Kommentar: Widerstand gegen Verschärfung von Polizeigesetzen nie so sichtbar wie heute

• Ein neues Verfassungsschutzgesetz,
• ein neues BND-Gesetz,
• ein neues BKA-Gesetz,
• Verschärfungen der Strafprozessordnung – unter anderem durch Befugnisse zum Einsatz von Trojanern bei strafrechtlichen Ermittlungen,
• Verschärfungen im Strafrecht – bei den Terrorismusstrafnormen, aber auch bei den «Widerstandspragraphen» und beim Einbruchsdiebstahl
• Einige Sammelsuriumsgesetze – vollgepackt mit allen möglichen Geschenken für BKA, Bundespolizei und Geheimdienste
• Und nicht zu vergessen: die lange Liste von Verschärfungen im Ausländer- und Asylrecht…

Das waren die «Sicherheitsgesetze», die die Grosse Koalition im Bund in der letzten Legislatur über die parlamentarischen Hürden brachte. Ex-Bundesinnenminister De Maizière war ausgesprochen fleißig.

Eifer legen nun auch die Innenminister der Länder bei der Novellierung der Landespolizeigesetze an den Tag. Bereits im Sommer 2016 hatten sie beschlossen, gemeinsam mit dem Bundesinnenminister ein «Musterpolizeigesetz» auszuarbeiten.

Solche «Musterentwürfe für ein einheitliches Polizeigesetz» gab es schon mehrfach in den letzten Jahrzehnten. Dabei ging es nicht so sehr um die Vereinheitlichung der Landesgesetze, sondern vor allem um die Verrechtlichung neuer polizeilicher Methoden:

• Beim ersten von 1975 ging es insbesondere um die verdachtsunabhängigen Kontrollen an «gefährlichen» respektive «kriminalitätsbelasteten Orten». Alle (westdeutschen) Bundesländer haben damals derartige Bestimmungen in ihre Polizeigesetze aufgenommen. Umstritten war dagegen die Befugnis zum gezielten tödlichen Schuss, der dann in der Öffentlichkeit als «finaler Rettungsschuss» verkauft wurde.

• Beim zweiten Musterentwurf von 1986 sollten die polizeilichen Datenbanken und die polizeilichen Praktiken bei der Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Daten rechtlich abgesichert werden, die nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts plötzlich ohne rechtliche Grundlage dastanden. Zum andern nutzte man die Gelegenheit zur Legalisierung aller möglichen verdeckten, oder besser: geheimen Methoden – von der längerfristigen Observation über den Einsatz von V-Leuten bis hin zu verdeckten Ermittlern.

Die Umsetzung dieses Programms beschäftigte die Landtage einige Jahre lang. Aber auch danach stand das Gesetzgebungskarussell in Sachen Polizeirecht nicht still. Es folgten Befugnisse zur Schleierfahndung, zur Videoüberwachung, zum Grossen Lauschangriff und anderes mehr. Immer ging es dabei um die polizeiliche Tätigkeit weit im Vorfeld der «Abwehr konkreter Gefahren» – jener traditionellen Aufgabenklausel also, die verhindern sollte, dass die Polizei immer und überall und gegen wen auch immer vorgeht. Die neuen Befugnisse und die davor schon ohne Rechtsgrundlage genutzten Methoden richteten und richten sich nicht nur gegen «Störer», gegen die Verantwortlichen einer konkreten Gefahr. Sie richten sich vielmehr entweder gegen alle, wie etwa die Schleierfahndungsparagraphen oder die Kontrollbefugnisse an den sogenannten «kriminalitätsbelasteten Orten». Oder sie nehmen gezielt Personen aufs Korn, gegen die zwar kein Verdacht existiert, die die Polizei aber zur «vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung» überwachen will.

Nun dreht sich das Karussell also erneut. In einigen Bundesländern sind sie schon verabschiedet, in andern liegen Entwürfe vor oder sind in Arbeit. Bayern hat die Verschärfung in zwei Schritten gemacht. Baden-Württemberg hat im November 2017 ein erstes Paket verabschiedet und bereitet jetzt ein zweites vor. Aber auch das rot-rot regierte Brandenburg hat einen Entwurf da liegen. Und in Berlin macht der sozialdemokratische Innensenator Druck.

• Und es geht wiederum um die Absicherung von Vorfeldaktivitäten der Polizei. Dazu bedient man sich bei zwei Halbsätzen aus dem Urteil, welches das Bundesverfassungsgericht 2016 zum BKA-Gesetz gefällt hat. Das Gericht wollte die polizeilichen Überwachungsmethoden begrenzen, das Gegenteil ist dabei herausgekommen. Bayern hat diese Phrasen unter dem Schlagwort «drohende Gefahr» zusammengefasst, aber auch die anderen Bundesländer nutzen diese Floskeln.

• Es geht einmal mehr um den Ausbau der polizeilichen Überwachungsmethoden. Die Innenminister möchten die Polizei mit Befugnissen für präventive Telefonüberwachungen und für den präventiven Einsatz von Trojanern zur Ausforschung von Handys und Computern ausstatten. Die «intelligente» Videoüberwachung – teilweise mit Gesichtserkennung – soll in den Gesetzen verankert werden. Bodycams sollen eingeführt werden. Und auch die Kennzeichen von Autos will man automatisch lesen und abgleichen.

• Es geht um neue Waffen, um Elektroschockgeräte, um Explosivmittel und um schwere Waffen für die Sondereinheiten – militärisches Gerät, das nicht in die Hände der zivilen Polizei gehört.

• Und es geht um Massnahmen gegen sogenannte Gefährder. Das sind keine Leute, die einer Straftat beschuldigt werden. Es sind Menschen, von denen die Polizei meint, dass sie vielleicht in Zukunft eine schwere Straftat begehen könnten. Und obwohl es keinen konkreten Verdacht gibt, möchten die Innenminister präventiv so genannte Aufenthaltsanordnungen gegen diese Leute verhängen können. Das ist nichts anderes als ein mit elektronischen Fußfesseln überwachter Hausarrest. Einige Bundesländer gehen noch weiter: Sie haben die Präventivhaft eingeführt oder wollen sie einführen. Bayern hat das getan. Die Haft kann für drei Monate verhängt und dann jeweils für drei Monate verlängert werden. In NRW hat man sich mit einem Monat begnügt und Niedersachsen will die Grenze bei zweieinhalb Monaten setzen. Die ersten, die von diesen verlängerten Haftzeiten betroffen waren, waren in Bayern Asylsuchende und in NRW UmweltschützerInnen. Eines ist aber klar: Präventivhaft ist nicht akzeptabel, erst recht nicht vor dem Hintergrund deutscher Geschichte.

Nie in den letzten Jahrzehnten war der Widerstand gegen die Verschärfung von Polizeigesetzen so deutlich auf der Straße sichtbar wie in den letzten Monaten. Das ist erfreulich, das ist aber auch dringend notwendig. Sorgen wir dafür, dass dieser demokratische Druck nicht nachlässt.

Diese Rede von Heiner Busch, Redakteur von Bürgerrechte & Polizei/CILIP und Mitglied der Komitees für Grundrechte und Demokratie, wurde auf der Demonstration gegen den Polizeikongress am 16. Februar 2019 gehalten.

Beitragsbild: Imagekampagne der Polizei Hamburg.

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