Archiv der Kategorie: CILIP 072

(2/2002) Versammlungsfreiheit, Demonstrationen und Polizei

Editorial

von Heiner Busch

Die Leserinnen und Leser mögen uns verzeihen, wenn wir ihnen als Motto für diese Ausgabe von Bürgerrechte & Polizei ein Produkt aus der Phrasendreschmaschine etablierter Politik anbieten: „Keine Freiheit ohne Sicherheit.“ Die Floskel kommt regelmäßig dann zum Einsatz, wenn politische und persönliche Freiheiten im Namen einer angeblich vergrößerten Sicherheit weiter verkleinert werden sollen. Die „Sicherheitsgesetze“ – und zwar nicht erst die nach dem 11. September verabschiedeten – sind dafür beredte Beispiele. Freiheit wurde und wird gegen Sicherheit ausgewogen und als zu leicht befunden. Editorial weiterlesen

Zwischen Imagepflege und Gewalt – Polizeistrategien gegen Demonstrationen

von Michael Sturm und Christoph Ellinghaus

Die Zeiten, da Bundesgrenzschutz und Bereitschaftspolizeien mit schweren Waffen in quasi-militärische Manöver zogen, sind längst vorbei. Polizeiliche Einsätze bei Demonstrationen folgen heute dem Prinzip der „deeskalativen Stärke“.

Spätestens die Erfahrungen mit den Demonstrationen der Studentenbewegung am Ende der 60er Jahre verdeutlichten der Polizei, dass ihre Feindbilder, Einsatztaktiken und Ausrüstungsstandards den Wirklichkeiten der Bundesrepublik nicht gerecht wurden. Sie sah sich nicht mit bewaffneten kommunistischen Umsturzversuchen konfrontiert, die seit den 50er Jahren den Bezugspunkt für Manöver von Bereitschaftspolizeien und Bundesgrenzschutz bildeten, sondern mit zivilen Protesten von Jugendlichen und Studierenden. Sie musste zur Kenntnis nehmen, dass die Öffentlichkeit zunehmend sensibler und kritischer auf ihre Maßnahmen reagierte. Zwischen Imagepflege und Gewalt – Polizeistrategien gegen Demonstrationen weiterlesen

Auflagen, Verbote, Schikanen – Demonstrationsfreiheit unter Polizeivorbehalt

von Wolfgang Kaleck

Der bis heute wegweisende Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14.5.1985 liest sich vielversprechend.[1] Die Demonstrationsfreiheit sei ein „unentbehrliches Funktionselement eines demokratischen Gemein­wesens“. Was ist aus den Versprechungen geworden?

Gemäß dem Beschluss sind die staatlichen Behörden gehalten, „versammlungsfreundlich zu verfahren“. Demnach seien bei Verletzung der Anmeldepflicht Spontandemonstrationen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden, nicht schematisch zu verbieten oder aufzulösen. Verbote und Auflösungen sollen nur „zum Schutz gleichwertiger Rechts­güter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen“. Wenn einzelne Teilnehmer oder eine Minderheit unfriedlich werden, dürften nicht ganze Demonstrationen den Schutz der Versammlungsfreiheit verlieren. Auflagen, Verbote, Schikanen – Demonstrationsfreiheit unter Polizeivorbehalt weiterlesen

Demokratie und Demonstration – Notizen zur unendlichen Demonstrationskontroverse

Demonstrationen als kollektive Äußerungsformen sind so alt, wie menschliche Geschichte überliefert ist. Und seit es Demonstrationen gibt, sind sie umstritten. Das überrascht nicht.

In Geschichte und Gegenwart überwiegen zwar die Herrschaftsdemonstrationen aller möglichen Art – der symbolische Gebrauch von Politik und der herrschaftspolitische Gebrauch von Symbolen. Dennoch verstehen wir heute unter Demonstrationen etwas anderes: Sie sind das Mittel, mit dem Gruppen ihre unterdrückten oder der etablierten Herrschaft und ‚Ordnung‘ entgegenstehenden Interessen äußern. Dem lateinischen Wortsinn gemäß wird in Demonstrationen auf etwas hingewiesen, etwas nachgewiesen, etwas öffentlich und damit kenntlich gemacht. Demonstrationen sind daher immer wenigstens rudimentär politisch. Sie werden von kleineren oder größeren Gruppen von Menschen unternommen. Sie wenden sich an andere Menschen, nicht selten an die Vertreter einer etablierten Ordnung, denen vorgeworfen wird, Missstände zu übersehen, zuzulassen oder selbst herzustellen. Demonstrationen schaffen also dort, wo sie stattfinden, Unruhe. Sie ärgern. Sie stellen geordnete Zustände und die Ruhe als erste Bürgerpflicht in Frage. Demokratie und Demonstration – Notizen zur unendlichen Demonstrationskontroverse weiterlesen

Abgetrennt und eingekesselt – Polizeilicher Umgang mit Antifa-Demonstrationen

von Wilhelm Achelpöhler

Die Reichweite der Versammlungsfreiheit für die NPD und sonstige rechtsradikale Veranstalter ist seit einiger Zeit Gegenstand einer bemerkenswerten Kontroverse zwischen dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) und dem Bundesverfassungsgericht.[1] Doch wie weit reicht die Versammlungsfreiheit von Anti-Nazi DemonstrantInnen?

Nahezu jede Demonstration von Nazi-Kameradschaften oder der NPD provoziert Demonstrationsauflagen und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bis zum Bundesverfassungsgericht. Bemerkenswert wenig Entscheidungen gibt es dagegen zu den Demonstrationen der Gegenseite, den Antifa-Demonstrationen. Dies dürfte zwei Gründe haben: Zunächst gibt es recht häufig Gegendemonstrationen, die von einem sehr breiten gesellschaftlichen Spektrum getragen werden und bei denen von vornherein jeder Konflikt etwa mit der Polizei oder auch mit den Nazi-DemonstrantInnen vermieden werden soll. Hier stellt sich die Frage gerichtlichen Rechtsschutzes schon deshalb nicht, weil er schlicht nicht benötigt wird: Das Vorhaben kollidiert in der Regel kaum mit den Einsatzplanungen der Polizei. Abgetrennt und eingekesselt – Polizeilicher Umgang mit Antifa-Demonstrationen weiterlesen

Summaries

Democracy and demonstrations
by Wolf-Dieter Narr
The right to demonstrate is an elementary human right. Compared to the incrusted participatory forms of parliamentary democracy, public and collective actions present an important democratic corrective. Whoever wants to strengthen democracy, should not curtail the right to demonstrate, but should themselves make ample use of it. Summaries weiterlesen

Ausweitung grenzüberschreitender Observation

Deutsche Hartnäckigkeit zahlt sich offenkundig aus: Im Juni 2002 erzielte der Rat der Innen- und Justizminister der EU eine politische Einigung über einen Vorschlag, den das Bundesinnenministerium (BMI) bereits 1999 – anläßlich der Überführung der Schengen-Kooperation in die EU-Strukturen – in einem Memorandum an die anderen Mitgliedstaaten formuliert hatte: die Ausweitung der polizeilichen Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Observation.[1] Ausweitung grenzüberschreitender Observation weiterlesen

Telekommunikation: Speicherung von Verbindungsdaten

Zwei Jahre lang stritten sich der Rat und das Europäische Parlament (EP) um die Richtlinie „über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre“. Noch bei der ersten Lesung im November 2001 hatte das EP daran festgehalten, dass Anbieterfirmen die bei der Telekommunikation anfallenden Verbindungsdaten nur zur Rechnungslegung aufbewahren dürfen und danach zu löschen haben. Eine Speicherung zu Zwecken der Strafverfolgung oder „nationalen Sicherheit“ und der Zugang von Polizei oder Geheimdiensten sollte ausgeschlossen bleiben. Telekommunikation: Speicherung von Verbindungsdaten weiterlesen