Neues BND- und neues Kontrollgremiumgesetz in Kraft

Ende 2016 trat die Novelle des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND) in Kraft, die nun erstmals die Ausland-Ausland-Überwachung des Dienstes regelt. Nachdem die Kritik am Treiben des BND durch die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses zu groß geworden war, sah sich die Große Koalition genötigt, aktiv zu werden. Gleichwohl verrechtlicht das neue Gesetz nur die bisherige Praxis und legalisiert sowohl die BND-eigene massenhafte Überwachung ausländischer Kommunikation, die über deutsche Verbindungen läuft, als auch enge SIGINT-Kooperationen mit Partnerdiensten. Neu ist, dass die Überwachung künftig durch ein dreiköpfiges „Unabhängiges Gremium“ mit Sitz am Bundesgerichtshof genehmigt und kontrolliert werden soll. Dessen Befugnisse beschränken sich allerdings im Wesentlichen darauf, das unautorisierte Abhören von Einrichtungen und Behörden der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu verhindern. Einfache BürgerInnen anderer Länder dürfen sich kaum Schutz erhoffen. Wie bereits das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erhält der BND außerdem die Befugnis, gemeinsame Dateien mit ausländischen Partnern zu betreiben.

Bereits am 7. Dezember war die Novelle des Kontrollgremiumgesetzes in Kraft getreten. Eingerichtet wurde damit ein „Ständiger Bevollmächtigter“, der im Auftrag des Kontrollgremiums die Arbeit des bisherigen Sekretariats leiten und als Schnittstelle zum Vertrauensgremium und der G 10-Kommission dienen soll. Als weiteres Novum wird es einmal jährlich eine öffentliche Anhörung der drei Chefs der Geheimdienste des Bundes geben. Während die Koalition eine Stärkung der Geheimdienstkontrolle verspricht, warnte die Opposition vor einer Beschneidung ihrer Rechte. Dass die Sorgen durchaus berechtigt sind, zeigt nicht nur die starke Stellung des mit einfacher Mehrheit bestimmten Bevollmächtigten, sondern auch die Abkehr vom bisherigen Usus, den Vorsitz des Gremiums jährlich zwischen Regierungsmehrheit und Opposition rotieren zu lassen. Zum ersten Ständigen Bevollmächtigten wurde am 10. Januar 2017 Arne Schlatmann ernannt. Der Verwaltungsjurist diente 23 Jahre im Bundesinnenministerium, zuletzt als Unterabteilungsleiter in der Abteilung „Öffentliche Sicherheit“, in der auch BND-Chef Bruno Kahl und BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen Karriere gemacht hatten.[1]

[1] www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw02-schlatmann-pkgr/487768

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