Anklage gegen BGS-Beamte nach tödlicher Abschiebung

Am 28.5.1999 starb Aamir Ageeb während seiner Abschiebung auf dem Lufthansaflug von Frankfurt a.M. nach Kairo. BGS-Beamte hatten den 30-jährigen Sudanesen gefesselt, ihm einen Helm aufgesetzt, und ihn solange in den Sitz gedrückt, bis er erstickte. Die drei Bundesgrenzschützer wurden nun wegen fahrlässiger Tötung von der Frankfurter Staatsanwaltschaft angeklagt. In mehreren medizinischen Gutachten wird ein „lagebedingter Erstickungstod“ als Todesursache benannt. In ähnlichen Fällen waren bislang rechtsmedizinische Gutachten erstellt worden, die „lagebedingte Erstickungen“ – als Resultat erstickungsgefährlicher Vorgehensweisen durch Polizeibeamte – ausblendeten: Nach dem Tod des Nigerianers Kola Bankole 1994, der nach einer „Beruhigungsspritze“ und nach Knebelung auf dem Frankfurter Flughafen verstarb, wurden die Verfahren gegen die verantwortlichen Beamten eingestellt; der Arzt wurde freigesprochen, weil das gerichtsmedizinische Gutachten einen „plötzlichen Tod aus natürlicher innerer Ursache“ bescheinigte. Nach dem Tod des Nigerianers Agbai-John 1995 in Frankfurt wurden „Rauschmittel“ als Todesursache angegeben. Ein späteres Gutachten bescheinigte einen Erstickungstod. Im Fall Ageeb veranlasste die Staatsanwaltschaft eine genaue Rekonstruktion der Ereignisse im Flugzeug; ZeugInnen wurden befragt. Eine Verurteilung der Angeklagten wäre ein Präzedenzfall. Der Prozessbeginn ist noch offen. – In Wien wurden am 15.4.2002 drei Polizisten wegen fahrlässiger Tötung zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Nigerianer Marcus Omoufuma war am 1.5.1999 während seiner Abschiebung erstickt.

Auf der Grundlage eines Berichtes der Schweizerin Gaby Vermot hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats im Januar dieses Jahres die 43 Mitgliedstaaten zu einer sofortigen Einstellung menschenrechtsverletzender Abschiebepraktiken aufgefordert. Europaweit starben von 1991 bis 2001 13 Personen bei ihrer Abschiebung, davon allein 10 in den letzten zwei Jahren. Der Bericht kritisiert insbesondere den juristischen Graubereich, in dem Zwangsabschiebungen europaweit durchgeführt werden. Zugleich werden länderspezifische Fallbeispiele tödlicher Abschiebungen dargestellt.[1]

(Marion Knorr)

[1]      Der Bericht ist abrufbar unter: http://stars.coe.fr/ta/ta02/edir579.htm.