Am 24. August 2005 legte die Bundesregierung ihren jährlichen Bericht über die akustische Wohnraumüberwachung nach § 100c Abs. 1 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO; alte Fassung) vor. Am Erhebungsverfahren hat sich seit dem Bericht 2002 nichts geändert. Nach wie vor unberücksichtigt bleibt die Anzahl der tatsächlich von der Überwachungsmaßnahme betroffenen Personen, da als „Betroffene“ nur Mieter, Eigentümer, sonstige Nutzungsberechtigte und Beschuldigte, sofern sie nicht ohnehin Wohnungsinhaber sind, betrachtet werden. Zufällig Anwesende, z.B. Besucher, werden nicht gezählt. Zwar wird durch die Gesetzesänderung vom 24.6.2005[1] die Berichtspflicht konkretisiert und erweitert, an diesem Punkt bringt sie jedoch keine Verbesserung.
Im Berichtsjahr 2004 wurden in sechs Bundesländern in 10 Verfahren und in einem im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts Wohnungen akustisch überwacht. Allein vier Verfahren wurden aus Bayern gemeldet. Anlasstaten waren u.a. in drei Verfahren Mord/Totschlag/Völkermord und in jeweils zwei Verfahren Bestechlichkeit/Bestechung, Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Asylverfahrens-/Ausländergesetz. Nur in etwas mehr als einem Drittel der Verfahren wurde ein Bezug zu organisierter Kriminalität (OK) bejaht. Die Überwachung dauerte im kürzesten Fall 5, im längsten 315 Tage. Relevant für das Verfahren war der Lauschangriff nur in 6 der 11 Fälle. Im Grunde nichts aussagend sind die Kostenangaben: In Bayern kostete bspw. ein 5-tägiger Lauschangriff 3.000 Euro, ein 51-tägiger nur 500 Euro.
Tab.: Große Lauschangriffe nach StPO seit Einführung 1998-2004
Anzahl | 1998 | 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 |
Verfahren | 11 | 28 | 33 | 17 | 30 | 37 | 11 |
mit OK-Bezug | 19 | 17 | 4 | ||||
betroffene Wohnungen | 11 | 33 | 37 | 20 | 33 | 51 | 12 |
Betroffene | 26 | 109 | 106 | 70 | 104 | 141 | 51 |
darunter Beschuldigte | 18 | 67 | 56 | 37 | 90 | 92 | 46 |
darunter Nichtbeschuldigte | 8 | 42 | 50 | 33 | 14 | 49 | 5 |
Benachrichtigung erfolgt | 9 | 15 | 26 | 7 | 22 | 26 | 8 |
Relevanz für das Verfahren | 3 | 14 | 19 | 8 | 17 | 21 | 6 |
Quelle: BT-Drs. 14/2452, 14/3998, 14/6778, 14/9860, 15/1504, 15/3699, 15/5971
In den Berichten 2002, 2003, 2004 wurden jeweils frühere Angaben leicht korrigiert. Die Tabelle berücksichtigt diese Änderungen. Der OK-Bezug wird erst seit 2002 erhoben.
(Martina Kant)