Fußball-WM 2006: Verfassungsschutz spielt mit

Durch Presseberichte wurde bekannt, dass die Verfassungsschutzämter die an der Weltmeisterschaft beteiligten Personen auf ihre Zuverlässigkeit überprüfen. Alle Personen, die keine Eintrittskarte besitzen, aber einen „um die Stadien gefassten äußeren Sicherheitsring“ betreten wollen, benötigen eine Akkreditierung. Dies gilt für Journalisten ebenso wie für Putzkräfte, Helfer, Spieler, Würstchenverkäufer etc. Schätzungsweise rund 220.000 Personen werden von diesen Überprüfungen betroffen sein. Das Verfahren ist mit dem Veranstalter der WM, dem Organisationskomitee der FIFA abgestimmt. Nach Auskunft der Bundesregierung[1] überprüft das Bundesamt für Verfassungsschutz (und wohl auch die Landesämter) die „Zuverlässigkeit“ der Betroffenen und leitet ein „empfehlendes Votum“ an das Bundeskriminalamt, das wiederum ein Gesamtvotum erstellt und an das Organisationskomitee weitergibt. Ablehnung oder Erteilung der Akkreditierung liegt allein bei Letzterem.

Rechtlich stützen die Behörden ihre Sicherheitsüberprüfungen auf das Einverständnis der Betroffenen, das sie mit dem Antrag auf Zulassung mitunterschreiben müssen. Zu Recht ist darauf hingewiesen worden, dass in diesen Fällen kaum von Freiwilligkeit gesprochen werden kann, da eine Nichteinwilligung den Verzicht auf Arbeitsmöglichkeiten im Rahmen der WM bedeuten würde.[2] Zudem haben die Betroffenen keine Chancen, sich gegen die verweigerte Akkreditierung zu wehren: Nicht sie, sondern das Organisationskomitee wird über die Sicherheitsbedenken informiert. Welche Informationen der Dienste diesen Erkenntnissen aber zugrunde liegen, das bleibt in jedem Fall deren Geheimnis.

(Norbert Pütter)

[1]      BT-Drs. 16/138 v. 5.12.2005
[2]     Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: Pressemitteilung v. 9.12.2005, www.datenschutzzentrum.de/material/themen/divers/fussball.htm