Lauschangriffe 2008

Die Zahl der Großen Lauschangriffe aufgrund von Bundesgesetzen war im Jahre 2008 weiter rückläufig. Das vermeldet der Ende September 2009 herausgegebene Jahresbericht der Bundesregierung.[1] Präventive Lauschangriffe durch die Polizeien des Bundes gab es demnach keine, 2007 waren es zwei. (Über die Praxis der Länder auf der Grundlage ihrer Polizeigesetze gibt der Bericht keine Auskunft.) Zur Strafverfolgung wurden im Jahre 2008 neun „akustische Wohnraumüberwachungen“ in insgesamt sieben Ermittlungsverfahren (2007: zehn) angeordnet.

Eines davon wurde von der Bundesanwaltschaft geführt und betraf eine kriminelle bzw. terroristische Vereinigung. Diese Überwachung wurde zwar angeordnet, fand jedoch nicht statt, weil das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Von den ver­bleibenden sechs Ermittlungsverfahren liefen drei in Bayern, zwei in Baden-Würt­temberg und eines in Niedersachsen. Sie betrafen die Delikt­bereiche Be­stechung/­Bestechlichkeit (ein Fall), kriminelle bzw. terroristische Verei­nigung (ein Fall), Mord/Totschlag (zwei) sowie Drogenhandel (zwei Fälle, davon einer in Verbindung mit einer Straftat gegen die persönliche Freiheit). Nur bei den letzteren vermerkt der Bericht einen Bezug zur „organisierten Kriminalität“. Abgehört wurden insgesamt acht „Ob­jekte“, davon sechs Privat­wohnungen. In vier der sechs Verfahren habe die Überwachung relevante Ergebnisse produziert. Nur in zwei Verfahren wurden sämtliche belauschten Personen nachträglich informiert.

Hinsichtlich der Zahl der Betroffenen, der Dauer und der Kosten lassen sich zwei Gruppen unterscheiden: Die Lauschangriffe in den drei bayerischen und dem niedersächsischen Verfahren waren kurzfristig, sowohl was die Anordnung (bis zu acht Tagen) als auch die tatsächliche Dauer (bis zu fünf Tagen) betrifft. Die Zahl der Betroffenen lag zwischen drei und sechs, die Kosten bewegten sich zwischen 300 und 2.760 Euro.

In den zwei baden-württembergischen Verfahren dagegen wurden die Lauschangriffe für einen Monat angeordnet und um einen weiteren verlängert. Effektiv abgehört wurde zwischen 14 und 40 Tagen. Die Zahl der Überwachten lag bei 43 in dem einen und 30 in dem anderen Verfahren. Dabei fielen Kosten von 226.000 Euro (davon 53.000 für Übersetzungen) bzw. 35.000 Euro (25.000 für Übersetzungen) an.

(Martin Schauerhammer)

[1]      BT-Drs. 16/14116 v. 30.9.2009