Veranstaltung zur europäischen Verfolgung von linkem Aktivismus
Über die Europäische Union haben sich ihre Mitgliedstaaten zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, mit denen auch linke AktivistInnen über Grenzen hinweg verfolgt werden können. Im Rahmen der Europäischen Ermittlungsanordnung können Verfolgungsbehörden jeden anderen EU-Staat anweisen, Hausdurchsuchungen vorzunehmen, Telefone abzuhören oder Trojaner auf Computer einzuschleusen. Im Schengener Informationssystem werden Menschen immer öfter zur verdeckten Kontrolle oder mit einem Europäischen Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben. Ein solcher Haftbefehl soll grundsätzlich nicht mehr vom ausliefernden Land auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden.
Donnerstag, 14. Juni 2018, 19.30 Uhr im Aquarium, Skalitzer Strasse 6, Kottbusser Tor (U-Bhf Kottbusser Tor)
Der auszuliefernden Person droht die Überstellung an die ausschreibende Behörde. Darüber hinaus kann über Interpol ein nationaler Haftbefehl an die Kriminalpolizeien von 190 Staaten verteilt werden. Die internationale Polizeiorganisation bewegt sich dabei in einer rechtlichen Grauzone, denn eigentlich darf sie keine politische Verfolgung unterstützen. Nicht nur in Staaten wie Spanien, der Ukraine oder der Türkei passiert dies dennoch häufig.
Henriette Scharnhorst, Republikanischer Anwältinnen – und Anwälteverein e.V. (RAV)
Matthias Monroy, Mitglied der Redaktion der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP
Matthias Monroy:
Henriette Scharnhorst:
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Veranstaltet vom Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V.