Prüm mit Gesichtsbildern

Die Europäische Union arbeitet am Abgleich von Gesichtsbildern. Hierzu werden die Prüm-Beschlüsse, die als Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität und als illegal eingestufter Migration gerechtfertigt wurden, ausgebaut. Im Bereich der Biometrie ist das Prüm-Verfahren derzeit auf DNA- und Fingerabdruck-Daten beschränkt.

Das Ausbau-Vorhaben ist Teil des Programms „Next Generation Prüm“ („Prüm.ng“), das die EU anlässlich des zehnjährigen Bestehens der EU-Prüm-Beschlüsse im vergangenen Jahr begonnen hat.[1] Dabei sollen Datenformate, Abfrageverfahren und der Folgeschriftverkehr vereinfacht werden. Geplant sind auch weitere Datenkategorien zum Austausch unter den Mitgliedstaaten. Hierzu hat die Kommission das Beratungsunternehmen Deloitte mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt, die im November vorliegen soll. In einem „Zwischenergebnis“ bekräftigt Deloitte jedoch die geplante Erweiterung.[2]

Auch die Mitgliedstaaten arbeiten an dem Projekt „Next Generation Prüm“. Hierfür hat der Rat drei „Fokusgruppen“ gestartet. Sie arbeiten zu den Bereichen DNA-Daten (Leitung: Deutschland), Fingerabdrücke sowie Gesichtsbilder (Leitung beide: Österreich). In der „Fokusgruppe Gesichtsbilder“ hat das BKA über sein eigenes Gesichtserkennungssystem berichtet, mit dem seit 2008 mehr als vier Millionen Lichtbilder der INPOL-Datei durchsucht werden.

Noch keine Position hat die Bundesregierung zu Plänen, auch Drittstaaten im Rahmen des Vertrags von Prüm den Abgleich biometrischer Daten zu ermöglichen. Auch dies hatte der Rat in seinen Schlussfolgerungen zum zehnjährigen Bestehen der Prüm-Beschlüsse ins Spiel gebracht und Europol mit einer Prüfung beauftragt. „DNA- und daktyloskopische Datenabgleiche“ könnten dann mit jenen Ländern erfolgen, mit denen Europol ein operatives Abkommen geschlossen hat. Entsprechende Verhandlungen hat die Kommission jetzt auch mit Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien und der Türkei begonnen.[3] Nach dem Brexit könnte auch Großbritannien auf diese Weise Teil der Prüm-Beschlüsse bleiben.

[1]    Ratsdok. 10550/18 v. 5.7.2018
[2]    Antwort auf die BT-Drs. 19/12531 v. 4.9.2019
[3]    https://ec.europa.eu/germany/news/20180605-europol_de

Beitragsbild: Gemeinfrei-Freigegeben durch Pixabay

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