Ein Gesetz für das Bewachungsgewerbe?

Von Benno Kirsch

Im Koalitionsvertrag vom März 2018 hatten SPD und CDU/CSU eine „Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz“ vereinbart.[1] In der Antwort auf eine Anfrage der FDP spricht die Bundesregierung nun von „internen Erörterungen der beteiligten Ressorts“.[2]

Bereits 2016 hatte der Bundestag das Recht des Bewachungsgewerbes verschärft.[3] Anlässlich des Fehlverhaltens von Angestellten, die in Flüchtlingsunterkünften eingesetzt waren, wurden die Anforderungen an die Qualität und Zuverlässigkeit von Unternehmern wie Angestellten in bestimmten Bereichen erhöht. Außerdem wurde die Einrichtung eines Bewacherregisters beschlossen, in dem Daten zu den im Gewerbe Tätigen, ihrer Qualifikation und Zuverlässigkeit gespeichert werden sollten.[4]  Gegen eine weitere Regulierung hat die Branche nichts einzuwenden – im Gegenteil. Statt der traditionellen Regelung in § 34a Gewerbeordnung möchte sie ein „Sicherheitsgesetz“, um kleinere, als unseriös angesehene Unternehmen vom Markt zu drängen und so den Ruf des Gewerbes zu verbessern. Und sie möchte eine Übertragung der politischen Zuständigkeit vom Wirtschafts- auf das Innenministerium.[5]

In einem Positionspapier zur Bundestagswahl 2017 argumentierte der Branchenverband BDWS, dass der Staat „kein Sicherheitsmonopol“ habe, und forderte „spezialgesetzliche Regulierungen“ für den Einsatz von Bewachungsunternehmen „beim Schutz von Großveranstaltungen, Schutz von Flüchtlingsunterkünften, Schutz des Öffentlichen Personenverkehrs und von anderen Einrichtungen in den Kritischen Infrastrukturen.“ Nur so ließen sich „Anforderungen an die Leistungsfähigkeit, Organisation, Qualifizierung sowie Ausstattung der privaten Sicherheitsdienste zwingend festlegen.“[6] Ergänzend sagte Verbandspräsident Gregor Lehnert: „Eine qualitativ hochwertige Sicherheitsdienstleistung kann und darf nicht nach dem niedrigsten Preis ausgeschrieben werden. Diese Praxis muss mit dem geplanten Sicherheitsgesetz der Bundesregierung nachhaltig verändert werden.“[7]

Für eine solche umfassende Neuregelung sieht die Bundesregierung jedoch im Moment offensichtlich keine Notwendigkeit. Die Antworten auf die Fragen der FDP sind jedenfalls wenig konkret. Man wiederholt die Ankündigungen des Koalitionsvertrags, lobt aber gleichzeitig die bestehenden Regelungen: „Die Regelungen im Gewerberecht zielen darauf ab, einerseits die Gewerbefreiheit zu gewährleisten, andererseits potenzielle Gefahren, die von dem Gewerbetreibenden und seinem Wachpersonal ausgehen können, abzuwehren. Bei der Regulierung des privaten Sicherheitsgewerbes unter dieser Zielsetzung sind aus der Sicht der Bundesregierung keine Probleme aufgetreten.“

[1]    www.spd.de/aktuelles/detail/news/unser-land-voranbringen/12/03/2018, Z. 5941
[2]    BT-Ds. 19/12391 v. 14.8.2019
[3]    Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften v. 4.11.2016, BGBl. I, S. 2456
[4]    Zeit.de v. 21.8.2019
[5]    Wirtschaftswoche (wiwo.de) v. 17.5.2018
[6]    BDSW: Deutschland sicherer machen, www.bdsw.de/presse v. 18.5.2017
[7]    BDSW: Pressemitteilung v. 17.5.2017

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