Neues zu den Polizeigesetzen

Von Marie Bröckling

In Hamburg wird voraussichtlich im November ein neues Polizeigesetz verabschiedet. Bestimmendes Thema im Innenausschuss war der geplante „Palantir-Paragraf“.[1] Damit würde eine gesetzliche Grundlage für automatisierte Datenanalyse im großen Stil geschaffen. Die Polizei dürfte dann Software einsetzen, um ihre Datenbanken zu durchforsten und vorbeugend „Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Organisationen, Institutionen, Objekten und Sachen“ zu ermitteln. Die Regelung könnte bundesweit zum Prototyp für automatisierte Datenanalyse werden. Gegen eine vergleichbare Regelung in Hessen klagt derzeit die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).[2]

Eine regionale Besonderheit hat der rot-grüne Senat der Hansestadt noch eingefügt: Nach dem G20-Gipfel kaufte die Hamburger Polizei Gesichtserkennungs-Software ein, um das massenhaft erlangte Foto- und Videomaterial auszuwerten. Der dortige Datenschutzbeauftragte hielt das für unzulässig, er ordnete den sofortigen Stopp an. Diese Anordnungsbefugnis würde er mit dem neuen Polizeigesetz – sollte es in der jetzigen Version verabschiedet werden – nun verlieren. Eine Privilegierung der Polizei gegenüber anderen öffentlichen Stellen, die die im Innenausschuss eingeladenen Jurist*innen kritisierten.

In Bayern wurde bereits vor zwei Jahren ein neues Polizeigesetz verabschiedet, seither genügen geringfügige Ordnungswidrigkeiten, um eine Person wochenlang „präventiv“ einzusperren. Die von Innenminister Joachim Hermann (CSU) eingesetzte Prüfkommission zum bayerischen Polizeigesetz (PAG) stellte kürzlich in München ihren Abschlussbericht vor. Demnach sind vor allem Nichtdeutsche von der neu geschaffenen Präventivhaft betroffen, in mehreren Fällen handelt es sich um Personen, die in Asylunterkünften lebten. Als Grund für die Präventivhaft wird beispielsweise „Trunksucht“ und „Zechbetrügereien“ angeführt.[3] Es sind mehrere Klagen gegen das PAG anhängig.

Nach Bayern und Baden-Württemberg haben auch NRW, Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg neue Polizeigesetze verabschiedet. Der Gegenprotest erreichte nirgends die Größe der 40.000, die im Mai 2018 in München auf die Straße gingen, dennoch gab es Teilerfolge: In Brandenburg handelte die Linksfraktion den Staatstrojaner aus dem ursprünglichen Entwurf raus. In Mecklenburg-Vorpommern steht ein neues Polizeigesetz kurz vor der Verabschiedung, im Saarland liegt ein Entwurf vor.

[1]    https://netzpolitik.org/2019/hamburg-plant-ein-neues-polizeigesetz-mit-palantir-paragraf
[2]    https://freiheitsrechte.org/pm-vb-hessen
[3]    https://netzpolitik.org/2019/bayerisches-polizeigesetz-19-personen-wochenlang-in-praeventivgewahrsam

Beitragsbild: Gemeinfrei-Freigegeben durch Pixabay

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