Lauschangriffsstatistik 2004

Am 24. August 2005 legte die Bundesregierung ihren jährlichen Bericht über die akustische Wohnraumüberwachung nach § 100c Abs. 1 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO; alte Fassung) vor. Am Erhebungsverfahren hat sich seit dem Bericht 2002 nichts geändert. Nach wie vor unberücksichtigt bleibt die Anzahl der tatsächlich von der Überwachungsmaßnahme betroffenen Personen, da als „Betroffene“ nur Mieter, Eigentümer, sonstige Nutzungsberechtigte und Beschuldigte, sofern sie nicht ohnehin Wohnungs­inhaber sind, betrachtet werden. Zufällig Anwe­sen­de, z.B. Besucher, werden nicht gezählt. Zwar wird durch die Gesetzesänderung vom 24.6.2005[1] die Berichtspflicht konkretisiert und erweitert, an diesem Punkt bringt sie jedoch keine Verbesserung.

Im Berichtsjahr 2004 wurden in sechs Bundesländern in 10 Verfahren und in einem im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts Woh­nungen akustisch überwacht. Allein vier Verfahren wurden aus Bayern gemeldet. Anlasstaten waren u.a. in drei Verfahren Mord/Tot­schlag/Völkermord und in jeweils zwei Verfahren Bestechlichkeit/Be­stechung, Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Asylverfahrens-/Ausländergesetz. Nur in etwas mehr als einem Drittel der Verfahren wurde ein Bezug zu organisierter Kriminalität (OK) bejaht. Die Überwachung dauerte im kürzesten Fall 5, im längsten 315 Tage. Relevant für das Verfahren war der Lauschangriff nur in 6 der 11 Fälle. Im Grunde nichts aussagend sind die Kostenangaben: In Bayern kostete bspw. ein 5-tägiger Lauschangriff 3.000 Euro, ein 51-tägiger nur 500 Euro.

Tab.: Große Lauschangriffe nach StPO seit Einführung 1998-2004

Anzahl 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004
Verfahren 11 28 33 17 30 37 11
  mit OK-Bezug 19 17 4
betroffene Wohnungen 11 33 37 20 33 51 12
Betroffene 26 109 106 70 104 141 51
  darunter Beschuldigte 18 67 56 37 90 92 46
  darunter Nichtbeschuldigte 8 42 50 33 14 49 5
Benachrichtigung erfolgt 9 15 26 7 22 26 8
Relevanz für das Verfahren 3 14 19 8 17 21 6

Quelle: BT-Drs. 14/2452, 14/3998, 14/6778, 14/9860, 15/1504, 15/3699, 15/5971

In den Berichten 2002, 2003, 2004 wurden jeweils frühere Angaben leicht korrigiert. Die Tabelle berücksichtigt diese Änderungen. Der OK-Bezug wird erst seit 2002 erhoben.

(Martina Kant)

[1]      BGBl. I Nr. 39 v. 30.6.2005, S. 1841-1846