Am 24. Dezember 2019 können die deutschen Zollfahnder*innen nicht nur Weihnachten feiern. Der Zollfahnungsdienst (ZFD) wird hundert Jahre alt und das Bundesfinanzministerium hat schon im Juli ein Geschenk für ihn gepackt: den Entwurf eines neuen Zollfahndungsdienstgesetzes, das der Bundestag demnächst absegnen wird. Das neue Gesetz soll unter anderem die Regelungen über die „besonderen Mittel der Datenerhebung“ erweitern und an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Die verdeckten Methoden, die hinter dieser verharmlosenden Begrifflichkeit stecken, sind für den ZFD nichts wirklich Neues, denn schon der Gründungserlass des Reichsfinanzministers von Heiligabend 1919 ermächtigte den Dienst zum Einsatz von „Geheimagenten“.
Erst fünfzehn Jahre alt ist eine andere Untergliederung des Zolls: die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS). Auch sie wurde in diesem Sommer beschenkt – und zwar mit dem „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“, das der FKS mehrere Tausend neue Stellen und natürlich auch mehr Befugnisse beschert.
Schon die beiden Gesetze sind Grund genug, sich genauer mit dem Zoll, jener besonderen Mischung aus Verwaltungsbehörde, Präventivpolizei und Strafverfolgungsorgan, zu befassen. Er kontrolliert eben nicht nur grenzüberschreitende Warenströme, sondern ist zunehmend im Inland aktiv – mit einer breiten Palette von Befugnissen, die zum Teil über jene der Polizei hinausgehen. Zu fragen ist daher auch: Welche Mittel und Methoden wollen wir im Kampf gegen Schwarzarbeit und Ausbeutung, gegen Finanzkriminalität und Steuerflucht angewandt sehen? Haben wir keine Alternativen zum „polizeilichen Antikapitalismus“?
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Die nächste Ausgabe von Bürgerrechte & Polizei/CILIP wird sich mit polizeilichen Datenkulturen befassen. Dabei wird auch vom „Helene-Fischer-Effekt“ zu reden sein.