Chronologie Mai 2018

zusammengestellt von Otto Diederichs und Heiner Busch

1. Mai: Mai-Demonstrationen: In Berlin und Hamburg, wo es früher zu Ausschreitungen gekommen war, bleiben die Demonstrationen weitgehend ruhig. In Berlin nehmen rund 1.500 Personen an der „revolutionären Mai-Demonstration“ teil; in Hamburg etwa 2.200. An den insgesamt 21 Veranstaltungen in Berlin sind auch 996 PolizistInnen in Zivil im Einsatz. An den Gewerkschafts-Demonstrationen in Brandenburg nehmen landesweit rund 19.000 Personen teil.

„Alternative für Deutschland“ (AfD): Bei einer Pressekonferenz der Brandenburger AfD-Landtagsfraktion verlassen alle anwesenden Journalisten den Raum, nachdem angekündigt wurde, Fragen eines Kollegen der BILD-Zeitung nicht zu beantworten. In Essen (NRW) kommt ein AfD-Politiker bei der Gewerkschafts-Demonstration einem Platzverweis nicht nach. Daraufhin wird er für drei Stunden in Polizeigewahrsam genommen. Am 14. Mai verurteilt das Landgericht (LG) Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) einen früheren AfD-Landesvorsitzenden wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9.000 EUR. Die Staatsanwaltschaft (StA) Mühlhausen (Thüringen) gibt am 17. Mai bekannt, dass die Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen den AfD-Parteichef Alexander Gauland eingestellt wurden. Die Äußerung Gaulands vom Sommer 2017, man werde die frühere Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz in Anatolien „entsorgen“, sei „noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt“. Bereits im April hatte die AfD-Bundestagsfraktion bereits im April eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht, um die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin rügen zu lassen (Az: 2 BvE 1/18). Für ihre Teilnahme an der für den 27. Mai in Berlin geplanten Demonstration „Zukunft Deutschland“ zahlt der AfD-Landesverband Rheinland-Pfalz den ersten 30 Teilnehmern eine Summe von 50 EUR. Am 27. Mai beteiligen sich rund 5.000 Personen an der AfD-Demonstration. An den insgesamt 13 Gegenveranstaltungen gibt es nach Polizeiangaben 25.000 TeilnehmerInnen, laut VeranstalterInnen waren es über 70.000. Die Polizei war mit 2000 BeamtInnen auch aus anderen Bundesländern im Einsatz. Laut Presseberichten vom 28. Mai will das Polizeipräsidium Augsburg sich anlässlich des AfD-Parteitags am 30. Juni und 1. Juli von 2.000 zusätzlichen PolizistInnen des Bundes und der Länder unterstützen lassen. Das sächsische Polizeiliche Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (PTAZ) in Dresden übernimmt am 28. Mai die Ermittlungen wegen eines „Anschlags“ auf einen Bus mit AfD-AnhängerInnen. Der Bus war tags zuvor in Leipzig vor der Abfahrt zur Berliner AfD-Demo mit Farbbeuteln und einem Stein angegriffen worden.

2. Mai: Festnahme eines Dschihadisten: Im Auftrag der Bundesanwaltschaft nehmen BeamtInnen des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg in Tübingen einen 25-jährigen Syrer fest. Er soll sich Mitte 2013 dem IS angeschlossen haben. Anfang 2014 wurde er vom IS der Zusammenarbeit mit den Behörden Assads beschuldig, gefangen genommen und gefoltert. Ende 2014 konnte er sich in Richtung Deutschland absetzen.

Love-Parade-Katastrophe: Im Prozess um die Love-Parade-Katastrophe im Juli 2010 mit 21 Toten und mindestens 652 Verletzten, sagt der frühere Oberbürgermeister von Duisburg (NRW) aus, er sei in den Vorbereitungsprozess „nicht aktiv“ eingebunden gewesen und habe somit auch keine Genehmigungen erteilen müssen. Etwaige Fehler seiner Verwaltung will er auch nicht erkennen können. Am 22. Mai sagt der seinerzeitige Veranstalter der Love-Parade als Zeuge aus. Er übernimmt dabei zwar die moralische Verantwortung für die Katastrophe, zur Aufklärung trägt er jedoch nicht bei.

Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): Im Prozess um die die NSU-Morde fordert der Verteidiger des Mitangeklagten Carsten S. Freispruch für seinen Mandanten. Dieser habe dem NSU zwar die Mordwaffe geliefert, jedoch nichts von den geplanten Morden und Anschlägen gewusst. Laut Presseberichten vom 3. Mai hat die Berliner Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den ehemaligen hessischen Verfassungsschützer Andreas Temme wegen Falschaussagen vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages im September 2012 eingestellt, weil nicht mit „hinreichender Sicherheit“ feststehe, dass Temme „um die objektive Falschheit seiner Aussage wusste“. Am 8. Mai plädiert im Münchner Prozess der Anwalt des Mitangeklagten André E. Dessen nationalsozialistische Gesinnung bestreitet er nicht; jedoch jede Mitverantwortung an den Morden des NSU. Die Verteidiger des Mitangeklagten Holger G. weisen am 9. Mai die zentralen Anklagevorwürfe zurück und plädieren für eine lediglich milde Strafe. Die Verteidigerin des Mitangeklagten Ralf Wohlleben fordert am 15. Mai Freispruch für ihren Mandanten. Der Prozess sei ein „Politikum“ und die Beweislage reiche für eine Verurteilung nicht aus.

Verfassungsschutz: Ein Berliner Moschee-Verein, dem Verbindungen zur islamistischen Muslimbruderschaft vorgehalten wird, kündigt an, gegen ein Urteil des Verwaltungsgericht (VG) Berlin, wonach seine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht rechtens war, weiter juristisch vorzugehen.

Abschiebungen: Presseberichten zufolge sollen in Ellwangen (Baden-Württemberg) am 30. April rund 200 BewohnerInnen einer Flüchtlingsunterkunft die Abschiebung eines Mannes verhindert haben. Er gilt seither als untergetaucht. Mit einem Großaufgebot führt die Polizei am 3. Mai dort eine Razzia durch; dabei wird der Togolese gefunden. Mehrere Personen werden bei dem Einsatz verletzt. Gegen 27 vorläufig Festgenommene wird wegen aktiver Widerstandshandlungen ermittelt; 15 Personen werden als mutmaßliche RädelsführerInnen auf andere Unterkünfte verteilt. Insgesamt bleiben die genauen Abläufe der Einsätze jedoch unklar und widersprüchlich. Das Oberlandesgericht (OLG) München (Bayern) entscheidet am gleichen Tag, dass Kirchenasyl kein Abschiebehindernis darstellt und ein in einer Kirche in Freising lebender Nigerianer somit abgeschoben werden kann. Am 4. Mai wird bekannt, dass neben dem abzuschiebenden Togolesen sieben weitere Flüchtlinge der Ellwanger Unterkunft in Haft genommen wurden. Am gleichen Tag entscheidet das BVerfG, dass ein Tunesier, dem Anschlagsvorbereitungen in Deutschland vorgeworfen werden, in sein Heimatland abgeschoben werden kann, obwohl ihm dort die Todesstrafe droht. Zur Begründung erklärt das BVerfG, die Todesstrafe werde in Tunesien zwar verhängt, aber seit 1991 nicht mehr vollstreckt (2 BvR 632/18). Am 9. Mai wird der Mann abgeschoben. Am gleichen Tag versucht die Polizei in Arnstadt (Thüringen) eine Nigerianerin aus dem Krankenhaus heraus abzuschieben. Wegen der Risikoschwangerschaft der Frau können die Ärzte dies verhindern. Am 14. Mai entscheidet das BVerfG, dass der in Ellwangen (Baden-Württemberg) festgenommene Togolese abgeschoben werden darf; daraufhin wird er am nächsten Tag nach Italien abgeschoben. Aus der Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion geht hervor, das im ersten Quartal diesen Jahres insgesamt 308 abgelehnte Asylbewerber aus Berlin abgeschoben wurden. Als ein als Gefährder geltender Türke am 15. Mai auf einer Polizeiwache in Köln (NRW) seiner Meldeauflage nachkommt, wird er direkt zum Flughafen Frankfurt/M. (Hessen) gebracht und in die Türkei abgeschoben. Am 23. Mai wird bekannt, dass der aus Ellwangen abgeschobene Togolese seit der Abschiebung in Italien auf der Straße lebt. Nach Medienberichten vom 24. Mai behauptet die Bundespolizei, dass inzwischen jeder zweite Abschiebeversuch abgebrochen werden müssen. Im ersten Quartal 2018 seien 5548 abgelehnte Asylsuchende abgeschoben worden. 4752 Abschiebungen habe man im Vorfeld abbrechen müssen, weil die Betroffenen nicht aufzufinden waren. In 75 Fällen hätten Piloten die Abschiebung verhindert. Vom Flughafen Frankfurt/Main aus werden am 22. Mai 15 Personen nach Afghanistan abgeschoben. Die Abschiebung zweier weiterer Personen wird durch gerichtliche Eilentscheidungen verhindert. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage gab es im ersten Quartal 2018 insgesamt 507 Fälle von Kirchenasyl. In 498 Fällen sei dadurch die Abschiebung verzögert worden.

Am 30. Mai scheitern die bayerischen Behörden beim Versuch, eine hochschwangere Asylsuchende aus Sierra Leone und ihren fünfjährigen Sohn nach Italien abzuschieben. Da eine Abschiebung sechs Wochen vor dem Geburtstermin nicht möglich ist und danach die in der Dublin III-Verordnung vorgesehene Frist verstrichen ist, muss ihr Asylgesuch in Deutschland geprüft werden.

3. Mai: Fußballfans: Das Amtsgericht (AG) München verurteilt einen jungen Mann, der bei einem Fußballspiel im Mai 2017 randaliert hatte, wegen besonders schwerem Landfriedensbruch und vierfacher versuchter Körperverletzung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und 1.000 EUR Geldstrafe. Während der zweijährigen Bewährungszeit darf er zudem kein Fußballstadion betreten. Während eines Fußballspiels von A-Jugendmannschaften gehen am 10. Mai in Berlin Fangruppen sowohl aufeinander wie auch auf Ordner los. Nach dem Abbrennen von Pyrotechnik verhindert die Polizei am 12. Mai beim Abstiegsspiel des HSV in Hamburg kurz vor Ende des Spiels die Stürmung des Platzes durch randalierende Fans. Am 27. Mai feiern Fans von Energie Cottbus den Aufstieg des Vereins in die dritte Liga. Dabei treten auf dem Altmarkt der Stadt auch rechte Fans mit Ku-Klux-Klan-Mützen auf, ohne dass die Polizei eingreift. Am 31. Mai wird bekannt, dass gegen die betreffenden BeamtInnen wird nun ermittelt wird.

GafferInnen: Eine Gafferin, die in München (Bayern) nach einem Straßenbahnunfall die Verletzte filmt, wird von der Polizei angezeigt und ihr Handy beschlagnahmt. Gegen 10 GafferInnen, die am 12. Mai einen tödlichen Autobahnunfall bei Ulm (Baden-Württemberg) filmen, werden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

4. Mai: Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt: Im Berliner Untersuchungsausschuss sagt ein Kriminalbeamter aus, bei der Kommunikationsüberwachung des späteren Attentäters Anis Amri im Sommer 2016 sei zwar bemerkt worden, dass Amri zunehmend radikal-islamistischen Ideen anhänge, Hinweise zum Terrorismus seien jedoch nicht festgestellt worden. Bei dem Anschlag im Dezember 2016 starben 12 Menschen, über 70 wurden verletzt. Durch Presseberichte wird am 16. Mai bekannt, dass auch der Berliner Verfassungsschutz einen V-Mann im Umfeld des Attentäters Amri hatte, diesen jedoch nicht befragte. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat Medienberichten vom 16. Mai zufolge einen V-Mann im Umfeld Amris geführt, nämlich in dem Berliner Moscheeverein, in dem er verkehrte. Angaben dazu will die Bundesregierung nicht machen. Ende Mai verweist sie in der Antwort auf eine FDP-Anfrage auf das Staatswohl.

Körperverletzung im Amt: Die StA hat für einen Polizisten, der im Juni 2017 bei einer Falschparkerkontrolle in Duisburg (NRW) einen renitenten Autofahrer, der bereits gefesselt war, dreimal getreten hatte, per Strafbefehl eine Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung im Amt beantragt.

Rechtsradikalismus: Das AG Hannoversch Münden (Niedersachsen) verurteilt einen Bundeswehroffizier, der rechte Hetzkommentare auf facebook veröffentlicht hatte und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendete, zu einer Bewährungsstrafe von dreieinviertel Jahren und 3.000 EUR Geldstrafe.

Homophobe Angriffe: In Berlin schlägt ein Mann einer transsexuellen Frau zunächst gegen den Kopf und tritt ihr anschließend gegen den Kehlkopf. Er kann unerkannt entkommen. Aufgrund der zunehmenden homophoben Angriffe in Berlin demonstrieren dort am 10. Mai über 1.000 Menschen gegen „Homophobie und Trans*feindlichkeit“. Laut der am 15. Mai veröffentlichten Zählung des Berliner Anti-Gewalt-Projektes „Maneo“ kam es in der Stadt 2017 zu mindestens 324 homo- und transfeindlichen Gewalttaten (2016: 291). Von einem alkoholisierten Mann wird am 18. Mai in Berlin ein homosexuelles Paar beschimpft und einer der Männer getreten. Der Täter kann festgenommen werden.

Antisemitische Straftaten: In einem Berliner Restaurant wird eine jüdische Familie nicht bedient und erhält auf eine entsprechende Nachfrage „nur ein spöttisches Lächeln“. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurden 2017 bundesweit  insgesamt 1.504 antisemitischen Straftaten erfasst (2016: 1.468). Am 18. Mai erhebt die StA Berlin gegen den Jugendlichen, der im April einen Israeli wegen dessen Kippa beschimpft und mit einem Gürtel geprügelt hatte, Anklage vor einem Jugendschöffengericht.

Gewalt gegen Obdachlose: In Koblenz (Rheinland-Pfalz) wird der Obdachlose beerdigt, der im März enthauptet aufgefunden wurde. Von der TäterIn fehlt weiterhin jede Spur. Ein Hamburger Straßenmagazin macht am 29. Mai Zahlen des BKA öffentlich: Danach wurden 2017 bundesweit 592 Gewalttaten gegen Obdachlose registriert, mehr als doppelt so viel wie 2012 (258 Fälle), dem ersten Jahr der gesonderten Erfassung.

5. Mai: Fremdenfeindliche Handlungen: In Berlin wird ein türkischstämmiger Mann zunächst fremdenfeindlich beleidigt und dann angegriffen. Der Täter kann festgenommen werden. Kurze Zeit später wird in einem anderen Stadtteil ein Iraner geschlagen. Wiederum in Berlin wird am 8. Mai eine Afghanin wegen ihres Kopftuchs ins Gesicht geschlagen und am 9. Mai ein dunkelhäutiger Busfahrer rassistisch beleidigt. Am 11. Mai wird in einem Berliner Bus erneut eine Frau rassistisch beleidigt und geschlagen. Die Täter können flüchten. In einem Park in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) beschimpft am 13. Mai ein Mann einen Syrer und dessen Familie zunächst rassistisch und greift ihn anschließend zusammen mit seinen Hunden an. Der Mann kann später identifiziert werden, die Hunde werden beschlagnahmt. Vor einer Berliner Grundschule beschimpft am 14. Mai ein Mann vier junge Mädchen rassistisch und bedroht sie. Am 17. Mai zeigt der Magdeburger Hundehalter den Syrer wegen Körperverletzung an. Am 23. Mai wird der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft genommen. Laut einer dpa-Meldung vom 26. Mai hat die Polizei nach fremdenfeindlichen Pöbeleien auf dem Bauplatz der in Erfurt geplanten Moschee und gegen den Sprecher der Almadiyya-Gemeinde Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Beleidigung aufgenommen. Am 28. Mai spricht das LG Trier den NPD-Politiker Safet Babic frei. Es gebe keine „ausreichende Sicherheit“, dass Babic bei einer Kundgebung vor einer Asylunterkunft in Trier im Februar 2014 volksverhetzende Äußerungen gemacht habe. In der ersten Instanz vor dem AG Trier war Babic zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

6. Mai: Rechtsradikale Straftaten: In Berlin wurden 2017 insgesamt 1.942 rechte Straftaten polizeilich registriert (2016:1.779 / 2015: 1.686). Gleichzeitig wird bekannt, dass die Berliner Polizei sechs Fälle mit insgesamt sieben Toten aus den Jahren 1992 bis 2001 nachträglich als rechtsextremistisch motiviert einstuft. Zu diesem Ergebnis war zuvor eine Untersuchung am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin gelangt.

Reichsbürger: Die Berliner Senatsschulverwaltung bestätigt, dass einem selbsternannten „Volkslehrer“, der im Internet Verschwörungstheorien verbreitet hatte, als mutmaßlichem „Reichsbürger“ fristlos gekündigt wurde. Durch Presseberichte wird am 10. Mai bekannt, dass das Bundesverkehrsministerium einen mutmaßlichen „Reichsbürger“ vom Dienst suspendiert und Disziplinarklage erhoben hat, um ihn aus dem Dienst zu entfernen. Durch eine parlamentarische Anfrage der GRÜNEN-Bundestagsfraktion wird am 22. Mai bekannt, dass es nach Verfassungsschutzangaben in Deutschland etwa 18.000 „Reichsbürger“ gibt, von denen 1.200 eine Waffenbesitzkarte besitzen. Am 28. Mai teilt das niedersächsische Innenministerium mit, dass man in den anderthalb Jahren seit Erlass des Waffenverbots für „Reichsbürger“ 51 Personen die Waffenerlaubnis entzogen habe. Bei weiteren 87 stehe dies noch bevor. In 120 Fällen habe der Verdacht auf Zugehörigkeit zu der Szene nicht für den Entzug der Erlaubnis ausgereicht. Im Zuge von Ermittlungen gegen einen 48-jährigen mutmaßlichen „Reichsbürger“, dem Verstöße gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen werden, lässt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen (Thüringen) am 28. Mai Gebäude in Sondershausen (Thüringen) und in Sachsen-Anhalt durchsuchen.

Angriffe auf PolizistInnen: Bei einer Verkehrskontrolle in Gießen (Hessen) werden die PolizeibeamtInnen von einer unbeteiligten Gruppe junger Männer angegriffen; die Täter können festgenommen werden. Am 7. Mai verurteilt das AG Augsburg (Bayern) einen prominenten You-Tube-Filmer wegen Beleidigung von PolizeibeamtInnen zu einer Geldstrafe von 32.500 EUR. Am 11. Mai werden in Berlin PolizeibeamtInnen aus einer Gruppe betrunkener Bundeswehrsoldaten heraus angegriffen; einer der Täter kann festgenommen werden. Am 13. Mai randaliert in Berlin ein betrunkener Mann. Als PolizeibeamtInnen eintreffen, schlägt und tritt er auch nach ihnen; der Mann wird festgenommen. In Mainz (Rheinland-Pfalz) widersetzt sich am 17. Mai ein Mann seiner Festnahme mit einem Baseballschläger und verletzt dabei fünf Polizisten leicht. Aus einer Gruppe heraus wirft am 22. Mai in einem Regionalzug in Brandenburg ein Mann eine Bierflasche nach einer Frau. Als ein Beamter der Bundespolizei (BPol) dazwischen geht, wird auch er angegriffen und geschlagen. Die Täter können festgenommen werden.

7. Mai: Schleuser: Rund 800 BPol-BeamtInnen durchsuchen in Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt 21 Objekte eines mutmaßlichen Schleuserrings; drei Verdächtige werden festgenommen. Im Hafen von Lübeck (Schleswig-Holstein) werden am 13. Mai in einem LKW-Container sechs Personen mit ihren Kindern entdeckt. Am 15. Mai durchsuchen BPol-BeamtInnen in Berlin und Brandenburg 20 Objekte einer mutmaßlichen deutsch-vietnamesischen Schleuserorganisation. Drei Verdächtige werden festgenommen. Bei der Durchsuchung in Berlin werden zudem neun Kilogramm Crystal-Meth gefunden. Am 25. Mai beginnt vor dem LG Berlin der Prozess gegen Mitglieder einer Schleuserbande, die über Jahre hinweg mithilfe gefälschter pPapiere und Scheinehen Visa für NigerianerInnen beschafft haben soll. Laut Medienberichten soll die Ausländerbehörde davon Kenntnis gehabt haben.

Ermittlungen gegen PolizistInnen: Die Berliner Polizei teilt mit, dass gegen einen ihrer Beamten ermittelt wird, der betrunken einen Autounfall verursacht und anschließend die eingesetzten Polizisten angegriffen haben soll. Wie am 22. Mai bekannt wird, ermittelt die Berliner Polizei wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen einige ihrer BeamtInnen, die im Verdacht stehen, am 9. Mai in einer Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gewalttätig gegen die Jugendlichen vorgegangen zu sein.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): In der Affäre um die Bremer BAMF-Außenstelle wirft die neue Leiterin in einem internen Bericht des Bundesinnenministeriums (BMI) der BAMF-Zentrale in Nürnberg vor, Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten nicht nachgegangen zu sein. Noch am gleichen Tag wird sie in die Deggendorfer BAMF-Außenstelle versetzt. Am 10. Mai wird zunächst bekannt, dass ein leitender Bremer Beamter die Führungsebene des BAMF bereits im Juni 2017 in einer Mail auf Vorgänge von „extremer Brisanz“ hingewiesen hatte, ohne dass darauf reagiert worden war. Am nächsten Tag werden dann Hinweise öffentlich, die bis in den Juli 2014 zurückgehen. Presseberichtnen vom 16. Mai zufolge hat der frühere Leiter des BAMF (2010-2015) ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt hat. Damit soll er seine Unschuld an der Affäre nachweisen wollen. Wiederum durch Presseberichte wird am 18. Mai bekannt, dass in der Bremer BAMF-Außenstelle auch syrische GeheimdienstlerInnen und SchleuserInnen eine Anerkennung erhielten. Alle 18.000 positiven Bremer Asylbescheide zurück bis ins Jahr 2000 werden neu überprüft. Am 19. Mai wird vermeldet, dass unterdessen auch weitere BAMF-Außenstellen durch Unregelmäßigkeiten aufgefallen seien, daraufhin wird für zehn Außenstellen eine Stichprobenprüfung für insgesamt 8.500 Fälle aus dem Jahr 2017 veranlasst. Am 23. Mai ordnet Bundesinnenminister Seehofer (CSU) an, dass die Bremer Außenstelle vorerst über keine Asylanträge mehr entscheiden darf. Bei einem „Krisengespräch“ am 25. Mai, an dem BAMF-Präsidentin Jutta Cordt sowie VertreterInnen des Bundesinnenministeriums und der Innenbehörden Niedersachsens und Bremens teilnehmen, wird entschieden, dass die Zentrale Antikorruptionsstelle (ZAKS) Bremen, die bisher die Ermittlungen führte, „ab sofort“ durch BundespolizistInnen unterstützt wird. Eine „gemeinsame Ermittlungsgruppe“ wird gebildet. Weil auch „Gefährder“ von der Situation in Bremen profitiert haben könnten, sollen sich laut Presseberichten vom 27. Mai auch das BKA und der Verfassungsschutz in die Ermittlungen einschalten.

Drogen: In mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen führt die Polizei eine Großrazzia gegen Drogenhandel durch; 30 Wohnungen werden durchsucht, 11 Personen werden festgenommen. Das BKA veröffentlicht am 23. Mai sein „Lagebild Rauschgiftkriminalität“ für 2017. Erfasst wurden mehr als 330.000 Betäubungsmitteldelikte, 9,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Vordergrund steht dabei erneut Cannabis, auf das sich fast zweihunderttausend der registrierten Delikte bezogen. 668 Plantagen wurden ausgehoben, 7.730 Kilo beschlagnahmt. Am 28. Mai beschlagnahmen Polizei und Zoll in Rheinland-Pfalz 640 Kilogramm verschiedenster Drogen. Sieben Personen werden festgenommen. Am 30. Mai stellen Polizei und Zoll in Oberwiesenthal (Sachsen) 13 Kilogramm Marihuana sicher, die sich im Auto eines kurz zuvor aus Tschechien eingereisten Mannes befanden.

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS): Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stellt die PKS 2017 vor. Darin wurden insgesamt 5,76 Millionen Delikte erfasst; 2,11 Millionen Tatverdächtige konnten ermittelt werden.

Angriffe auf Asylunterkünfte: 2017 wurden bundesweit 312 Angriffe auf Flüchtlingsheime (2016: 995) in der PKS registriert. Am 28. Mai beginnt vor dem Landgericht Landau (Pfalz) der Prozess gegen einen 34- und einen 25-Jährigen, die in der Nacht vom 3. auf den 4. Dezember 2015 ein ehemaliges Technologiezentrum in Herxheim in Brand gesteckt haben, das zum Asylbewerberheim umgebaut werden sollte. Die Angeklagten sind geständig, verneinen aber ein rechtsextremes Motiv.

Dubiose Finanzierungen bei Polizeigewerkschaften: Der Bundesvorsitzende des „Bund Deutscher Kriminalbeamter“ (BDK), André Schulz, erklärt seinen Rücktritt zum Monatsende. Hintergrund ist ein Betrugsverfahren der StA Hamburg, das es ihm unmöglich mache, sein Gewerkschaftsamt weiterhin „unbefangen“ auszuüben.

8. Mai: Tätowierungen: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gibt der Klage eines Kommissaranwärters statt und entscheidet, dass ein großflächiges Tattoo am Unterarm kein Grund für den Ausschluss vom Polizeidienst ist.

9. Mai: Übergriff auf Wohngruppe von geflüchteten Jugendlichen: Am frühen Morgen stürmen PolizistInnen der „Sicherungseinheiten“ der Berliner Polizei eine Wohnung des Kinder- und Jugendhilfeverbunds Berlin-Brandenburg, in der zu diesem Zeitpunkt drei jugendliche Geflüchtete untergebracht sind. Obwohl der Durchsuchungsbeschluss nur für das Zimmer eines Jugendlichen gilt, gehen die PolizistInnen auch gewaltsam gegen die beiden anderen vor. Sie müssen anschließend im Krankenhaus behandelt werden. Am 25. Mai wird bekannt, dass das LKA gegen die 13 beteiligten BeamtInnen ermittelt.

Familiennachzug: Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP hielten sich im März 205.660 subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland auf. An deutschen Auslandsvertretungen gibt es aktuell rund 26.000 Terminanfragen für entsprechende Familiennachzugsvisa.

G20-Gipfel: Ein „Fahndungsplakat“ mit den Konterfeis von Hamburger Politikern und Polizeiführern, die sich bei den Einsätzen zum G20-Gipfel hervorgetan hatten, ist Anlass für eine Razzia der Berliner Polizei in Objekten der linksradikalen Szene. Laut Polizeiangaben werden Computer, Telefone sowie illegale Böller und eine verbotene Waffe beschlagnahmt. Laut Antwort der Bundesregierung vom gleichen Tag auf eine Anfrage der Linksfraktion hat die Hamburger Sonderkommission „Schwarzer Block“ bereits im April eine europaweite Fahndung nach 24 Personen eingeleitet, die als GewalttäterInnen gesucht werden. Am 16. Mai startet die Hamburger Polizei ihre zweite Öffentlichkeitsfahndung, indem sie Fotos von weiteren 101 mutmaßlichen G20-RandaliererInnen ins Internet stellt. Am 18. Mai teilt sie dann mit, dass acht Beschuldigte inzwischen namentlich bekannt seien. Ebenfalls am 18. Mai wird durch die Aussage eines Polizeibeamten in einem der G20-Prozesse bekannt, dass BeamtInnen einer sächsischen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit als zivile „Tatbeobachter“ vermummt an der „Welcome-to-hell“-Demonstration am 6. Juli 2017 eingesetzt waren und ihre Vermummung auch nach der Aufforderung nicht abnahmen. Nach Berichten vom 24. Mai sieht die Hamburger Staatsanwaltschaft keinen Grund für Ermittlungen gegen die PolizistInnen. Das Vermummungsverbot im Versammlungsgesetz gelte nicht für sie. Gemäß Presseberichten vom 26. Mai haben die Hamburger Behörden im Gefolge des G20-Gipfels bisher 1.619 Ermittlungsverfahren eröffnet. Die bislang 136 Anklagen hätten zu drei rechtskräftigen Haftstrafen ohne Bewährung zwischen 16 und 39 Monaten sowie zu 30 Verurteilungen zu Bewährungsstrafen geführt. Auf Ersuchen der Hamburger Sonderkommission finden am 29. Mai in Spanien, Italien, Frankreich und der Schweiz Polizeieinsätze statt. Verdächtige werden befragt, Wohnungen und linke Szenetreffs durchsucht. Am 31. Mai wird in Bremen ein 24-Jähriger festgenommen, den die Soko Schwarzer Block auf Videos identifiziert haben will. Zuvor war seine Wohnung in Hamburg durchsucht worden. In einer öffentlichen Anhörung des G20-Sonderausschusses der Hamburger Bürgerschaft am 31. Mai wird die Polizei u.a. wegen vieler Übergriffe auf Unbeteiligte mit scharfer Kritik von AnwohnerInnen des Schanzenviertels konfrontiert. Laut Pressemeldungen vom gleichen Tag sind nun 13 Personen aus der zweiten Öffentlichkeitsfahndung identifiziert.

Salafismus und Verfassungsschutz: In Berlin leben derzeit 990 SalafistInnen, von denen etwa 460 als gewaltorientiert gelten. Dies erklärt Innensenator Andreas Geisel (SPD) im parlamentarischen Verfassungsschutzausschuss. Laut einer dpa-Meldung vom 28. Mai überwacht der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz eine „niedrige zweistellige Zahl“ der insgesamt 120 Moscheegemeinden im Bundesland.

Abgleich mit sozialen Netzwerken: Im Innenausschuss des hessischen Landtags berichtet Landespolizeipräsident Udo Münch, dass die hessische Polizei eine Software der Firma Palantir benutze, die Polizeidaten mit Informationen aus sozialen Netzwerken abgleiche. So sei man auf einen 17-jährigen Iraker gestossen, der als IS-Mitglied eine Straftat vorbereitet habe und im Februar 2018 verhaftet wurde. Mehrere Palantir-MitarbeiterInnen sind im Frankfurter Polizeipräsidium tätig. Bisher seien 150 StaatsschützerInnen an dem Programm geschult worden.

10. Mai: Bayerisches Polizeiaufgabengesetz (PAG): In München (Bayern) demonstrieren rund 40.000 Menschen gegen das geplante neue PAG der bayerischen Regierung. Aufgerufen hatten über 80 verschiedene Organisationen. Mit seiner CSU-Mehrheit verabschiedet der bayerische Landtag am 15. Mai das neue PAG. Damit werden die Befugnisse der Polizei weit ins Vorfeld ausgedehnt. So kann sie künftig bereits bei einer „drohenden Gefahr“, also ohne unmittelbare Bedrohungslage, etwa Telefone abhören oder Computer durchsuchen. Am 25. Mai tritt das neue PAG in Kraft. Mehrere Verfassungsbeschwerden sind angekündigt: Die bayerische SPD will vor dem Bundesverfassungsgericht, die Grünen wollen vor dem des Landes klagen

11. Mai: Überwachung von Demokratieprojekten: Durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken wird bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2004 insgesamt 51 Demokratieprojekte überprüfte, die sich um Mittel des Bundesfamilienministeriums beworben hatten. Durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird am 22. Mai der zugrunde liegende Erlass publik.

12. Mai: Organisierte Kriminalität: In Köln nimmt die Polizei einen mit internationalem Haftbefehl gesuchtes hochrangiges Mitglied eines sizilianischen Mafia-Clans fest. Dem seit Januar flüchtigen Mann wird Drogen- und Waffenhandel sowie Schutzgelderpressung vorgeworfen.

14. Mai: Prozesse gegen Polizisten: Das LG Bielefeld (NRW) verurteilt einen Polizisten, der bei einer Verkehrskontrolle im Jahr 2014 gewalttätig gegen einen Autofahrer vorging und anschließend von diesem zudem Schmerzensgeld verlangte, im Berufungsprozess wegen gefährlicher Körperverletzung, Verfolgung Unschuldiger und Betrugsversuch zu einer Bewährungsstrafe von 11 Monaten sowie Schmerzensgeld von 4.200 EUR.

Dschihadisten-Prozesse: Die Bundesanwaltschaft (BAW) teilt mit, dass sie gegen einen Somalier Anklage wegen versuchten Mordes und Beihilfe zum Mord erhoben hat. Der im Februar in Hessen festgenommene Mann gilt als Mitglied der islamistischen Al-Shabaab-Organisation. Am 17. Mai erhebt die Bundesanwaltschaft vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Anklage gegen einen 24-jährigen Syrer, der seit 2013 in verschiedenen Milizen, zuletzt beim IS, gekämpft hat. Der Mann war 2015 nach Deutschland gekommen und sitzt seit September 2017 in U-Haft. Am 28. Mai beginnt vor dem Jugendgericht des AG Frankfurt/Main der Prozess gegen einen 20-jährigen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Die Polizei hatte den mutmaßlichen IS-Sympathisanten im Dezember 2016 daran gehindert, über die Türkei nach Syrien zu reisen. Zuvor hatte die Polizei während anderthalb Jahren die Telekommunikation des Mannes überwacht und dabei 600.000 Telefonate und Internetverbindungen mitgeschnitten.

15. Mai: Kinderpornografie: Die StA Frankfurt/M. (Hessen) erhebt Anklage gegen vier Männer, die als Drahtzieher einer Internet-Plattform gelten, auf der kinderpornografische Bilder und Videos ausgetauscht werden konnten.

Rocker: In sieben Bundesländern durchsucht die Polizei Objekte der „Hells Angels“ wegen des Verdachtes des banden- und gewerbsmäßigen Betruges. Die Rocker sollen seit 2014 regelmäßig illegale Pokerrunden organisiert und die MitspielerInnen durch manipulierte Technik betrogen haben. Sechs Personen werden festgenommen.

Auslandseinsätze: Die Bundesregierung beantwortet eine Anfrage der Linksfraktion. Im ersten Quartal 2018 waren danach 73 deutsche PolizistInnen und 5 ZollbeamtInnen in UN-, OSZE- und EU-Missionen im Ausland beteiligt. 76 Bundes- und 32 LandespolizistInnen nahmen an bilateralen Projekten in Afghanistan, Saudi-Arabien, Tunesien und der Ukraine teil. Hinzu kommen 63 VerbindungsbeamtInnen des BKA, 27 grenzpolizeiliche VerbindungsbeamtInnen und 52 DokumentenberaterInnen der Bundespolizei sowie Sicherheitspersonal an deutschen Botschaften und BundespolizistInnen, die bei der Frontex-Zentrale in Warschau sowie an Operationen der Agentur beteiligt waren.

16. Mai: Soldat unter Terrorverdacht: Das VG Darmstadt (Hessen) teilt mit, dass der unter Terrorverdacht stehende Oberleutnant der Bundeswehr, Franco A., gegen seine polizeilichen Auflagen Klage eingereicht hat. A. muss sich zweimal pro Woche bei der Polizei melden und ein Kontaktverbot zu bestimmten Personen einhalten.

Survivor mit MG: Sobald das novellierte Polizeigesetz des Landes verabschiedet ist, will die sächsische Polizei Presseberichten zufolge ihre beiden Panzerwagen vom Typ Survivor R mit Maschinengewehren ausstatten.

18.Mai: „Heimsuchung“ von Hitzacker: Gestützt auf eine Pressemitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) verbreiten Medien die Nachricht, 60 vermummte Autonome hätten in Hitzacker (Wendland/Niedersachsen) das Grundstück vor dem Haus eines Polizisten „gestürmt“. Sie seien am Ortsrand festgenommen worden. Erst Tage später kristallisiert sich heraus, dass die Personen vor dem Haus des im Wendland berüchtigten Staatsschützers Olaf H. erstens nicht vermummt waren und zweitens dort nur gesungen und Fahnen der kurdischen YPG an eine Holzwand getackert haben. Sie wurden von einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit eingekesselt. Bei der Aktion war auch Olaf H. anwesend, der auf einige der am Boden liegenden Festgenommenen eingetreten haben soll. Einige Medien korrigieren daraufhin ihre Berichterstattung.

Überwachter ÖPNV: Laut Antwort des Berliner Senats auf eine Anfrage der SPD hat die Berliner Polizei im Jahre 2017 rund 192.000 Einsatzkräftestunden für Streifen im öffentlichen Nahverkehr geleistet. Sämtliche U-Bahnhöfe werden videoüberwacht – davon bisher 54 „vollflächig … in HD-sicherer Qualität“. Dieser Standard wird auch für die restlichen 128 U-Bahnhöfe angestrebt.

Verfahren wegen Todesschuss: Durch einen Pressebericht wird ein Beschluss des Kammergerichts Berlin von Ende April bekannt, der die Staatsanwaltschaft dazu zwingt, die tödlichen Schüsse auf einen irakischen Asylsuchenden im September 2016 genauer zu untersuchen. Nach dem damaligen Polizeibericht sei der Mann mit einem Messer in der Hand auf einen bereits festgenommenen pakistanischen Geflüchteten aus derselben Notunterkunft, der seine Tochter sexuell missbraucht hatte, losgestürmt. Das Gericht bezweifelt nun u.a. die Existenz des Messers.

19. Mai: Schulschwänzen: Vor Beginn der Pfingstferien erwischt die bayerische Polizei bei ihren Kontrollen an Flughäfen insgesamt 21 Familien, die ihre Kinder die Schule schwänzen lassen, um früher und billiger in die Ferien zu kommen. Sie werden bei den Landratsämtern angezeigt.

20. Mai: Hausbesetzungen: In Berlin besetzen AktivistInnen einer „#Besetzen“-Gruppe neun leerstehende Häuser. Zwei Gebäude werden noch am gleichen Abend von der Polizei geräumt. Am 26. Mai demonstrieren etwa 800 Personen in den Stadtteilen Kreuzberg und Neukölln gegen die Räumungen und die Strafanträge gegen die BesetzerInnen. Bei der Räumung eines besetzten Ladenlokals im Stadtteil Kreuzberg soll es dabei zu erheblichen Übergriffen gekommen sein. Am 28. Mai räumt die Polizei zwei besetzte Wohnungen in Stuttgart. Davon betroffen sind zwei Familien mit Kindern.

Ausreisen nach Syrien und Irak: Die Bundesregierung beziffert die Zahl der nach Syrien oder in den Irak ausgereisten IslamistInnen mit rund 1.000. Wie sie auf eine Anfrage der Linksfraktion mitteilt, seien seit 2013 zudem AnhängerInnen der PKK oder der syrisch-kurdischen PYD nach Syrien gereist, um die Anti-IS-Koalition zu unterstützen.

22. Mai: Rechtsextremismus: Aus einer parlamentarischen Anfrage der GRÜNEN-Bundestagsfraktion geht hervor, dass im April 2018 26 Rechte als „Gefährder“ und 107 als „relevante Personen“ eingestuft waren.

Europäischer Haftbefehl: Das OLG Schleswig-Holstein lehnt den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft (GStA) ab, den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont erneut in Auslieferungshaft zu nehmen. Puigdemont war im März aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen worden.

Fremdenfeindlicher Angriff: Das LG Flensburg (Schleswig-Holstein) verurteilt zwei Männer wegen Mordes an einem Iraker zu einer siebeneinhalbjährigen Jugendstrafe bzw. lebenslänglicher Haft. Sie hatten ihn im April 2017 in die Dünen der Nordseeinsel Amrum gelockt und dort getötet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Waffendiebstähle bei der Bundeswehr: Bei der Bundeswehr wurden seit 2010 insgesamt 75 Gewehre und Pistolen sowie etwa 57.000 Schuss Munition gestohlen. Dies geht aus der parlamentarischen Anfrage der GRÜNEN-Bundestagsfraktion hervor.

Datenpanne beim Sächsischen Verfassungsschutz: Laut der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen hat ein Systemadministrator des Verfassungsschutzes am 5. März Personaldaten von MitarbeiterInnen des Landesamtes auf einen USB-Stick kopiert. Es seien aber keine operativen Daten über V-Leute oder Beobachtungsobjekte betroffen gewesen. Der Mann sei entlassen worden.

23. Mai: Repression gegen Links: Die im August 2017 vom Landtag Sachsen-Anhalt mit den Stimmen der AfD und Teilen der CDU beschlossene zwölfköpfige Enquêtekommission Linksextremismus trifft sich zu ihrer ersten Sitzung. Den Vorsitz hat André Poggenburg (AfD). Als Sachverständigen hat die Rechtsaußen-Partei Christian Jung, einen Autor des ebenfalls rechten Kopp-Verlags geladen.

Alkoholverbot gekippt: Das VG Düsseldorf erklärt die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Duisburg“ für unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Der Duisburger Stadtrat hatte damit den Konsum und das Mitführen von Alkohol in einem Bereich der Innenstadt verbieten wollen.

Warnschuss: Nachdem zwei Polizisten in Zivil auf einem Volksfest in Pilsting (Niederbayern) angegriffen wurden, gibt ein Beamter einen Warnschuss ab.

24. Mai: Razzia gegen Schwarzarbeit am Bau: Tausend BeamtInnen von Polizei und Zoll – darunter ein SEK und ein Großaufgebot der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Zolls – beteiligen sich im Rhein-Main-Gebiet an Razzien gegen Schwarzarbeit im Bausektor. Vier Mitglieder eines „Familienclans“ seien festgenommen worden. Weitere Razzien gab es in Hamburg, Bremen, NRW und Bayern.

NSU-Untersuchungsausschuss: Der Untersuchungsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern tritt zur ersten Sitzung zusammen. Unter den Bundesländern, in denen der NSU Morde und Anschläge begangen hat, ist Hamburg nun das einzige, das bisher auf eine parlamentarische Untersuchung verzichtet.

Protest gegen Durchsuchung: Die Polizei durchsucht das linke Kommunikationszentrum Alhambra in Oldenburg auf der Suche nach PKK- und YPG-Fahnen, die an einer Demonstration am 1. Mai mitgeführt worden waren. Nach Polizeiangaben beteiligen sich 260 Personen an einer nicht angemeldeten Demonstration, die von der Polizei aufgelöst wird. Laut Presseberichten werden vier DemonstrantInnen und zwei PolizistInnen – letztere durch Pfefferspray – verletzt. Gegen drei Personen werden Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch und Körperverletzung eingeleitet.

Trojaner: In der Antwort auf eine Anfrage der Grünen verweigert die Bundesregierung die Auskunft über die Zahl von Quellen-Telekommunikationsüberwachungen und „Online-Durchsuchungen“ und verweist dabei auf das Staatswohl.

Illegale Einreise: Die Bundespolizei greift bei Müllrose (Brandenburg) elf irakische und einen türkischen Staatsangehörigen auf. Die Gruppe sei über die Ukraine und dann weiter mit einem Kleintransporter durch Polen eingereist. Nach den Schleusern werde noch gesucht. Am 26. Mai entdeckt die Bundespolizei bei Kontrollen in einem aus Italien kommenden Güterzug im Bahnhof Weill am Rhein an der Schweizer Grenze zehn Männer und vier Frauen. Zehn Personen sollen bereits in Italien im Asylverfahren gewesen sein.

Vertrauen ins BKA: Der Ehemann der ermordeten maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia misstraut den Behörden seines Landes und übergibt zwei Laptops seiner Frau ans BKA.

25. Mai: Kein ausreichender Haftgrund: Die Bundesanwaltschaft bestätigt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der einen Haftbefehl gegen eine 30-jährige Deutsch-Türkin verweigert hat, die sich erstmals 2013 und erneut 2016, nunmehr mit ihrem neuen Mann, im Herrschaftsgebiet des IS in Syrien und dem Irak aufgehalten hat und im April vom BKA aus dem Gefängnis in Erbil, in der kurdischen Region des Irak, zurückgeholt wurde. Mit der Beteiligung am Alltagsleben unter dem IS werde man nicht automatisch zum Mitglied einer terroristischen Vereinigung.

BKA-Gesetz: Das 2017 verabschiedete neue BKA-Gesetz tritt in Kraft. Die präventiven Befugnisse des Amtes in der Terrorismusbekämpfung werden an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Neu ist u.a. die Speicherung sämtlicher Daten in einem einzigen „Datenpool“ sowie Aufenthaltsgebote und Kontaktverbote gegen „Gefährder“, die mithilfe „elektronischer Fußfessseln“ durchgesetzt werden. Der Personalbestand des BKA soll in diesem Jahr um tausend auf dann 6.500 MitarbeiterInnen aufgestockt werden.

Hessentrojaner: Die hessischen Regierungsparteien CDU und Grüne informieren über einen Kompromiss, wonach sie den Einsatz der staatlichen Schadsoftware nicht mehr im Verfassungsschutzgesetz verankern wollen. Statt dessen soll nur die Polizei zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur „Online-Durchsuchung“ ermächtigt werden.

Streit in Asylunterkunft: In einer Erstaufnahmeeinrichtung in Dresden kommt es während der Essensausgabe zu einem Streit zwischen zwei Bewohnern. Der Sicherheitsdienst alarmiert die Polizei, bei deren Eintreffen die Situation weiter eskaliert. Laut Presseberichten sollen die PolizistInnen mit glühenden Zigaretten angegriffen worden sein. Der sächsische Flüchtlingsrat kritisiert die beengten Verhältnisse in der Unterkunft.

„Notinterventionstraining“: Laut Presseberichten haben seit 2016 rund 3.200 hessische PolizistInnen ein Training für den „offensiven“ Einsatz bei Terroranschlägen absolviert. Entsprechende Übungen in Schutzkleidung und mit Paintball-Gewehren werden in mehreren Zentren des Landes, u.a. in Gießen, durchgeführt.

26. Mai: Sicherheitsüberprüfungen in der Bundeswehr: Laut einem Zeitungsbericht hat der Militärische Abschirmdienst seit Juli 2017 insgesamt 15.000 SoldatInnen und RekrutInnen überprüft. Jährlich gäbe es rund 300 Extremismus-„Verdachtsfälle“. Seit 2011 habe sich 24 Mal der Verdacht des Islamismus, 89 Mal der des Rechts- und vier Mal der des Linksextremismus bestätigt.

Auftrittsverbot für kurdische Politiker: Die Kölner Polizei verbietet den Auftritt zweier aus der Türkei geflohener HDP-Politiker bei einer Demonstration gegen die türkische Militärintervention im syrischen Teil Kurdistans. Es habe sich um einen Wahlkampfauftritt gehandelt, der als solcher in einem Zeitraum von drei Monaten vor den Wahlen in der Türkei (14. Juni) untersagt sei.

27. Mai: Polizeischüsse: Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdiensts des Kohlekraftwerks Staudinger in Großkrotzenburg (Hessen) alarmiert die Polizei, weil ein 32-jähriger Deutsch-Pole mit einem Messer und einem Hammer bewaffnet auf das Gelände des Kraftwerks eingedrungen ist. Bei einer Auseinandersetzung mit den PolizistInnen seien Schüsse gefallen. Der Mann wird im Krankenhaus operiert und ins künstliche Koma versetzt. Über Hintergrund und Zahl der Schüsse macht die Polizei keine Angaben.

28. Mai: Räumung eines Roma-Lagers: Die Polizei räumt eine Industriebrache, die dem Chemie-Konzern Ferro gehört, im Frankfurter Gutleutviertel, auf der sich Obdachlose aus Rumänien eingerichtet haben. Den meisten BewohnerInnen droht die Ausweisung. Sie sollen bis zur Abreise in Notunterkünften unterkommen.

SEK-Einsatz: SEK-Beamte überwältigen in Buckenhof nahe Erlangen (Bayern) einen 21-Jährigen, der sich zusammen mit seiner Freundin in seinem Haus verschanzt hatte. Eine Nachbarin, die sich wegen Ruhestörung beschwert hatte, war von ihm mit einer Waffe bedroht worden und hatte daraufhin die Polizei gerufen. Eine Streifenbesatzung alarmierte das SEK. Bei der Durchsuchung des Hauses wurden mehrere Softair-Waffen gefunden.

29. Mai: Neonazikonzert verboten: Das Landesverwaltungsamt Thüringen lehnt den Widerspruch des Veranstalters des für den 8. und 9. Juni in Themar geplanten „Konzertes“ aus Naturschutzgründen ab. An den geplanten Veranstaltungsort grenze eine Feuchtwiese, auf der seltene Vogelarten brüten. Der Veranstalter will Rechtsmittel einlegen und hat Ausweichorte angemeldet.

„Polizeigesetz stoppen“: Gegen die Verschärfung des sächsischen Polizeigesetzes richtet sich ein Bündnis, das von der Linkspartei, Grünen und Jusos über Amnesty International bis hin zu Fußballfangruppen reicht.

30. Mai: Internet-Überwachung: Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entscheidet, dass der Bundesnachrichtendienst weiterhin den Internet-Netzknoten Frankfurt/Main anzapfen darf. Die Betreiberfirma De-Cix GmbH, die die Überwachung jahrelang akzeptiert hat, hatte gegen das Bundesinnenministerium als formelle Auftraggeberin der Überwachung geklagt. Sie will das Verfahren ans Bundesverfassungsgericht weiterziehen.

Todesschuss: In einem aus Köln kommenden Intercity-Zug erschießt eine Polizistin in Flensburg einen aus Eritrea stammenden 24 Jahre alten Geflüchteten. Laut der Staatsanwaltschaft Flensburg habe der Mann die 22-jährige Beamtin angegriffen. Ein 35 Jahre alter Kölner sei der Polizistin zur Hilfe geeilt und sei dabei verletzt worden..

PolizistInnen mit Migrationsgeschichte: Berlins Integrationsbeauftragter Andreas Germershausen teilt mit: Von den 623 Personen, die im laufenden Ausbildungsjahr bei der Berliner Polizei ihre Ausbildung begonnen haben, haben vierzig Prozent einen Migrationshintergrund.

31. Mai: Polizeischüsse auf Fahrzeug: Auf der Autobahn A 4 zwischen Bad Hersfeld und Friedewald (Hessen) stoppen PolizistInnen einen Kleintransporter, der einen auf das hintere Trittbrett aufgebockten PKW abschleppt. Als der Fahrer während der Kontrolle wegfährt, schießt ein Polizist dreimal auf den Hinterreifen des Transporters. Der Fahrer, der kurz darauf anhält, wird festgenommen.

Beleidigung von PolizistInnen: Das AG Göttingen stellt das Verfahren gegen eine 61-jährige Frau ein – gegen Geldauflage und die Erklärung, dass sich die Worte „Sie sind das Allerletzte“ nicht gegen den klagenden Polizisten persönlich gerichtet hätten. Ihr Sohn war am 9. Dezember bei einer Demonstration gegen G20-Durchsuchungen von Polizisten zusammengeschlagen worden.

Beitragsbild: 1. Mai Kreuzberg 2018 (Oliver Feldhaus)

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