Redaktionsmitteilung

Im September 2001, kurz nach den Anschlägen in den USA, räsonierte der damalige Bundesinnenminister Otto Schily darüber, dass man es hierzulande „vielleicht … im Datenschutz etwas übertrieben“ hätte. Der Minister beließ es bekanntlich nicht bei der Nachdenklichkeit, sondern präsentierte in Windeseile ein Paket von Gesetzesänderungen. Der „Otto-Katalog“ trat Anfang Januar 2002 als Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in Kraft. Die darin auf fünf Jahre befristeten Befugnisse der Geheimdienste hat der Bundestag am 1. Dezember 2006 verlängert und erweitert. Am selben Tag verabschiedete er auch ein Gesetz über gemeinsame Dateien von Polizei und Geheimdiensten.

Was der Ex-Minister, der heute auch als Berater einer Biometriefirma tätig ist, in etwas feiner ziselierten Worten ausdrückte, ist nichts anderes als das alte Stammtisch-Motto vom Datenschutz als „Täterschutz“. Es durchzieht die Diskussion um polizeiliche und geheimdienstliche Methoden und Instrumente seit den 70er Jahren. Und es erweist sich in seiner ganzen Banalität als äußerst wirksam.

Der Datenschutz scheint die letzte Verteidigungslinie der Bürgerrechte gegen die Angriffe der Kriminalitäts- und UnsicherheitsbekämpferInnen zu sein. Der Hoffnungsträger steht jedoch auf einem hoffnungslosen Posten, bei dem er durch die permanent ratternde Gesetzgebungsmaschinerie regelmäßig übertönt wird. Fortsetzungen zu diesem Thema sind deshalb auch in der Zukunft sicher.

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Bürgerrechte & Polizei/CILIP wird sich im Schwerpunkt der nächsten Ausgabe mit dem Thema „Polizei und Prävention“ befassen.