Polizeizugriffe auf Eurodac

Seit dem 20. Juli 2015 können Polizeibehörden zur „Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten“ auf Eurodac, die europäische Datenbank mit Fingerabdrücken von Asylsuchenden, zugreifen, wenn zuvor ein Datenabgleich mit nationalen Datenbanken, dem Prüm-Netzwerk und dem Visa-Informationssystem erfolglos war. Europol nutzt die Möglichkeit seit 2017 über eine Schnittstelle der niederländischen Polizei. Bis Ende 2019 wurde Eurodac 1.840mal von Polizeien abgefragt.[1] Der Kreis der zugriffsberechtigten Länder ist zwar deutlich gewachsen, weil immer mehr Mitgliedstaaten die Prüm-Beschlüsse umsetzen und damit die Voraussetzung für den polizeilichen Zugriff auf die Eurodac-Daten erfüllen.

Dennoch steigt die Zahl der Abfragen nicht kontinuierlich: 2017 hatte sie mit 664 Abfragen einen Höhepunkt, sank aber danach auf 306 in 2018 und 449 in 2019. Bis dahin hatten Behörden aus 14 Mitgliedstaaten die Möglichkeit genutzt, wobei die meisten Abfragen aus Deutschland (59 Prozent) und Österreich (18 Prozent) kamen. Europol startete seinen Zugriff mit einem Massenabgleich von 105 Daten­sätzen, die es vom Terrorist Screening Centre des FBI erhalten hatte.[2] 2019 fragte das EU-Polizeiamt Eurodac kein einziges Mal ab.

Mehr als die Hälfte der Abfragen (N=989) erfolgte mit erkennungsdienstlichen Daten, diente also etwa zur Identitätsklärung von Personen, die der Polizei bekannt waren. Sie produzierten 1.013 Treffer (teilweise zu einer Person in mehreren Ländern). 851 Abfragen erfolgten mit Tatortspuren von unbekannten Personen. Hier gibt es keine Daten zum Ergebnis, da die Eurodac-Zentraleinheit keine eindeutigen „Treffer“ an die abfragenden Behörden zurückmeldet, sondern nur Listen mit möglichen (sprich: ähnlichen) Kandidat*innen für einen Treffer, der dann von Daktyloskopen der Mitgliedstaaten manuell ermittelt werden muss.

Keine Informationen liegen vor über die Art und Schwere der aufzuklärenden Straftaten bzw. abzuwehrenden Gefahren oder den tatsächlichen polizeilichen Nutzen. Bis heute steht die nach Art. 40 der Eurodac-Verordnung vorgeschriebene Evaluierung durch die Kommission aus. Die sollte eigentlich Auswirkungen auf die Grundrechte überprüfen und u.a. prüfen, ob und inwiefern die polizeiliche Nutzung der Datenbank zur Diskriminierung von Asylsuchenden geführt hat. Anfang 2019 hatte der damalige Innenkommissar Dimitris Avramopoulos dazu gegenüber dem Europaparlament erklärt, dass man „das Gefühl“ hatte, eine Evaluierung wäre angesichts der Verhandlungen um das Gemeinsame Europäische Asylsystem im Zeichen der „Flüchtlingskrise“ nur „verwirrend und ablenkend“ gewesen.[3]

[1] Eigene Berechnungen auf Grundlage der Eurodac-Statistiken der EU-Agentur für das Betriebsmanagement der großen IT-System (eu-LISA) von 2015 bis 2019
[2] Europol: 2017 Consolidated Annual Activity Report, Den Haag 2018, S. 36
[3] Brief von Avramopolous an Claude Moraes, den Vorsitzenden des LIBE-Ausschusses, v. 22.1.2019

Beitragsbild: https://phere.com.

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