Dänemark bei Europol herabgestuft

Ab dem 1. Mai 2017 soll Dänemark bei Europol nur noch als Drittstaat angesehen werden. Die Polizeiagentur will dafür ein sogenanntes Drittstaatsabkommen mit der Regierung in Kopenhagen verhandeln. Den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses zur Aufnahme in die Liste der Länder für solche Abkommen hat der Rat der EU bereits im Dezember veröffentlicht.[1] Davon abgedeckt wäre unter anderem der Austausch von personenbezogenen Daten und Verschlusssachen oder die begrenzte Mitarbeit in gemeinsamen Operationen.

Im Vertrag von Lissabon erhielt Dänemark die Möglichkeit des „Opt out“, also des Ausstiegs aus einzelnen Maßnahmen unter anderem im Bereich der Justiz- und Innenpolitik. In einer Volksabstimmung im Dezember 2015 woll­te die Regierung dieses Prinzip zum „Opt in“ umkehren. Das Parlament hätte dadurch das Recht erhalten, die Teilnahme an einzelnen Maßnahmen eigenständig zu beschließen. Von einer solchen Möglichkeit macht beispielsweise Großbritannien bislang Gebrauch. Das Lager des „Nein“ siegte in Dänemark mit 53 Prozent.

Dänemark wäre der erste EU-Mitgliedstaat, mit dem Europol ein Drittstaatsabkommen schließt. Die derzeit 14 über ein „operative agree­ment“ eingebundenen Länder können VerbindungsbeamtInnen zur EU-Polizeiagentur entsenden, die begrenzten Zugriff auf die dortigen Informationssysteme erhalten. Ihre Polizeizentralen werden auch über grenzüberschreitende Ermittlungen informiert, wenn diese ihr Land betreffen.

Anfang Dezember hatten sich Kommissionspräsident Juncker, Ratspräsident Tusk und Dänemarks Premierminister Rasmussen auf einen Fahrplan über die „ausreichende operative Zusammenarbeit“ verständigt.[2] Voraussetzung ist, dass Dänemark im Schengen-Raum verbleibt und sich weiter der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterwirft. Bis Mai muss die Regierung auch die Richtlinie über den Datenschutz in Polizei-Angelegenheiten in dänisches Recht umsetzen und die Zuständigkeit des EU-Datenschutzbeauftragten anerkennen.

[1] Ratsdok.15763/16 v. 21.12.2016

[2] Pressemitteilung Kommission v. 15.12.2016

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