Neues Register: Wer ist Terrorist?

Die EU hat ein neues Informationssystem zu „terroristischen Bedrohungen“ eingerichtet.[1] In einem „justiziellen Terrorismusregister“ (Judicial Counter-Terrorism Register, CTR) werden seit dem 1. September 2019 Daten aus eröffneten und rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren gespeichert. Die Datei wird bei Eurojust geführt, der EU-Agentur für die justizielle Zusammenarbeit in Strafverfahren mit Sitz in Den Haag.

Die zuständigen nationalen Justizbehörden sind nun aufgefordert, entsprechende Meldungen an Eurojust zu machen. Das neue Antiterror-Register soll jedoch auch „rechts- und linksextremistische Gruppierungen“ in Europa erfassen. Sämtliche Daten werden in einem Fallbearbeitungssystem bei Eurojust zentral gespeichert. Sucht ein Mitgliedstaat in dem System, erfolgt eine Mitteilung zunächst im Treffer/Kein Treffer-Verfahren. Liegt ein Hinweis vor, kann der jeweils betroffene Mitgliedstaat die Freigabe der hinterlegten Informationen beantragen. Eurojust bietet den nationalen Justizbehörden außerdem eine „proaktive Unterstützung“ an. Die gesammelten Informationen werden durchsucht und auf „Querverbindungen“ überprüft. Findet Eurojust eine Übereinstimmung, etwa ähnliche Ermittlungen oder Verurteilungen, wird die zuständige Staatsanwaltschaft davon unterrichtet. Die Agentur will auf diese Weise „Personen und Gruppierungen“ identifizieren, gegen die in Fällen „mit potenziell grenzübergreifender Dimension ermittelt“ wird.

Genau genommen ist das Antiterror-Justizregister keine neue Datenbank. Das bestätigt auch das Bundesinnenministerium und schreibt, dass es sich eigentlich um eine Umsetzung einer bestehenden Übermittlungsverpflichtung der Mitgliedstaaten handelt. Der zugrunde liegende Beschluss datiert aus dem Jahr 2005.[2] Bis 2018 wurde Eurojust von den nationalen Behörden jedoch nur über insgesamt 580 Fälle informiert. Entsprechender Druck für das neue Register kam deshalb nicht nur von der EU-Kommission, sondern auch von dem vor zwei Jahren eingerichteten Antiterror-Sonderausschuss des Europäischen Parlaments.

Unklar ist, wie sich das „justizielle Terrorismusregister“ von bestehenden Datenbanken unterscheidet. Schon 2012 hat die EU das „Euro­­­päische Strafregisterinformationssystem“ (ECRIS) gestartet, in dem eben­falls Informationen über Vorstrafen gespeichert sind. Erst kürzlich wurde das ECRIS um eine neue Funktion erweitert.[3] Gespeichert werden nicht mehr nur Staatsangehörige aus EU-Mit­glied­staa­ten, sondern auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose.

[1]    www.eurojust.europa.eu/press/PressReleases/Pages/2019/2019-09-05.aspx
[2]    BT-Drs. 19/7310 v. 24.1.2019; Beschluss 2005/671/JI v. 20.9.2005 in: Amtsblatt der EU L 253 v. 29.9.2005
[3]    www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2019/04/09/exchanging-criminal-records-eu-agrees-a-reformed-ecris-system

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