zusammengestellt von Otto Diederichs
Januar 2013
06.01.: Racial Profiling: Laut Presseberichten sind bei der Bundespolizei (BPol) seit 2009 57 Beschwerden wegen rassistischer Behandlung und Kontrollen aufgrund der Hautfarbe eingegangen.
09.01.: Elektronische Fußfessel: Am Landgericht (LG) München beginnt der Prozess gegen einen Sexualstraftäter, der Ende 2011 unter der Auflage, eine „Fußfessel“ zu tragen, aus der Verwahrung entlassen, aber rückfällig geworden war. Ab dem 28.3. wird die Elektronische Fußfessel in Berlin erstmals bei einem entlassenen Terroristen eingesetzt, der wegen eines geplanten Mordversuches an dem irakischen Ministerpräsidenten zu acht Jahren verurteilt worden war. Der Mann wird zudem ständig von Zivilbeamten offen und verdeckt observiert.
NSU: Auf Antrag der Anwälte von Beate Zschäpe erlaubt das Oberlandesgericht (OLG) München künftige Verteidigerbesuche ohne Trennscheibe und hebt die Überwachung der Verteidigerpost auf. Der NSU gilt dem Gericht zufolge mit dem Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos als aufgelöst. Am 14.1. legt der vom Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) eingesetzte Sonderermittler, Staatsanwalt Dirk Feuerberg, im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses seinen Prüfbericht vor. Danach habe es bei der Vernichtung von Akten des Verfassungsschutzes sowie bei der Führung des V-Mannes Thomas Starke durch das Landeskriminalamt (LKA) zwar persönliche Fehler gegeben, die sich jedoch nicht auf die Fahndung nach dem NSU-Trio auswirkt hätten. Am 20.1. meldet eine Tageszeitung, dass der V-Mann „Piatto“ (Carsten Szczepanski) des brandenburgischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) offenbar doch engere Kontakte zum NSU hatte und ein doppeltes Spiel spielte. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig erklärt in einem Prüfbericht, dass die Vernichtung von rund 800 Akten zum Rechtsextremismus beim LfV den geltenden Vorschriften entsprach. Laut Presseberichten vom 31.1. geht aus einem Vermerk des Thüringer LfV hervor, dass das Amt bereits 1998 Hinweise auf das untergetauchte NSU-Trio hatte. Am gleichen Tag gibt das OLG München die Zulassung der Anklage gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer wegen Mittäterschaft bei zehn Morden bekannt. Nach Klagedrohungen des Bundestags-Untersuchungsausschusses stimmt das Bundesinnenministerium (BMI) am 5.2. der Vernehmung eines V-Mann-Führers des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zu. Sein Schützling, V-Mann „Corelli“, so wird am 21.2. bekannt, hat vom BfV innerhalb von 18 Jahren ca. 180.000 Euro Honorar erhalten und lebt nun in England in einem Zeugenschutzprogramm. Im Bundestags-Untersuchungsausschuss taucht am 28.2. überraschend eine weitere Adressenliste des Terror-Trios aus dem Jahr 1998 auf, die von den Sicherheitsbehörden jedoch nicht ausgewertet wurde. Anfang März richtet das LKA Baden-Württemberg eine eigene Ermittlungsgruppe (EG Umfeld) ein, die die rechtsextreme Szene des Landes durchleuchten und mögliche NSU-Verbindungen feststellen soll. Am 11.3. wirft der Thüringer Untersuchungsausschuss in einem Zwischenbericht dem LfV vor, den Rechtsextremismus verharmlost und teilweise durch seine V-Leute sogar unterstützt zu haben. Am 17.3. wird bekannt, dass auch die Thüringer Polizei mindestens einen V-Mann im rechtsextremistischen Spektrum führte. Am 25.3. erklärt das OLG München, im NSU-Prozess könnten lediglich 50 JournalistInnen akkreditiert werden; türkische Medien sind damit praktisch ausgeschlossen. Am 12.4. entscheidet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf die Beschwerde einer türkischen Zeitung hin, dass das Münchner OLG ausländischen Medien eine angemessene Zahl von Plätzen zur Verfügung stellen muss. Das Ausschreibungsverfahren wird neu gestartet, das OLG verschiebt deshalb am 15.4. den Prozessbeginn auf den 6.5. Es wird bekannt, dass die Bundesregierung an die Angehörigen der NSU-Opfer bislang knapp 1 Mio. Euro Entschädigung ausgezahlt hat; sechs Anträge seien noch offen. Am 15.4. verteidigt der frühere Brandenburger Verfassungsschützer und jetzige Leiter des LfV Sachsen, Gordian Meyer-Plath, vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss die Zusammenarbeit mit V-Mann „Piatto“ als „äußerst ertragreich“.
14.01.: Rocker: Vor dem LG Berlin beginnt der Prozess gegen drei Mitglieder der „Bandidos“, die in großem Stil mit Drogen gehandelt haben sollen. Kronzeuge der Anklage ist der ins Zeugenschutzprogramm aufgenommene frühere Vizepräsident des Clubs. Nach einer Massenschlägerei zwischen Mitgliedern der „Hells Angels“ und der niederländischen Gruppe „Saturdarah“ am 13.2. kommt es in Duisburg am 17. und 18.2. zu Schüssen auf die Clubhäuser. Am 24.2. wird in Oberhausen ein „Hells Angel“ niedergeschossen und muss notoperiert werden. Am 5.3. bestätigt der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Verbot der „Hells Angels“ Frankfurt vom 30.9.2011. Tags darauf durchsuchen in Bayern rund 1.700 Polizisten, darunter 350 SEK-BeamtInnen aus mehreren Bundesländern, mehr als 140 Objekte verschiedener Rocker-Clubs. Über 70 Schusswaffen sowie Drogen werden sichergestellt; drei Personen werden festgenommen. Am 8.3. wird in Hamburg der Chef der Kieler „Mongols“ wegen Schusswaffen- und Drogenbesitzes festgenommen. Am 9.4. nehmen in Duisburg SEK-Beamte die beiden Anführer der Gruppe „Satudarah“ fest. Bei einem der Männer werden eine Kalaschnikow und eine Pistole gefunden. Bei einer Massenschlägerei zwischen „Hells Angels“ und „Mongols“ wird am 14.4. in Bremen ein Rocker lebensgefährlich verletzt. Die Polizei nimmt etwa 100 Personen vorläufig fest und beschlagnahmt Messer, Schlagringe und einen Revolver.
16.01.: Polizeiübergriffe Bayern: In München untersuchen Beamte der „Zentralen Ermittlungsstelle“ Vorwürfe eines Mannes, in der Neujahrsnacht von Polizisten in Wasserburg schwer misshandelt worden zu sein. Am 20.1. ruft ebenfalls in München eine junge Frau die Polizei wegen eines Streits mit ihrem Freund zu Hilfe. Auf der Fahrt zur Wache wird sie von den Beamten gefesselt, da sie Widerstand geleistet haben soll; auf dem Revier schlägt ein Polizisten sie so heftig, dass sie schwere Gesichtsverletzungen erleidet. Nachdem sie die Beamten wegen Körperverletzung angezeigt hat, durchsuchen am 15.2. sieben Polizisten mit einem Drogenhund ihre Wohnung und verlangen eine Haarprobe für einen Drogentest. Am 20.2. entzieht Innenminister Joachim Herrmann (CSU) den Polizeipräsidien die Zuständigkeiten für interne Ermittlungen und siedelt sie zentral beim LKA an. Der Bayerische Landtag verlangt Aufklärung über den Vorfall. Da der Polizeichef von Rosenheim im November 2012 wegen einer Prügelattacke auf einen Jugendlichen lediglich zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, reduziert das LG Nürnberg am 11.3. die Strafe für einen anderen Polizeibeamten in zweiter Instanz von 18 Monaten auf eine Bewährungsstrafe von elf Monaten. Laut Erklärung des bayerischen Innenministeriums vom gleichen Tag gab es in Bayern 2011 insgesamt 151 Anzeigen gegen prügelnde Polizisten. Aufgrund eines Polizeivideos spricht das zuständige Münchner Amtsgericht (AG) am 20.3. einen Demonstranten vom Vorwurf des Widerstandes frei; stattdessen wird ein Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten Polizisten wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet.
17.01.: Anti-Nazi-Demonstrant verurteilt: Das AG Dresden verhängt gegen einen Teilnehmer der Anti-Nazi-Demonstration vom Februar 2011 eine Haftstrafe von knapp zwei Jahren. Er soll als Rädelsführer aufgetreten sein und zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgefordert haben. Zwar kann die Staatsanwaltschaft keine konkreten Beweise vorlegen, geht aber am 23.1. in Berufung, um eine höhere Strafe zu erreichen.
22.01.: Freispruch für Antifaschisten: Vor dem LG München enden zwei Prozesse mit Freispruch bzw. Einstellung. Den Angeklagten war vorgeworfen worden, bei der Blockade von Rechtsextremisten am 21.1.2012 passiven Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben.
24.01.: Beobachtung der Linken: Durch einen Pressebericht wird bekannt, dass Bundesinnenminister Friedrich (CSU) das BfV schon im November 2012 angewiesen hat, die Linksfraktion im Bundestag nicht mehr zu beobachten. Die Überwachung von Parteiuntergliederungen wie der „Kommunistischen Plattform“ und „Cuba Sí“ soll dagegen fortgesetzt werden. Am 24.4. erklärt Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), dass der Linke-Landesverband zwar als Ganzes nicht mehr beobachtet wird, wohl aber einzelne Parteimitglieder und –untergliederungen.
129b-Verfahren: Das Berliner Kammergericht verurteilt einen 23-jährigen Österreicher und einen 27-jährigen Deutschen zu knapp sieben bzw. neun Jahren Haft. Sie sollen sich im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet an Waffen und Sprengstoffen haben ausbilden lassen, um in Deutschland Anschläge zu begehen. Am 28.1. hebt der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen einen 27-jährigen Syrer teilweise auf und weist das Verfahren an das OLG Koblenz zurück. Dieses hatte den Mann im März 2012 wegen Internet-Werbung für terroristische Organisationen zu fünf Jahren Haft verurteilt.
25.01.: Verfassungsschutz-Kooperation: Die LfV Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens vereinbaren eine stärkere Vernetzung bei der Informationssammlung und ‑auswertung über „extremistische Bestrebungen“.
28.01.: Anti-Terror-Gesetze: Eine von Bundesinnen- und Bundesjustizministerium eingesetzte Kommission beginnt mit der Überprüfung der nach dem 11. September 2001 erlassenen und verlängerten Anti-Terror-Gesetze.
31.01.: Razzia bei Punk-Band: In Amtshilfe für das sächsische LKA durchsuchen Baden-Württemberger PolizistInnen die Wohnungen der Punk-Band „Normahl“. Grund ist ihr 31 Jahre alter Song „Bullenschweine“: Der Vorwurf: Gewaltverherrlichung.
Februar 2013
06.02.: Pressefreiheit: In Amtshilfe für die Polizei in Frankfurt/M. durchsuchen Berliner Beamte die Wohnungen von fünf Pressefotografen und kopieren Computerdateien, die Beweismaterial für Angriffe auf Polizeibeamte bei zwei Demonstrationen im Vorjahr enthalten sollen. Betroffen sind auch drei Fotografen in anderen Bundesländern. Nach heftigem Protest von Presseverbänden erhalten die Betroffenen ihr Material eine Woche später zurück.
07.02.: Sicherungsverwahrung in Hamburg: Die Justizministerinnen von Schleswig-Holstein und Hamburg unterzeichnen einen Staatsvertrag, wonach schleswig-holsteinische Sicherungsverwahrte ab dem 1.7. in Hamburg untergebracht werden.
08.02.: Geheime BND-Gruppe: Aufgrund einer Anzeige des BND ermittelt die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen den Leiter der „Verbindungsstelle 61“ des Dienstes. Ihm werden Verstöße gegen das Waffengesetz und die Bildung einer geheimen bewaffneten Gruppe innerhalb seiner Abteilung vorgeworfen.
16.02.: Ausschreitungen in Berlin: Aus Protest gegen den bevorstehenden „16. Europäischen Polizeikongress“ versammeln sich im Bezirk Kreuzberg in der Nacht mehrere hundert Menschen zu einer unangemeldeten Demonstration. Es werden Barrikaden errichtet, Schaufenster eingeschlagen und Autos angezündet. Die Polizei setzt ca. 1.000 Beamte ein. 25 Personen werden festgenommen.
18.02.: Rechte Gruppierung verboten: Das sächsische Innenministerium verbietet die „Nationalen Sozialisten Döbeln“.
Bundeswehr: Laut einer Statistik des Bundesverteidigungsministeriums ist die Zahl registrierter rechtsextremistischer Vorfälle bei der Bundeswehr im Jahr 2012 mit insgesamt 67 erstmalig wieder gestiegen. Insgesamt wurden in den vergangenen 15 Jahren 2087 Fälle festgestellt.
19.02.: NPD-Verbotsverfahren: Die NPD stellt eine 136-seitige Zusammenfassung aus der rund 1.000 Seiten umfassenden Materialsammlung der Innenministerien für das geplante NPD-Verbotsverfahren auf ihre Homepage. Die Partei dürfte das Dokument von der Internetplattform „indymedia“ kopiert haben, die die Verschlusssache bereits vorher publiziert hatte. Am 5.3. weist das BVerfG den Antrag der NPD auf Feststellung ihrer Verfassungstreue ab (Az.: 2 BvE 11/129). Wegen des Widerstandes der FDP beschließt die Bundesregierung am 20.3. die Länder zwar im geplanten Verbotsverfahren zu unterstützen, jedoch keinen eigenen Verbotsantrag zu stellen. Am 25.4. lehnt auch der Bundestag einen eigenen Verbotsantrag mehrheitlich ab.
Razzia gegen Pädophile: Bei einer bundesweiten Razzia durchsuchen PolizistInnen die Wohnungen von über 40 Männern, denen sexueller Missbrauch und der Besitz kinderpornografischer Schriften vorgeworfen wird. Die Ermittlungen führt die Generalstaatsanwaltschaft Hessen.
20.02.: Pressefreiheit: Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich der Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden wegen eines fehlenden Bundespressegesetzes unmittelbar aus dem Grundgesetz. Ein Journalist hatte vom Bundesnachrichtendienst (BND) Auskunft darüber verlangt, wie viele ehemalige Mitarbeiter eine Nazi-Vergangenheit hatten. Da die Informationen beim BND aktuell nicht vorliegen – der BND hatte erst kürzlich eine Historikerkommission eingsetzt –, greift das Auskunftsrecht jedoch nicht (Az.: BVerwG 6 A 2.12).
22.02.: Dauerobservation unzulässig: Das Verwaltungsgericht Freiburg stoppt die Überwachung eines ehemals Sicherheitsverwahrten, da es in Baden-Württemberg hierfür keine Gesetzesgrundlage gibt. Zivilbeamte waren dem Mann ständig gefolgt, sobald er seine Wohnung verließ.
März 2013
11.03.: Mordfälle mit rechtem Hintergrund: Das Brandenburger Innenministerium lässt im Rahmen eines Forschungsprojektes alle seit 1990 erfassten Mordfälle auf einen rechtsextremistischen Hintergrund neu überprüfen. Anlass ist die Diskrepanz zwischen polizeilich erfassten (9) und den von Opferberatungsstellen registrierten Fällen (30).
12.03.: Flüchtige Neo-Nazis: Durch eine Anfrage der Linksfraktion wird bekannt, dass in der BRD nach insgesamt 266 Rechtsextremisten per Haftbefehl gefahndet wird. Im Oktober 2011 hatte Bundesinnenminister Friedrich noch von 110 Ausgeschriebenen geredet.
13.03.: Salafismus: Bundesinnenminister Friedrich verbietet drei salafistische Vereine. Am gleichen Tag führt die Polizei in Nordrhein-Westfalen und Hessen eine Razzia gegen 20 als gewalttätige Salafisten eingestufte Personen durch und stellt dabei Waffen und Sprengstoff sicher; vier Männer, die einen Anschlag auf den Vorsitzenden der Rechtspartei „Pro-NRW“ geplant haben sollen, werden festgenommen. Am 18.3. übernimmt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen die vier wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung; geprüft werden sollen auch mögliche Verbindungen zum versuchten Bombenanschlag auf den Bonner Hauptbahnhof vom Dezember 2012. In Bonn beginnt am 16.04. der Prozess gegen einen Deutsch-Libyer, der als Statthalter der „Islamischen Bewegung Usbekistan“ (IBU) gilt. Die Organisation wird als Drahtzieherin der geplanten Anschläge auf „Pro NRW“ verdächtigt.
15.03.: Schüsse auf Polizisten: Auf einer Polizeiwache in Göttingen entwendet ein wegen mehrfacher Urkundenfälschung Festgenommener einem Beamten die Dienstwaffe und schießt damit. Zwei Polizisten werden ins Bein getroffen, bevor der Mann überwältigt werden kann.
18.03.: Todesschuss: In Frankfurt/M. schießen Polizeibeamte auf einen 62-Jährigen. Der alkoholisierte Mann hatte seinen Nachbarn im Streit mit einem Messer verletzt und auch die alarmierten Polizisten angegriffen. Er stirbt am nächsten Tag im Krankenhaus.
19.03.: „Deals“ im Strafprozess: Das BVerfG erklärt Absprachen im Strafprozess zwar grundsätzlich für rechtens, allerdings müssten sich Richter und Staatsanwalt bei „Deals“ stärker an Recht und Gesetz halten (Az.: 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11).
20.03.: Luftsicherheitsgesetz: Das BVerfG entscheidet, dass für ein militärisches Vorgehen gegen ein von Terroristen gekapertes Flugzeug die bloße Entscheidung des Verteidigungsministers nicht ausreicht, sondern ein Beschluss der Bundesregierung als Ganzer notwendig ist (Az.: 2 BvF 1/05).
21.03.: Telekommunikationsgesetz (TKG): Mit den Stimmen von Koalition und SPD beschließt der Bundestag eine TKG-Änderung, die es der Polizei erlaubt, Bestandsdaten u.a. von Handy-Nutzern abzufragen.
Polizeihelikopter abgestürzt: Bei einer Übung zum Einsatz gegen Fußball-Hooligans stürzt in Berlin ein Hubschrauber der BPol ab; der Pilot kommt ums Leben.
26.03.: Rechte Straftaten: Laut einer Statistik aus Nordrhein-Westfalen wurden 2012 von insgesamt 556 Rechtsextremen 1.387 Straftaten der Allgemeinkriminalität begangen, darunter ein Tötungsdelikt.
27.03: Stuttgart 21: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen zwei Einsatzabschnittsleiter der Polizei, die bei dem massiven Vorgehen gegen DemonstrantInnen im September 2010 den Wasserwerfereinsatz angeordnet hatten. Gegen vier weitere Polizisten werden Strafbefehle beantragt; gegen sechs das Verfahren eingestellt.
Straffällige Polizisten: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erkennt einem BPol-Beamten, der Hunderte Kinderpornos auf seinem Rechner gespeichert hatte, die Pensionsansprüche ab (Az.: 6 LD 4/11). In Brandenburg eröffnet die Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen einen Cottbuser Polizisten wegen Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung.
Polizei-Drohne: Auf parlamentarische Anfrage hin teilt das hessische Innenministerium mit, dass eine Überwachungsdrohne seit 2009 insgesamt elfmal im Einsatz war – wegen Rockerkriminalität, Bandendiebstahls, Waffen- und Drogenhandels sowie eines Tötungsdelikts.
28.03.: Handy-Überwachung: Bei der Vorstellung seines Jahresberichtes 2012 erklärt Berlins Datenschutzbeauftragter, die Polizei der Hauptstadt habe bei insgesamt 410 Abfragen von 2008 bis 2012 4,1 Mio. Verbindungsdaten erhoben, dabei 1.000 Klarnamen von Anrufern.
29.03.: BKA-Polizeihilfe: Durch Presseveröffentlichungen wird bekannt, dass das BKA von 2008 bis 2012 Überwachungstechnik an das kirgisische Innenministerium geliefert und drei Lehrgänge hierzu für Polizei und Geheimdienste des Landes durchgeführt hat.
Geiselnahme in Gefängnis: In der Justizvollzugsanstalt Suhl (Thüringen) nimmt ein wegen Gewaltdelikten Inhaftierter eine Angestellte als Geisel und verlangt die Verlegung in ein anderes Gefängnis. Nach ca. zehn Stunden wird der Mann von der Polizei unblutig überwältigt.
April 2013
02.04: Polizeischuss: In Herzogenrath (Nordrhein-Westfalen) droht ein Mann, sein Haus zu sprengen. Nach sieben Stunden Verhandlung überwältigt ihn ein SEK durch einen Schuss in die Hüfte.
04.04.: Prozess gegen Lothar König: Vor dem AG Dresden beginnt das Verfahren gegen den Jenaer Jugendpfarrer wegen „schwerem aufwieglerischen Landfriedensbruch“; er wird beschuldigt, bei der Anti-Nazi-Demo im Februar 2011 aus dem Lautsprecherwagen zu Gewalt aufgerufen zu haben. Nachdem Ende Juni Rohdaten von Polizeivideos der Demo auftauchen, setzt das Gericht am 2.7. das Verfahren aus.
09.04.: Urteile gegen Anti-Castor-Demonstranten: Das AG Lüneburg verurteilt einen Bundestagsabgeordneten wegen eines Aufrufs zum „Schottern“ zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro. Am 23.4. erhalten zwei weitere Abgeordnete des Bundestags und eine des niedersächsischen Landtags Geldstrafen zwischen 750 und 4.500 Euro.
Polizisten freigesprochen: Das AG Tiergarten (Berlin) spricht zwei Polizisten aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei. Ihnen war vorgeworfen worden, bei der 1.-Mai-Demonstration 2011 einen Zivilbeamten geschlagen und mit Reizgas besprüht zu haben.
Tödlicher Brechmitteleinsatz: In Bremen beginnt der dritte Prozess gegen einen Polizeiarzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Anfang 2005 war ein mutmaßlicher Kleindealer an den Folgen einer gewaltsamen Brechmittelgabe gestorben. Der Arzt war in zwei vorherigen Prozessen freigesprochen worden; der BGH hatte die Urteile jedoch aufgehoben.
Rechtes Netzwerk in Gefängnissen: In einer hessischen Strafanstalt wird ein Netzwerk rechtsradikaler Häftlinge aufgedeckt. Sie sollen u.a. versucht haben, Kontakte zu Beate Zschäpe herzustellen.
11.04.: Schüsse auf Polizisten: Als Zivilbeamte bei Bleialf (Rheinland-Pfalz) ein Fahrzeug mit gestohlenen Kennzeichen kontrollieren wollen, werden sie aus dem Wagen heraus beschossen. Verletzt wird niemand. In einer grenzüberschreitenden Fahndung können noch am gleichen Tag drei Männer in Belgien festgenommen werden.
Funkzellenabfrage: Durch die Anfrage eines GRÜNEN-Abgeordneten im Sächsischen Landtag wird bekannt, dass die Polizei bei der Anti-Nazi-Demonstration am 13.2.2013 erneut mittels einer „nicht-individualisierten Funkzellenabfrage“ (FZA) Handydaten gesammelt hat. Am 23.4. urteilt das LG Dresden, dass eine ähnliche FZA im Februar 2011 rechtswidrig war.
15.04.: Rechtsradikale bei der Polizei: Laut Presseberichten durchforstet die Hamburger Polizei sämtliche Personalakten ihrer Angestellten nach rechtsradikalen Vorfällen. Ausgelöst hat die Untersuchung ein rund 14 Tage zuvor aufgefallener Objektschützer.
18.04.: Video-Überwachung von Demos: Das Berliner Abgeordnetenhaus beschließt mit SPD-CDU-Mehrheit ein Gesetz, wonach die Polizei künftig anlassunabhängig „Übersichtsaufnahmen“ erstellen und an die Einsatzzentrale übertragen darf.
21.04.: Verfassungsschutz: Durch eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird bekannt, dass das BfV seit den Anschlägen vom 11. September 2001 insgesamt 962 Personen aus islamistischen Milieus per Video überwacht hat. Durchschnittlich gab es rund 80 Überwachungen pro Jahr; aktuell sind 20 Personen aus dem islamistischen und dem rechtsextremistischen Spektrum betroffen.
24.04.: Anti-Terror-Datei: Das BVerfG erklärt die 2007 eingerichtete Anti-Terror-Datei mit Einschränkungen für verfassungsgemäß; einzelne Bestimmungen des Gesetzes sind jedoch mit dem Grundgesetz unvereinbar und müssen bis 31.12.2014 geändert werden (Az.: 1 BvR 1215/07). In der Verbunddatei werden die Informationen von Polizei und Geheimdiensten zusammengeführt; derzeit sind 17.000 Datensätze gespeichert.
27.04.: Bündnis 90/Grüne: In einer Kampfabstimmung beschließt der Parteitag in Berlin gegen den Widerstand der Parteiführung, die alternativlose Abschaffung des V-Leute-Systems des Verfassungsschutzes im Wahlprogramm festzuschreiben.
29.04.: PMK-Statistik: Das BMI vermeldet für 2012 einen Rückgang der registrierten politisch-motivierten Straftaten insgesamt um 9,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 27.440 Fälle. Um 4,4 Prozent gestiegen seien dagegen die rechten Straftaten (17.616, davon 842 Gewaltdelikte).
30.04.: Rechtsextreme Propaganda: Die saarländische Polizei identifiziert einen 23-jährigen Mann, der bereits seit zwei Jahren im Internet rechtsextreme Propaganda und Bombenbau-Anleitungen verbreitet hat. Bei der Festnahme werden mehrere Waffen gefunden.