Informationsfreiheitsgesetze

Gut ein Jahr lang wurde zwischen den Bundesministerien, Lobbyisten und den Regierungsfraktionen um das in der rot-grünen Regierungserklärung versprochene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gerungen. Nach­dem im April ein überarbeiteter Gesetzentwurf bekannt geworden war, der den Einwänden der Transparenz-Gegner weitgehend folgte, erklärten Politiker der Grünen Anfang Juni das Vorhaben für vorerst gescheitert. Der Entwurf hatte die Ausnahmen vom Prinzip der Informationsfreiheit erheblich erweitert (vor allem in den Bereichen des Verteidigungs- und Wirtschaftsministeriums und der Geheimdienste); außerdem beharrte der Finanzminister auf „kostendeckenden“ Gebühren. Mit der Hoffnung auf einen erneuten Versuch in der nächsten Legislaturperiode tröstete sich der SPD-Politiker Jörg Tauss mit dem Satz: „Besser kein Gesetz als ein schlechtes.“ Unter diesem Motto könnte der Bundestag wohl seine gesamte Gesetzgebungstätigkeit einstellen. Zudem ist kaum ersichtlich, warum dem neuen Bundestag etwas gelingen soll, was der gegenwärtige sich nicht traute. Obwohl die „Aktion Transparente Verwaltung“ offenkundig von einem Scientology-Aktivisten betrieben wird, taugt deren Homepage immerhin zu einem Überblick über die IFG-Gesetzgebung in Bund und Ländern: www.transparente-verwaltung.de.

Auf welch tönernen Füßen die Ablehnung der Informationsfreiheit steht, zeigt eine verdienstvolle Erhebung des Unabhängigen Landeszen­trums für Datenschutz Schleswig-Holstein. Mit der schriftlichen Befragung von insgesamt 372 Behörden sollten die Erfahrung mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes, das seit Februar 2002 in Kraft ist, bilanziert werden. Die Antworten von 357 Behörden ergab folgendes Bild: Insgesamt wurden in den ersten beiden Jahren 1.150 Anträge auf Informationszugang gestellt; daneben meldeten die Behörden weitere 940 Informationswünsche der BürgerInnen, die sich nicht ausdrücklich auf das IFG berufen hatten. Die Anfragen bezogen sich auf eine breite Themenpalette; im kommunalen Bereich galt das meiste Interesse dem Baurecht. In 88 % aller Anfragen wurde der gewünschte Informationszugang gewährt. In lediglich 4 % der Fälle wurde die Information komplett verweigert – wobei dies in fast 40 % damit begründet wurde, dass die Informationen nicht vorhanden waren. 90 % aller Anfragen wurden von den Behörden innerhalb von sieben Tagen beantwortet. Auch hinsichtlich der Kostenerstattung verhielten sich die Behörden bürgerfreundlich, da nur in wenigen Fällen überhaupt Gebühren oder Kopierkosten erhoben wurden. Alle Ergebnisse der Erhebung sind im Internet verfügbar unter: www.datenschutzzentrum.de/download/ifgerh.pdf.

(Norbert Pütter)