DNA-Datenaustausch

DNA-Daten sollen nicht nur im SIS der zweiten Generation erhältlich sein, sondern auch über einen bei Europol einzurichtenden Server ausgetauscht werden können, sofern es sich um Straftaten handelt, für die Europol zuständig ist. Letzteres ist im Entwurf einer Ratsentschließung über den Austausch von DNA-Analyse-Ergebnissen vorgesehen, der gegenwärtig in der Polizeiarbeitsgruppe diskutiert wird.[1] Mit diesem Entwurf kommt man auf eine Entschließung aus dem Jahre 1997 zurück, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert worden waren, kompatible DNA-Datenbanken aufzubauen.[2]

Im Anhang des neuerlichen Vorschlags ist nicht nur ein Formular für den Austausch, sondern auch ein vom Europäischen Netzwerk der gerichtsmedizinischen Institute (ENFSI) erarbeitetes Standardset von „Markern“ enthalten, die den Vergleich problemlos ermöglichen sollen. Während auf der technischen Seite alles seinen gewohnt schnellen Gang geht, hält man einen besonderen Rechtsschutz offensichtlich nicht für erforderlich. Der Entwurf enthält weder einen Deliktskatalog noch eine Begrenzung hinsichtlich der Verwendung der ausgetauschten Daten. Zwar ist man sich darüber einig, dass nur die Inhalte der nicht-codie­renden Abschnitte der DNA analysiert und weitergegeben werden dürfen. Die niederländische Delegation schlägt aber bereits vor, dass bei Analysen biologischer Spuren, sofern die Technik es zulässt, auch Angaben über „Volkszugehörigkeit und Rasse“, Geschlecht sowie Augen- und Haarfarbe zu erfassen seien, die dann als Fahndungsmerkmale verwendet werden könnten.[3]

(Heinrich Busch)

[1]      Dok. 8937/00 Rev. 1 – Enfopol 36 v. 17.7.2000
[2]     Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1997, Nr. C 193, S. 4
[3]     Dok. 5335/01 Enfopol 5 v. 17.1.2001