Bürgerrechte in Bewegung: Die Demokratie auf der Straße verteidigen

von Elke Steven

Seit 40 Jahren informiert CILIP über die vielen gesetzlichen und technischen Entwicklungen in der Überwachung der Bürger*innen. Die Aufgabe der Bürgerrechts- und der neuen sozialen Bewegungen ist es, deren Auswirkungen auf die Grund- und Menschenrechte zu analysieren und Formen des Protests zu entwickeln.

Eine „kurze“ Geschichte der neuen sozialen Bewegungen kann es hier nicht geben. Die vielfältigen gesellschaftlichen Entwicklungen, die Kämpfe auf der Straße, die gerichtlichen Erfolge und deren Umkehrung in Repression kann ich nur mit willkürlich gewählten Schwerpunkten und sehr pointillistisch aufzeigen.

Zweifellos ist in den vergangenen 40 Jahren Protest auf der Straße sehr viel selbstverständlicher geworden. Das Recht, „sich friedlich und ohne Waffen“ zu versammeln, ist seit den Studentenprotesten der späten 1960er und der 1970er Jahre zu einem bürgerlichen Mittel der politischen Einmischung geworden. Diese Aussage vereinfacht jedoch gleich mehrfach. Selbstverständlich gab es auch vor den Studentenprotesten „Versammlungen unter freiem Himmel“. Hier wie auch im Folgenden beziehe ich mich fast ausschließlich auf die Entwicklungen in der alten BRD und im gemeinsamen Danach. Dies tue ich trotz der zentralen Erfahrungen der Bürgerbewegung in der DDR, der „friedlichen Revolution“, die einen tatsächlichen gesellschaftlichen Umsturz möglich gemacht hat, auch wenn der dann nicht so ausgegangen ist, wie sich das viele erhofft hatten. Ich bitte diese Willkür zu entschuldigen.

Heute betont noch jede Versammlungsbehörde – diese sind manchmal bei der Polizei angesiedelt –, dass dieses Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein zentrales Element unserer Demokratie ist. Dem Bundesverfassungsgericht sei Dank – darauf komme ich noch zu sprechen – ist dies so selbstverständlich geworden. Immer dann, wenn in anderen Regionen dieser Welt die Menschen auf die Straße gehen, um gegen Regime zu protestieren, die auch in den Augen hiesiger herrschender Politik ungerecht sind, wird das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit von „unserer“ Regierung eingefordert, wird die Berechtigung des Protestes herausgestellt. Für die Proteste vor der eigenen Haustür gilt dieses Recht eher nur abstrakt, denn sie bringen ja Unruhe in die herrschenden Verhältnisse.

Lauter, unübersehbarer, radikaler Protest muss dann „leider“ von Politik und Polizei um des Grundrechts willen, um der Demokratie willen eingeschränkt werden. Selbstverständlich wird uns eingeredet, dies geschehe nur zur Abwehr riesiger Gefahren: Gewaltbereite, Antifa, Vermummte und schwarzer Block haben sich sozusagen immer schon bei den Behörden angemeldet. Also werden Allgemeinverfügungen und Auflagen erlassen – oder es wird vor Ort eingekesselt, und die herrschenden Ordnungsvorstellungen werden mit Polizeigewalt durchgesetzt. An diesem Vorgehen – von der Warnung vor Gewaltbereiten im Vorfeld, die ja auch einschüchtern und spätere Maßnahmen rechtfertigen soll, bis hin zu den polizeilichen Eingriffen – hat sich prinzipiell nicht viel geändert.

Seit eh und je sehen Politik und Polizei – wie in der Verfassung selbst deutlich wird – eine Gefahr darin, dass die Bürger*innen sich einmischen und Druck auf die Politik ausüben. Das Misstrauen gegenüber den Bürger*innen kommt schon in Artikel 8 Absatz 2 GG zum Ausdruck: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ Davon wurde schon 1953 Gebrauch gemacht, und die Entwicklungen haben auf der gesetzlichen Ebene eher mehr Eingriffsrechte geschaffen: Die elendigen Schutzwaffen- und Vermummungsverbote seit 1985 seien an erster Stelle genannt. Mit Desinformationskampagnen über die drohenden Gefahren im Vorhinein, mit Rechtsbeugung in Allgemeinverfügungen und im Verbot von Camps, mit Grundrechtsverletzungen während der Demonstrationen und mit dreisten Lügen gegenüber den Medien müssen die Organisator*innen von Protesten im Namen der neuen sozialen Bewegungen immer rechnen.

Rechtspopulismus und rechtsradikale Entwicklungen

Allerdings gibt es eine Veränderung, die auch den radikaldemokratischen Protest vor neue Aufgaben und Fragen stellt. Nationalistische, rassistische, antisemitische, islamfeindliche Meinungen haben gesellschaftlichen Rückhalt gefunden. Rechtspopulistische und rechtsradikale Vertreter*innen einer solchen Gesinnung treibt es ebenfalls auf die Straße. Das Maß, in dem inzwischen Formen und Begrifflichkeiten linker Protestbewegungen adaptiert werden, macht das Problem oft deutlich. Kann das wirklich ziviler Ungehorsam sein, wenn Busse mit Flüchtlingen blockiert werden, kann es einen zivilen Ungehorsam im Namen der Menschenfeindlichkeit geben? Sicherlich nicht, aber das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist unteilbar. Solange es um Meinungen geht, können wir nicht nach Verbot und Einschränkung der Rechte dieser Bürger*innen rufen. Im Umgang mit diesen Versammlungen haben wir in den letzten Jahren viel gelernt, aber die Frage, wie wir die gesellschaftliche Stimmung insgesamt verändern können, darüber müssen wir noch sehr grundlegend nachdenken.

„Unteilbar“ ist ein gutes Stichwort, das an eine polizeilich irrelevante und trotzdem politisch wahrgenommene Versammlung unter freiem Himmel erinnert. #unteilbar wollte sich dem Rechtsruck des gegenwärtigen gesellschaftlichen Diskurses entgegenstellen und der Entdemokratisierung Einhalt gebieten. Denn Abbau von Sozialstaatlichkeit und Ausweitung von Rassismus und Nationalismus gehören zusammen und müssen als Kehrseiten derselben Medaille bekämpft werden. Zum neoliberalen Umbau des Staates und seiner Absicherung gehört die Abschottung der EU an den Außengrenzen, die Verneinung der Menschenrechte, die Einrichtung von Lagern in Drittstaaten. Wenn Menschenrechte nicht für alle Menschen gelten, dann gelten sie gar nicht mehr. Zum neoliberalen Abbau gehört auch die Absicherung wirtschaftlicher Interessen und Profite auf Kosten vieler Bürger*innen in diesen Metropolen. Auch die Einschränkung der Meinungsfreiheit ist Teil dieser Entwicklung.

Diese Themen zusammen zu denken ist auch der Versuch, andere Antworten auf die rechtspopulistischen gesellschaftlichen Entwicklungen zu finden. Praktisch bleiben durchaus auch die Blockaden extrem rechter, nationalistischer Versammlungen notwendig. Aber die Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse und unsere politischen Kämpfe müssen weit darüber hinausgehen.

Versammlungen: ein selbstverständliches Recht

CILIP informiert immer wieder über das Maß von Überwachung, über die neuesten Technologien zur Herrschaft über die Bürger*innen. Aber die vielen neuen sozialen Bewegungen sind keineswegs einfach nur „Opfer“ staatlicher Gewalt. Den immer neuen staatlichen Zumutungen der Kontrolle und Überwachung sind sie oft kreativ begegnet.

Das Selbstbewusstsein und das fundierte Wissen, mit dem der Prostest auf die Straße getragen wurde, ist immer größer geworden. Die Pro­testformen sind weiterentwickelt, neue Kommunikationsformen ge­nutzt worden. Bürger*innen eignen sich Straßen und Plätze an, bleiben vor Ort, verstehen es, auch angesichts eines generellen Versammlungsverbots – zum Beispiel in Frankfurt 2012 selbst auf dem Paulsplatz – den Ort zu bevölkern und zugleich mit kreativen und unterhaltenden Eingriffen und Darstellungen für die Friedlichkeit des Protestes zu sorgen.

Längst ist die „Fünf-Finger-Technik“, die es möglich macht, nicht vor jeder Polizeiabsperrung stehen zu bleiben, sondern das eigene Ziel im Auge zu behalten und Absperrungen zu umgehen, Allgemeingut geworden. Die Clowns-Army nervt die Polizei, aber bringt den notwendigen Humor in die Versammlung, selbst wenn die polizeilichen Eingriffe die Geduld der Demonstrierenden auf eine harte Probe stellen. Ich denke dabei sofort an die Migrationsdemonstration im Kontext der Proteste gegen den G8 in Rostock/Heiligendamm. Und selbstverständlich sind die neuen Kommunikationsmöglichkeiten immer mit Gewinn genutzt worden – sowohl zur Kommunikation innerhalb der Versammlung als auch in der Außendarstellung, dem Versuch der polizeilichen Berichterstattung eine eigene mediale Präsenz entgegenzustellen. Auch mit diesem Thema könnte man sich viel ausführlicher beschäftigen, denn es bleibt ein harter Kampf gegen die mediale Übermacht der Polizei. Mit über 300 Beamt*innen hat die Hamburger Polizei die Öffentlichkeitsarbeit zu den Protesten gegen den G20 begleitet. Mit Twitter-Nach­richten versuchte sie, auch unmittelbar auf die Demonstrationsteilnehmer*in­nen einzuwirken und arbeitete damit jenseits ihres Auftrags. Selbst das internationale Mediencenter in Hamburg zum G20 konnte, trotz hervorragender Arbeit, dieser Übermacht, die ja auch danach noch weiterging, nur begrenzt etwas entgegensetzen.

Hilfe durch die Gerichte

Einige Gerichtsentscheidungen spielen in diesem Kampf um Versammlungs- und Meinungsfreiheit eine zentrale Rolle. Diese Gerichtsentscheidungen mussten meist über viele Jahre erstritten werden. Es sind längst nicht einfach rechtliche Fragen, die von den Gerichten entschieden wurden. Die Öffentlichkeitsarbeit, die vielen Versuche, die Bürger*innen selbst von der Notwendigkeit und dem Recht sich zu versammeln, zu überzeugen, haben wesentlich zu diesen Entscheidungen beigetragen. Ohne eine breite öffentliche Anteilnahme und wohlwollende Stellungnahmen zu diesem Grundrecht wären diese Entscheidungen nicht möglich gewesen. Ich will einige Entscheidungen nennen, ohne sie in ihrer Bedeutung wirklich würdigen zu können:

  • Volkszählungsurteil von 1983: Die rasch groß gewordene Bewegung gegen die Volkszählung wird heute fast schon vergessen. Das Bundesverfassungsgericht leitete aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz – GG, in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab.[1]

„Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.“

  • Brokdorf Beschluss von 1985: Dieser Beschluss war und ist zentral für das Verständnis der Versammlungsfreiheit und hat viel positive Wirkung auf den staatlichen Umgang mit diesem Recht.[2] Aber selbstverständlich bleibt das Recht umstritten, ist die Wahrnehmung des Rechts Stachel in der repräsentativen Demokratie. Eine „Befriedung“ kann es wohl nicht geben, denn die Herausforderung der Verhältnisse, die kleinen Revolten gehören zu diesem Recht, das den Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine bewahren soll.

„… das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewußten Bürgers … (Versammlungen) enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren.“

  • Sitzblockade-Beschluss von 1995: Sitzblockaden stellen keine strafbare Nötigung dar und können nicht gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) bestraft werden.[3] Auch der Streit um die rechtliche Bewertung von Sitzblockaden dauert an. Schnell fällte der Bundesgerichtshof ein widersprechendes Urteil.[4] Und im Kontext der Blockaden von Demonstrationen der extremen Rechten ging der Streit darum anders weiter.
  • Mit dem Urteil zur Online-Durchsuchung von 2008 schuf das Bundesverfassungsgericht ein Computer-Grundrecht, das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“.[5]

Diese Erfolge sind allerdings alle prekär. Neue Umstände, erst recht neue technische Möglichkeiten führen zu neuen Begehrlichkeiten, zu neuen Gesetzen und Auslegungen. Als das aktuelle Beispiel sei hier der Einsatz von Staatstrojanern genannt, der die dauerhafte Gefährdung aller Bürger*innen in Kauf nimmt, nur um eines möglichen Vorteils willen in der staatlichen Informationsbeschaffung.

Ein Beispiel für Erfolge vor Gericht, die nichts an der polizeilichen Praxis ändern, sind die Gerichtsentscheidungen zur Einschließung von Demonstrierenden. Seit dem Hamburger Kessel von 1986 ist geklärt, dass solche Maßnahmen rechtswidrig sind. Ungezählte Male ist dies danach wieder und wieder gerichtlich festgestellt worden. Es ändert nichts. Auch die geringen Entschädigungen helfen nicht weiter.

Versammlungen kämpfen um Inhalte

Demonstrationsteilnehmer*innen müssen sich immer – egal um welches Thema es ihnen „eigentlich“ geht – zugleich mit den Möglichkeiten staatlicher Überwachungs- und Eingriffsmaßnahmen beschäftigen. Sie wer­den fast zwangsläufig auch zu Expert*innen des Versammlungsrechts. Oft genug ist auch die mediale Berichterstattung von diesem Thema beherrscht, von der Berichterstattung über polizeiliche Maßnahmen, die von der Polizei als Antwort auf die Gewalt der Demonstrierenden interpretiert wird. Die inhaltlichen Anliegen bleiben dann unberücksichtigt, obwohl es den Versammelten gerade darum geht. Auch das kann frustrierend sein.

Versammlungen greifen selbstverständlich auch selbst die Fragen von staatlicher Überwachung auf. Im Kampf gegen staatliche Überwachung streiten die vielen sozialen Bewegungen oft gemeinsam, wie es vom Volkszählungsboykott bis zu den Protesten gegen die neuen Polizeigesetze deutlich wird.

Netzpolitische Themen gehen aber noch darüber hinaus und diese Themen und Entwicklungen werden von den alten neuen sozialen Bewegungen zu wenig wahrgenommen. Mit der Entwicklung des Internets ist auch die Hoffnung auf freie und gleichberechtigte Kommunikation verbunden. Damit verbunden sind Hoffnungen auf die Möglichkeiten der Unterminierung von Herrschaft mithilfe neuer Technologien, auf die Entwicklung einer freien und offenen Gesellschaft mit Hilfe einer Technologie, die nicht die alte Herrschaftsordnung stabilisiert, sondern den Aufbau demokratischer Strukturen erleichtert und den einzelnen stärkt.

Die gegenwärtigen Entwicklungen sprechen jedoch eine andere Sprache, die Freiheit wird eingeschränkt, der Staat überwacht und schützt eher die privaten Großunternehmen, die mithilfe ihrer Angebote Daten sammeln, auswerten und Gesellschaften manipulieren. Die Angriffe auf die Meinungsfreiheit sind massiv.

Eine der Grundlagen im Streit um Grund- und Menschenrechte, darum, dass Rassismus und Menschenverachtung nicht gesellschaftsfähig werden, ist das Grund- und Menschenrecht auf Meinungsfreiheit. Wer zulässt, dass die Feinde der Demokratie, diejenigen, die Menschenrechte an Nation und „Rasse“ binden und andere mundtot machen wollen, die Diskussion bestimmen, schafft das Klima und die Voraussetzungen für die Einschränkung der Meinungsfreiheit und für staatliche Überwachung. Kritik an den menschenverachtenden Verhältnissen wird dann zunehmend als realitätsfremd diffamiert. Aber Überwachung geht nicht nur vom Staat aus. Kommunikation findet mittels privater Unternehmen statt, die Daten sammeln und manipulieren können.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz delegiert zentrale staatliche Aufgaben – den Schutz der Meinungsfreiheit und die Strafverfolgung – auf private Anbieter. Meinungen werden im Zuge dessen gelöscht und der öffentlichen Auseinandersetzung entzogen, strafbare Aussagen oder Aufforderungen aber im Netz belassen. Unter dem Deckmantel des Schutzes des Urheberrechts sollen Upload-Filter verpflichtend werden, bei denen von Menschen undurchschaubare Algorithmen entscheiden, welche Veröffentlichungen gelöscht werden. Das Leistungsschutzrecht wird vor allem den Platzhirschen auf dem Pressemarkt zugute kommen und ist Gift für eine pluralistische Presselandschaft und für innovative Online-Dienste. Das Verständnis dieser automatisierten Filter für Kunst und Humor wird sehr begrenzt sein.

Bevor die großen internationalen Unternehmen die Macht über die Daten übernommen haben, bevor im Geiste der Herrschenden die Kontrolle immer durchdringender geworden ist, müssen wir Wege finden, das freie Internet zu erhalten bzw. zu schaffen.

Der Kampf um Datenschutz, der nicht Daten schützt, sondern die Menschen und ihre Rechte, steht einem Datenkapitalismus gegenüber, der Daten vermarktet und Menschen überwacht.

Auch dagegen lasst uns gemeinsam kämpfen. Es bleibt viel zu tun, denn Demokratie, Grund- und Menschenrechte und unser wachsendes Verständnis von diesen müssen immer auch auf der Straße verteidigt werden.

[1]   BVerfG: Urteil v 15.12.1983, Az.: 1 BvR 209/83 u.a.
[2]   BVerfG: Beschluss v. 14.5.1985, Az.: 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81
[3]   BVerfG: Beschluss v. 10.1.1995, Az.: 1 BvR 718/89
[4]   BGH: Urteil v. 20.7.1995, Az.: 1 StR 126/95
[5]   BVerfG: Urteil v. 27.2.2008, Az.: 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07

Beitragsbild: Am Samstag den 13. Oktober 2018 demonstrierten über 240.000 Menschen in Berlin mit der Demonstration #Unteilbar gegen den Rechtsruck in der Gesellschaft und der Politik. Sie forderten „Eine offene und freie Gesellschaft – Solidarität statt Ausgrenzung“ (Christian Ditsch).

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