebnisse einer solchen Systematisierung sind wenig überraschend: Dass die Konflikte innerhalb eines Typus geringer sind als zwischen verschiedenen Typen, dass Konflikte häufig aus Unkenntnis des Gegenübers resultieren, dass Akteure, die auf Vernetzung setzen, zunehmend wichtiger werden etc. Auch die Zuordnung der Akteure zu bestimmten Funktionen ist wenig erhellend, meist sogar tautologisch. Ein Blick über den Tellerrand, auf die lokale politische Ökonomie und auf die Interessen, die sich mit „Sicherheit“ verbinden, hätte weiterhelfen können. (alle: Norbert Pütter)

Sonstige Neuerscheinungen

Beek, Jan; Göpfert, Mirco; Owen, Olly; Steinberg, Jonny (eds.): Police in Africa. The Street Level View, London (Hurst & Company) 2017, 372 S., 34,00 EUR

Mathéy, Kosta; Matuk, Silvia (eds.): Community-Based Urban Violence Prevention. Innovative Approaches in Africa, Latin America, Asia and the Arab Region, Bielefeld (transcript) 2014, 306 S., 39,99 EUR

Postkoloniale Polizeiarbeit in ehemaligen Kolonien Afrikas steht im Mittelpunkt des in 15 Einzelkapiteln vorgelegten Sammelbands von Jan Beek und Kollegen, der Fragen nach Korruption und Corpsgeist, Männlichkeit und Militarismus, nach Recht und Ritual aus ethnographischer Perspektive im gegenwärtigen westlichen und in Südafrika unter drei Fragestellungen bearbeitet: Was ist die Polizei im gegenwärtigen Afrika? Wer ist die Polizei in Afrika? Wie arbeitet diese Polizei? Die Fallstudien umfassen die DR Kongo, Ghana, Mosambik, Niger, Nigeria (mit drei Beiträgen), Sierra Leone, Südafrika (vier Beiträge) und Togo.

Kurz gefasst, es werden u.a. folgende Fragen ventiliert: Wurde Polizeiarbeit von Europa nach Afrika exportiert (S. 19ff) oder wurden Polizeikonzepte von Afrika nach Europa, insbesondere nach Großbritannien im frühen 19. Jahrhundert, transferiert (S. 103ff.). Die Existenz staatlicher Polizeien parallel und keineswegs in Konkurrenz zu ‚Bürgerwehren’ sorgt(e) für das, was jeweils für Ordnung gehalten wird: „Das Bestehen solcher Gruppen ist nicht notwendigerweise Ausdruck eines schwachen Staats“ (S. 98), sondern eher Ausdruck geteilter Wissensbestände von Dominanten und Dominierten – nicht nur zum Nachteil Letztgenannter (S. 79ff.). Die in den Fallstudien untersuchten afrikanischen Polizeieinheiten arbeiten regelmäßig auf Grundlage sozialer Vorstellungswelten und nicht nach jeweils durchaus bestehender Rechtslage (S. 249ff.). Ein Instrument ist die Haftzelle – „meist als Drohung benutzt, aber regelmäßig auch als gewalttätiges Element bei informellen Lösungen“ (S. 219). Mit diesem Sammelband haben die herausgebenden Männer Teile der afrikanischen Polizei auf eine lesenswerte Art einem (europäischen) Lesepublikum nahegebracht und durchaus für den hiesigen Gebrauch heimgeholt.

Mathéy und Matuk wählen für ihren Sammelband einen sich (weitgehend) als Selbsthilfe verortenden Ansatz zu der Frage, wie – jenseits von den USA und Europa, wo dies beharrlich nicht gelingt – urbane Gewaltprävention funktioniert. Aus sozialwissenschaftlich-kritischer Pers­pektive passiert dabei beides: sehr wenig und sehr viel. Sehr wenig mit Blick auf die theoretische Durchdringung der Herausforderung „urbaner Gewalt“ (Ausnahme der Beitrag von al-Nammari zu palästinensischen Flüchtlingscamps in Jordanien, S. 234ff.) und noch weniger in Perspektive auf „kommunale Kriminalprävention“, die mit herrschender Lehre lediglich nacherzählt wird (S. 24ff.) und sich für die nachfolgenden Kapitel als weitgehend irrelevant erweist, weil ihr eine kritisch reflektierte Perspektive fehlt. Sehr viel geschieht in den umfangreich illustrierten 15 Fallbeispiel-Kapiteln, die uns u.a. „lessons learnt“ (9 Kapitel) und „alternative approaches“ vorstellen (3 Kap.): Die Lektionen reichen von der Selbstbewaffnung in Bürgerwehren sowohl in Armuts- und Reichenquartieren Kameruns gegen Raub und Diebstahl (S. 78ff.), umfassen Konflikt(auf)lösungen durch muslimisch bestimmte Traditionalismen und durch „pocket jurisdiction“ (Polizeikorruption und -selbstbe­reicherung) in Guinea-Bissau (S. 98ff.) und enden noch nicht mit dem Absingen der Internationale und von Liedern der Mao-Ära gegen (gewalttätige) Wohnungsräumungen in China (S. 118ff.). Sie schließen nämlich, als alternative Ansätze, auch explizit religiöse Konfliktlösungen ein, die – wie in Mumbai im Kontext der anti-muslimischen Riots von 1992/93 – nachfolgend der nicht-tödlichen Koexistenz von Muslimen und Hindus unter dem Motto „no secular people“ dienten (S. 268ff.): Ein Mosaik, für das gerade angesichts der Vielschichtigkeit der Problemlagen – weit jenseits der hier behaupteten Gestalt von Stadt, Gewalt und Prävention – ein (selbst)kritisch-zusammenfassendes Abschlusskapitel der Herausgebenden angezeigt gewesen wäre.

Vitale, Alex S.: The End of Policing. London/New York (Verso) 2017, 266 S., 15,33 (inkl. E-Book)

Der am Brooklyn College (New York) lehrende Soziologe hat mit dieser Monographie, die Verso zu Weihnachten zwischenzeitlich zum halben Preis vertrieb, einen auf den liberal-demokratischen US-amerikanischen Massenmarkt zugeschnittenen Band vorgelegt, dessen Titel vermutlich dem Absatz dienen, aber in keinem der zehn Kapitel entwickelt wird. Beginnend mit einer historisierenden Darlegung, dass und wie die (US-amerikanische) Polizei explizit dazu geschaffen wurde, den jeweiligen kapitalistischen Status quo für die weißen Eliten zu erhalten, wird mit den Fallbeispielen der rassistischen Polizeigewalt und der polizeilichen Bearbeitung von psychischen Erkrankungen, Wohnungslosigkeit, freiwilliger Sexarbeit, (illegalisiertem) Drogenkonsum, Straßengangs, Grenzschutz und politischem Protest die These vertreten, es handele sich weitgehend (wenn nicht durchweg) um sozialpolitische und -ökono­mische Herausforderungen, die auch sozialpolitisch und -ökonomisch zu verhandeln und entkriminalisierend zu bearbeiten seien. Weitgehend ausgehend vom beginnenden 20. Jahrhundert werden jedem Kapitel die zeitlich nachfolgenden staatlichen und sogenannten zivilgesellschaftlichen Reformbestrebungen zugeordnet, kritisch gewürdigt und, jenseits der Polizei, mit Alternativvorschlägen zu deren Bearbeitung eher fortgeschrieben als kontrastiert. Umzusetzen sei – wie, dazu schweigt Vitale beharrlich – zuvörderst die Entkriminalisierung von Armut, Krankheit und Konsum, sodann: eine bessere Schulbildung, die Schaffung lokaler Beschäftigungsmöglichkeiten, sinnvolle Berufsausbildung und vor allem Jobs, die deutlich über dem gegenwärtigen Mindestlohn zu entlohnen wären. All das werde Gewaltkriminalität nicht beseitigen, gleichwohl möge sich die Polizei – deren endemische Korruptionsaffinität immer wieder herausgestellt wird – bitte bescheiden. Das ist soweit alles richtig (und die Endnotenliteratur lobenswert), nur ist damit der (zumindest für EinsteigerInnen) leidlich lesenswerte Band ohne einen eigenständigen Gedanken des Autors zu Ende – und von einem end of policing erwartbar nichts zu sehen. (sämtlich: Volker Eick)

Deppisch, Sven: Täter auf der Schulbank. Die Offiziersausbildung der Ordnungspolizei und der Holocaust, Marburg (Tectum Verlag) 2017, 592 S., 39,95 EUR

In seinem wahrlich dickleibigen Buch räumt Deppisch mit der Legende von der angeblich „sauberen“ Polizei des „Dritten Reiches“ auf. Zum Teil geschieht dies recht kleinteilig, und so braucht der Autor denn auch rund 130 Seiten, bevor er über die Polizei Preußens und der Weimarer Republik zu seinem eigentlichen Thema kommt. Doch es sei ihm verziehen, denn immerhin handelt es sich auch dabei um eine detail- und quellenreiche Zusammenfassung – halbe Buchseiten sind teilweise mit Quellenangaben und weiterführenden Verweisen versehen.

Doch wenn es dann soweit ist, wird es richtig spannend: So fielen bereits im Herbst 1935 die meisten der ehemaligen Offiziersschulen der Ordnungspolizei an die – damals noch im Aufbau befindliche – Wehrmacht und damit gleich auch rund 56.000 Polizisten. Künftig durfte niemand mehr als Polizeilehrer eingestellt werden, der selbst Jude oder mit einer Jüdin verheiratet war. Fortan ging es vor allen Dingen darum, die Ordnungspolizei „kriegstauglich (zu) machen“; eine militärische Ausbildung wurde folgerichtig immer wichtiger, und in den politisch-ideologischen Ausbildungsfächern wurde Kriegsgeschichte immer bedeutender: Polizeitaktik wurde für Hitlers „grüne Soldaten“ weitgehend gleichbedeutend mit militärischen Strategien.

Wie rasch und tief die neue Nazi-Ideologie von den Beamten aufgenommen wurde, zeigt recht eindrucksvoll das Beispiel eines Bezirksoberleutnants der Gendarmerie, der sich 1943 schriftlich an die Führung des Offiziersanwärterlehrgangs wandte, den er seinerzeit besuchte. Darin schildert er, wie bei einem Friseurbesuch trotz seines mehrfachen Protestes ein polnischer „Fremdarbeiter“ vor ihm bedient wurde und bittet, diese Anzeige an die Gestapo weiter zu leiten (S. 438f.). Weitere Beispiele sind nicht weniger eindrucksvoll.

Zu aktuellen heutigen Polizeidebatten hat das Buch letztlich zwar nicht viel beizutragen, für die Polizeiforschung hingegen umso mehr. Zumal es recht eindrucksvoll aufzeigt, wie schnell und widerstandslos sich Polizeiapparate neuen, auch verbrecherischen, Staatsideologien fügen. Wenn Deppisch somit resümiert, ohne die Polizei sei der Holocaust nicht durchführbar gewesen, kann man ihm nur vorbehaltlos zustimmen. (Otto Diederichs)

Narr, Wolf-Dieter: Radikale Kritik und emanzipatorische Praxis. Ausgewählte Schriften, Münster (Westfälisches Dampfboot) 2017, 218 S., 25,– EUR

Ausgewählt und „kommentiert von Wegbegleiter*innen“ aus dem Komitee für Grundrechte und Demokratie sind in diesem Band zwölf Aufsätze aus den Jahren 1980 bis 2016 versammelt. Entstanden aus Anlass seines 80. Geburtstags, will dieser „‚Bändchen‘ mit Schnuppertexten“ (Vorwort) neugierig machen auf die Arbeiten von Wolf-Dieter Narr als kritischem Intellektuellen, als Politik- und Sozialwissenschaftler und als politischer Aktivist, die sich durch ein „radikales Verständnis von Demokratie und Menschenrechten wie die Kritik gesellschaftlicher Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisse“ auszeichnen.

Aus den in drei Abschnitten („Grundlagen“, „Zeitdiagnosen und politisch-menschenrechtliche Interventionen“ und „Perspektiven“) gruppierten Beiträgen sei exemplarisch je ein Aufsatz besonders erwähnt, weil darin der Bezug zur Inneren Sicherheit so deutlich zutage tritt. Der 2005 im „Argument“ erschienene Aufsatz „Staatsgewalt. Politisch-soziologi­sche Entbehrungen“ widerspricht jener „dicken Süßschicht allgemeiner Legitimation“, mit der staatliche Gewalt überzogen sei. Angesichts der Blindheit gegenüber seinen historischen Entstehungsbedingungen und seiner gegenwärtigen Bedeutung, besteht Narr darauf, den „moderne(n) Staat zuerst und vor allem als Produktionsverhältnis von Gewalt“ zu begreifen. Entgegen seines bis auf Hobbes zurückgehenden Begründungsmythos begrenze der Staat nicht Gewalt, sondern er sorge dafür, dass „Gewaltursachen erhalten und vermehrt werden.“

Die Auseinandersetzung mit Gewalt steht auch in anderen Beiträgen im Zentrum. In „Demonstranten, Politiker (Polizei) und Journalisten“ von 1983 – also noch vor dem Brokdorf-Beschluss des Verfassungsgerichts – werden die Produktionsverhältnisse von Gewalt auf der Ebene politischen Protests thematisiert. In zehn Thesen wird nicht nur eine Kritik am Versammlungsrecht formuliert (Demonstrationen würden als „autoritär gestaltete Aufmärsche missverstanden“), sondern die Gewaltfreiheit der Demonstrierenden wird als „von der Sache her gezwungen“, als „prinzipiell erforderliche Gewalthemmung“, die „um unserer selbst willen unabdingbar“ ist, bezeichnet. Allerdings – und darin unterscheidet sich der Beitrag von den üblichen Aufrufen zur Gewaltfreiheit – weist Narr auf den massiven Einsatz staatlicher Gewalt hin, die die Anliegen unter einer „Gewaltwolke“ verberge. Die auch zugleich mit „Erstarrungstendenzen repräsentativer Vermittlung von Interessen“ die Spannungen verstärkten, demonstrierend Gewalt zu vermeiden.

Zentral für die „Perspektiven“ ist der 1985 gemeinsam mit Klaus Vack und Roland Roth verfasste Aufsatz „Menschenrechte als politisches Konzept“. Auch hier spielt die Gewaltfreiheit eine wichtige Rolle; wer von ihr rede, dürfe aber weder das staatliche Gewaltmonopol noch die staatlich geschützten Gewaltverhältnisse ignorieren. Die menschenrechtliche Orientierung mache die Gewaltfreiheit jedoch „zum regulativ strikten Prinzip“. Entgegen dem wohlgefälligen Bekenntnis zu „den Menschenrechten“ besteht Narr darauf, dass „alle Herrschaft“ „ein dauernder, nie hinnehmbarer Stein des Anstoßes“ bleibt. Deshalb begreift er „Menschenrechte als Methode“: Aus ihrer Verbindlichkeit resultiere ein bestimmtes Verhältnis zur Welt und zu sich selbst: Sie verlangten, „dass Einzelnes und Allgemeines, dass Ereignis und Struktur, dass Person und Gesellschaft insgesamt kontinuierlich zu betrachten sind.“ Deshalb bedeute „Menschenrechte als politisches Konzept“ jederzeit den Zusammenhang von Form und Inhalt, von eigenen Zielen und eigenem Handeln im Auge zu behalten. Denn Menschenrechte erschöpften sich nicht im Kampf um ein fernes Ziel, sondern um die Art und Weise, wie wir „hier und heute“ leben (wollen).

Aus dem Netz

https://wolfdieternarr.de

Wer durch die „ausgewählten Schriften“ neugierig geworden ist, der oder die wird auf dieser Seite fündig werden. Die „Gesammelten Schriften“ listen über 500 Veröffentlichungen von Mitte der 1960er bis Mitte dieses Jahrzehnts auf; sofern sie im Volltext vorliegen, sind diese verlinkt – und je nach Berechtigung des/der NutzerIn – komplett zugänglich. Der Zugang zu den Texten kann auf fünf Wegen erfolgen: nach Erscheinungsjahr, nach Art der Veröffentlichung, nach Co-AutorInnen, nach den Verlagen und nach den Periodika („Publikation“), in denen sie veröffentlicht wurden. Auch wenn die Suche über Schlagworte fehlt, so lässt sich die Seite zielgerichtet nutzen: Wer nach W.-D. Narrs Auseinandersetzung mit der Inneren Sicherheit sucht, wird über „Bürgerrechte & Polizei/Cilip“ in die Suche einsteigen und 43 Aufsätze finden (seit 1990); wer sich für den kritischen Sozialwissenschaftler interessiert, wählt den Zugang über „Leviathan“ (38 Aufsätze von 1993-2011); und wer den sich politisch einmischenden Intellektuellen sucht, gelangt mit dem Klick auf das „Komitee für Grundrechte und Demokratie“ auf 33 Veröffentlichungen aus den Jahren 1984 bis 2014 – das sind nur drei Zugänge über Initiativen, die ohne Wolf-Dieter Narr in dieser Form nie entstanden wären.

Wer sich in die Seite ein wenig vertieft, stellt schnell fest, dass es ihr am wenigsten um Personenkult zu tun ist. Selbstredend ist das gesamte Werk nicht ohne die spezifischen Fähigkeiten (etwa die Vertrautheit mit dem klassischen Altertum) und die individuellen Besonderheiten (etwa die Sprache) verstehbar. Aber zugleich ist es auch ein Spiegel bundesdeutscher Geschichte. Und zwar gehalten von einem, der sich nicht der der westdeutschen „Erfolgsgeschichte“ anpasst, sondern dessen Abstand zu dem, dessen Zeuge er wird, zunehmend größer wird: In der zweiten Hälfte der 60er Jahre mit vergleichsweise akademischer Perspektive beginnend, werden die Publikationen in den Auseinandersetzungen der 1970er Jahre politischer: Berufsverbote, Lauschangriffe, die Formierung der Universitäten, später dann: Demonstrationen und Demonstrationsrecht, Asylrecht, Haftsystem, Psychiatrie, polizeiliche Gewalt – und immer wieder Menschenrechte. Eine Kritik, die radikaler wird, weil sie sich treu bleibt. (Norbert Pütter)

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