Zum Schwerpunkt
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts über das Niedersächsische Sicherheits- und Ordnungsgesetz und des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs über das Verfassungsschutzgesetz des Landes haben noch keine größere Resonanz in der Fachöffentlichkeit gefunden, weil sie erst wenige Monate alt sind. Beide Urteile stehen in der Tradition der Urteile zum „Großen Lauschangriff“ und zur präventiven Telefonüberwachung durch das Zollkriminalamt. Dabei hat das Verfassungsgericht nicht nur den absoluten Schutz eines „Kernbereichs privater Lebensgestaltung“ bekräftigt, sondern auch einige Fragen beantwortet, die die Entscheidung zum Abhören von Wohnungen aufgeworfen hatte. Insbesondere war nach diesem Urteil strittig, inwieweit seine Maßstäbe auch für andere verdeckte Ermittlungsmethoden gelten und ob sie gleichermaßen an die (präventiven) Eingriffsbefugnisse des Polizeirechts anzulegen seien. Literatur weiterlesen