Die sicherheitspolitische Vernetzungsstrategie (s.a. CILIP 140) wurde in den letzten Monaten fortgesetzt. Am 17. Dezember 2025 eröffnete Bundesinnenminister Dobrindt gemeinsam mit zwei Landesinnenministern das „Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum“ (GDAZ). Angesiedelt bei der Bundespolizeidirektion 11 in Berlin sollen dort Vertreter*innen der Polizeien der Länder, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Bundeswehr eine „gemeinsame Koordinierungsstelle“ bilden. Das GDAZ soll einerseits ermöglichen, „kurzfristig und koordiniert auf Gefährdungen der Sicherheitslage zu reagieren“. Andererseits soll es „einen festen Rahmen für den kontinuierlichen Austausch, gemeinsame Lagebewertung und abgestimmtes Handeln“ bieten. Das Zentrum soll eine „technologieoffene und zu zukunftsorientierte Beschaffungs- und Entwicklungsstrategie“ betreiben und die „Vernetzung mit relevanten … Sicherheitsakteuren“ fördern.[1] GDAZ und GAZ Hybrid weiterlesen
Alle Beiträge von Norbert Pütter
Bericht zum „Neukölln-Komplex“ vorgelegt
Spätestens ab 2009 kam es im Berliner Bezirk Neukölln zu einer anhaltenden Serie von rechtsextrem motivierten Straftaten. Sie reichten von neonazistischen Aufklebern und Schmierereien über Bedrohungen und Einschüchterungen bis hin zu Brandanschlägen. Die Taten richteten sich gegen (vermeintliche) Migrant*innen und gegen Menschen und Initiativen, die sich gegen die rechtsextremen Aktionen engagierten. Zum „Neukölln-Komplex“ zählten auch Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft, denen nicht nur mangelndes Engagement vorgeworfen wurde; einzelnen Staatsdiener*innen wurde auch eine Nähe zur rechtsextremen Szene vorgeworfen.
Nach jahrelangen Protesten der Betroffenen und den Forderungen zivilgesellschaftlicher Organisationen richtete das Berliner Abgeordnetenhaus im Mai 2022 (wegen der Neuwahl erneut im März 2023) einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein, der die Vorgänge und Vorwürfe rund um „Neukölln“ untersuchen sollte. Der Ausschuss legte im Juni 2026 seinen 967 Seiten umfassenden Abschlussbericht vor.[1] Bericht zum „Neukölln-Komplex“ vorgelegt weiterlesen
Redaktionsmitteilung
Am 25. Februar 2026 beschloss die Bundesregierung ihren „Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität“. Durch die geplanten Maßnahmen sollen „Finanzkriminalität, Geldwäsche, Rauschgiftkriminalität und die damit verbundenen Strukturen der Organisierten Kriminalität noch konsequenter“ bekämpft werden. Dieses – in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Innen-, Justiz- und Finanzministerium öffentlichkeitswirksam angekündigte – Vorhaben steht in ungebrochener Kontinuität zu der Art und Weise, wie Innere Sicherheitspolitik in der Bundesrepublik betrieben wird. Seit mehr als drei Jahrzehnten dient „Organisierte Kriminalität“ als Begründung für den Ausbau des kontrollierend-strafenden Staates. Im vorliegenden Fall heißt das: für die Schaffung neuer Eingriffs- und Überwachungsbefugnisse, für den großzügigen Datenaustausch, für die Nutzung von KI zur Verdachtsgenerierung, für die Beweislastumkehr, für mehr Personal (bei Bundeskriminalamt und Zoll) und schließlich für die Bildung eines „gemeinsamen Kompetenzzentrums“ gegen Finanzkriminalität und eines „gemeinsames Analyse und Auswertezentrums ‚Rauschgift‘“. Redaktionsmitteilung weiterlesen
Die Polizei in Netzwerken – Architekturen der Intransparenz und des Wirrwarrs
In den letzten Jahrzehnten hat die Arbeit der Polizei in und mit Netzwerken deutlich zugenommen. Sowohl bundesweit wie auch in den Kommunen sind vielfältige Formen der Koordination und Kooperation entstanden, die in unterschiedlichen Formen sehr unterschiedliche Aufgaben erfüllen (sollen). In dem unregulierten und zugleich intransparenten Gewirr der Netzwerke entstehen neue Gefahren für die Bürger*innenrechte, die sich der politischen, rechtlichen und öffentlichen Kontrolle weitgehend entziehen.
Seit den 1990er Jahren ist die Bildung von Netzwerken im Bereich der „Inneren Sicherheit“ unübersehbar. Spätestens als der damalige Bundesinnenminister Otto Schily auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes 2004 „Netzwerke gegen den Terror“ als Antwort auf die „Netzwerke des Terrors“ proklamierte, erhielt die Vernetzungsstrategie bundespolitischen Rückenwind.[1] Dabei war die Vorstellung, verschiedenste Akteure müssten zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit (effektiver, enger etc.) zusammenarbeiten, keineswegs auf den Terrorismus beschränkt; sie reichte von Antworten auf gesamtgesellschaftliche Gefährdungen bis zu Bemühungen auf kommunaler Ebene. Angesichts dieser Entwicklung sprachen Stegmaier und Feltes von „transinstitutionalem Polizieren“, um den „Trend zur institutionenübergreifenden, Prävention wie Repression, Exekutive wie Legislative, Staat wie Wirtschaft bis hin zur Zivilgesellschaft umfassenden, relativ koordinierten Kooperation“ zu beschreiben.[2]
Die Polizei in Netzwerken – Architekturen der Intransparenz und des Wirrwarrs weiterlesen
Schmerzgriffe in Berlin
Am 8. Januar 2026 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Antrag der Berliner Polizei auf Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin abgelehnt. Damit wurde dessen Urteil vom 20. März 2025 rechtskräftig, in dem das VG festgestellt hatte, „dass die Anwendung von Schmerzgriffen und Nervendrucktechniken … am 20. April 2023 rechtswidrig war“. An diesem Tag hatten sich Mitglieder der „Letzten Generation“ auf die Straße des 17. Juni in Berlin gesetzt und so den Verkehr blockiert. Schmerzgriffe in Berlin weiterlesen
Opfer in/mit psychischen Problemen: Todesschüsse auf Menschen in besonderen Lagen
Die Zahl der von der Polizei getöteten Menschen, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befanden, hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die wenigen Informationen, die zu diesen Fällen vorliegen, können den Anstieg nicht erklären. Sie weisen jedoch auf Merkmale hin, die Fragen nach der polizeilichen Professionalität nahelegen.
Wie viele der Menschen durch Schüsse von Polizist*innen in Deutschland getötet wurden, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befanden, ist unbekannt. Schätzungen gehen von „von mehr als der Hälfte der getöteten Personen“ aus, die „psychisch gestört oder verwirrt“ waren oder sich „durch Alkohol- oder Drogenkonsum nicht in einem Zustand“ befanden, in dem sie „polizeiliche Anweisungen angemessen wahrnehmen oder darauf reagieren“ konnten.[1] Der Anteil der psychisch Kranken oder Verwirrten liegt nach anderen Schätzungen mal bei zwei Drittel, mal bei 40 %, mal bei rund einem Drittel.[2] Wenn selbst der Umfang so ungewiss ist, verwundert es nicht, dass über die Umstände dieser Schüsse insgesamt wenig bekannt ist.
Dass die Öffentlichkeit so wenig über den polizeilichen Schusswaffengebrauch, über Polizeischüsse mit tödlichem Ausgang und solche, in denen Menschen, die sich in psychosozialen Ausnahmesituationen befanden, weiß, ist auf drei Gründe zurückzuführen. Opfer in/mit psychischen Problemen: Todesschüsse auf Menschen in besonderen Lagen weiterlesen
MEGAVO und polizeilicher Rassismus: Endbericht nach dreijähriger Forschung vorgelegt
Die Untersuchung zu „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten“ verspricht eine Zustandsbeschreibung der deutschen Polizeien aus der Sicht ihrer Beschäftigten. Die Ergebnisse sind wenig überraschend und wegen methodischer Probleme mit Vorsicht zu genießen. Insgesamt deuten sie eher die Spitze als das Ausmaß von Problemen an. Das gilt nicht nur, aber auch für das Thema „Rassismus und Polizei“.
Nach der langjährigen Kritik am „racial profiling“ und nach dem Tod von George Floyd, der auch hierzulande massenweise Proteste gegen Polizeirassismus ausgelöst hatte, führten die gehäuften Berichte über rechtsextreme Chatgruppen von deutschen Polizist*innen im Herbst 2020 zur öffentlichen Forderung, den Rassismusverdacht gegenüber der deutschen Polizei mit wissenschaftlichen Mitteln zu erforschen. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer lehnte eine solche Untersuchung kategorisch ab: „Es wird keine Studie geben, die sich mit Unterstellungen und Vorwürfen gegen die Polizei richtet.“ Um die öffentliche Debatte zu entspannen – und zugleich andere Interessen zu bedienen –, verständigte sich die Bundesregierung darauf, zwei Studien in Auftrag zu geben:[1] Eine Untersuchung zum „Alltagsrassismus“ sollte die „Entwicklung und Verbreitung diskriminierender Handlungen in der Zivilgesellschaft, in Wirtschaft und Unternehmen sowie öffentliche Institutionen … erforschen, die durch rassistische Einstellungen motiviert sind.“ Diese Studie („InRa-Studie. Institutionen & Rassismus“) wird mittlerweile vom „Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ betrieben und gegenwärtig in 23 Teilprojekten umgesetzt.[2] MEGAVO und polizeilicher Rassismus: Endbericht nach dreijähriger Forschung vorgelegt weiterlesen
Strafrecht statt Sozialarbeit: Die Folgen des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts
In Karlsruhe wollte die örtliche Staatsanwaltschaft die Mitarbeiter*innen eines Fußball-Fanprojekts zur Zeugenaussage zwingen. Ihre Weigerung wurde mit einem Strafbefehl geahndet. Das Karlsruher Vorgehen bedroht die Arbeitsgrundlage nicht nur der Fanarbeit, sondern der Sozialarbeit insgesamt, weil es das Vertrauen zu deren Adressat*innen untergräbt. Deutlich wird die Dominanz der Strafverfolgung gegenüber sozial unterstützenden Interventionen, sowie die fehlende politische Bereitschaft, durch ein Zeugnisverweigerungsrecht die Soziale Arbeit zu stärken.
Am 12. November 2022 empfängt der Karlsruher Sportclub (KSC) den Zweitliga-Konkurrenten FC St. Pauli zu einem Heimspiel. Karlsruher Fußball-Fans zünden Pyro-Technik im Stadion. Die wegen ihres 20-jährigen Bestehens besonders aufwendig geplante Jubiläums-Inszenierung geht schief, mindestens elf Personen werden verletzt. Wegen der Vorfälle wird der KSC vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft leitet strafrechtliche Ermittlungen ein, die sich gegen Mitglieder der Fangruppe „Rheinfire“ richten. Im Mai 2024 beginnt der erste Prozess gegen zwei Beschuldigte; ihnen wird „gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung“ vorgeworfen. Die beiden Angeklagten werden zu Bewährungsstrafen (zehn bzw. zwölf Monate) und 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Beim zuständigen Amtsgericht sind weitere 20 Verfahren gegen Mitglieder oder Unterstützer*innen der Gruppe anhängig.[1] Strafrecht statt Sozialarbeit: Die Folgen des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts weiterlesen
Literatur
Zum Schwerpunkt
„Abolitionismus“, so die allgemeine Definition von Sebastian Scheerer im „Handwörterbuch der Kriminologie“ von 1998, „bezeichnet Lehren und Bestrebungen zur Aufhebung rechtlich institutionalisierter Zwangsverhältnisse und Sanktionsformen“. In unseren Kontext übersetzt bedeutet das die „Aufhebung“ der (Institution) Polizei und die mit ihr verbundenen Zuständigkeiten (Aufgaben) und Befugnisse sowie des damit verbundenen bzw. „nachgelagerten“ strafrechtlichen Bestrafungssystems. Der abolitionistische Diskurs – in der Öffentlichkeit, in der Wissenschaft, als politische Bewegung – entstand als kriminalpolitische Bewegung in den 1970er Jahren im Kontext der Kritik an (anderen) Institutionen des staatlichen Zwangs (Psychiatrie, Heimunterbringung …). Literatur weiterlesen
Was bietet der Sicherheitsmarkt? Ein digitaler Messebesuch
Auch für die Polizeien findet der technische Fortschritt vor allem im Feld der Digitalisierung statt, der in kleinen Schritten fast alle Bereiche kriminalistischer Arbeit erreicht. Neue Instrumente und Verfahren stehen auf einem globalen Markt zur Verfügung, der sich gleichermaßen an Polizeien, Geheimdienste und Militärs richtet. Die gesteigerten Überwachungsoptionen sind durch den Verweis auf Geschäftsgeheimnisse geschützt; inwieweit die Angebote von wem wahrgenommen werden, ist weitgehend unklar.
In „Marktwirtschaften“ entstehen Innovationen durch die Anstrengungen privatwirtschaftlicher Akteure. Dieser liberale Glaubenssatz gilt für Innovationen, die den Bereich der staatlichen Sicherheitsgewährung betreffen, nur eingeschränkt. Denn „Innovationen“ kommen hier aus den Behörden selbst, oder sie werden in öffentlichen Forschungseinrichtungen entwickelt oder in privaten Unternehmen oder in unterschiedlichen „Joint ventures“ der genannten drei Akteursgruppen. Trotz dieser Relativierung ist die privatwirtschaftliche „Sicherheitsbranche“ wahrscheinlich der Ort, an dem technische Innovationen am ehesten zur Marktreife und an die Kund*innen gebracht werden können. Was bietet der Sicherheitsmarkt? Ein digitaler Messebesuch weiterlesen