von Cathleen Berger
Die EU hat dem Kampf gegen die Cyberkriminalität wiederholt hohe Priorität beigemessen.[1] Dabei werden Instrumente der inneren und äußeren Sicherheit sowie Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste zusammengeführt.
Ein Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten gibt es nicht in allen Ländern. In Deutschland ist es historisch gewachsen und basiert auf den einschneidenden Erfahrungen mit der Gestapo. Aus Gründen der Rechtssicherheit für die BürgerInnen sollten Polizei und Nachrichtendienste in der Bundesrepublik daher organisatorisch, personell und informationell getrennt bleiben. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen erst mit dem Vorliegen eines tatsächlichen Verdachts tätig werden, während die Nachrichtendienste geheim und präventiv im Vorfeld aufklären, aber nicht polizeilich eingreifen dürfen. Ein Austausch von Informationen ist nur zulässig, wenn er anlassbezogen und im Einzelfall erfolgt. Diese Grenzen werden zunehmend unterlaufen – neuerdings auch bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität. Die EU und die Cyberkriminalität – Was passiert mit dem deutschen Trennungsgebot? weiterlesen