Ausländerzentralregister wird Dokumentenserver

Am 9. Juni hat der Bundestag abschließend über einen „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ beraten, der mit Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen wurde.[1] Unter dem Vorwand der „Digitalisierung“ der Ausländerverwaltung wird eine massive Zentralisierung der Datenhaltung vorgenommen. Statt wie bis­lang einen enger begrenzten Personendatensatz im Ausländerzen­tralregister (AZR) und weitere Daten in der jeweils von den kommunalen Ausländerbehörden geführten „Ausländerdatei A“ abzulegen, sind sie nun alle im AZR zu speichern. Dort sollen zukünftig auch Dokumente eingespeichert werden. Das gilt für alle relevanten asyl- und aufenthaltsrechtlichen behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen, die dann im Volltext für die Behörden abrufbar sein werden. Dazu gehören auch die Entscheidungen über Asylanträge, die hoch sensible personenbezogene Informationen zu politischer Orientierung oder sexueller Identität der Asylsuchenden enthalten. Warum diese Beschlüsse für die an das AZR angeschlossenen Behörden erforderlich sein sollen, konnte die Bundesregierung nicht darlegen. Die Koalition hat den Entwurf lediglich dahingehend geändert, dass zukünftig vom Bundesverwaltungsamt als registerführender Behörde alle Inhalte der Beschlüsse geschwärzt werden müssen, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung berühren. Etwas geschärft wurden in den Beratungen die Voraussetzungen, unter denen Behörden die Personenidentifikationsnummer aus dem Herkunftsstaat der Betroffenen – also womöglich ihrem Verfolgerstaat – abrufen dürfen. Dennoch bleibt die Gefahr, dass Verfolgerstaaten über Zuträger in den Behörden an Informationen über eigene Staatsangehörige gelangen können. Auch hier ist zweifelhaft, ob die zentrale Verfügbarkeit dieser Information erforderlich ist. Dieser Zweifel gilt allerdings für das gesamte Ausländerzentralregister. Das machte u. a. der bayerische Datenschutzbeauftragte Prof. Petri in einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Innenausschusses am 3.5.2021 deutlich. Er wies auch auf die mangelhafte Aufsicht über die Datenverarbeitung im gesamten Bereich der „Ausländerverwaltung“ hin: angesichts der zahlreichen Aufgaben der Datenschutzbeauftragten fehlten hierfür schlicht die Ressourcen.

[1]      BT-Drs. 19/28170 v. 31.3.2021, 19/29820 v. 19.5.2021

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