Linksfraktion im Visier des Verfassungsschutzes

Die Linksfraktion im Bundestag steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Mit ihrer Antwort von Ende Dezember 2006 auf eine kleine Anfrage der Fraktion bestätigt die Bundesregierung, was seit langem vermutet wurde.[1] Grund der Beobachtung seien „tatsächliche Anhaltspunkte“ für „linksextremistische Bestrebungen“, sowohl in den Aussagen als auch in der politischen Praxis der Linken.

Auf entsprechende frühere Anfragen der Partei hatte die Bundesregierung stets mit dem Verweis auf die Geheimhaltungspflicht und das zuständige parlamentarische Kontrollgremium geantwortet.[2] Hintergrund der neuen „Offenheit“ ist der Umstand, dass seit Sommer letzten Jahres fast alle 53 Bundestagsabgeordneten der Partei beim BfV Anträge auf Auskunft über die zu ihrer Person erfassten Daten gestellt hatten. Nachdem einige ParlamentarierInnen positive Bescheide erhalten, darunter Fraktionschef Gregor Gysi und die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, gestand die Bundesregierung im März auch ein, dass beim BfV eine Sachakte über die Fraktion existiert.[3] Man verwahre sich allerdings gegen den Begriff „Überwachung“. Bei der „Beobachtung“ der Fraktion würden „selbstverständlich“ keine nachrichtendienstlichen Mittel verwendet, auch wenn dies grundsätzlich zulässig wäre.

Details über die „Beobachtung“ bleibt die Regierung aber nach wie vor schuldig. Fragen nach der Legitimation der Maßnahmen beantwortet sie mit einem Verweis auf ein vom Ältestenrat des Bundestages angefordertes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes.[4] Danach wäre eine Beobachtung einer Fraktion auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln nur dann unzulässig, wenn sie auf die parlamentarische Willensbildung direkt oder indirekt Einfluss nehmen würde. Die Frage, ob das freie Mandat nicht auch die außerparlamentarische Tätigkeit der Abgeordneten betreffe, verneint die Regierung.

(Jan Wörlein)

[1]      BT-Drs. 16/3964 v. 22.12.2006
[2]     z.B. BT-Drs. 16/1590 v. 23.5.2006, 16/2166 v.11.8.2006 und 16/2601 v. 28.9.2006
[3]     BT-Drs. 16/4502 v. 5.3.2007
[4]     BT, Wissenschaftlicher Dienst: Parlamentarische Kontrolle der Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz, Gutachten, Berlin 8.5.2007