Archiv der Kategorie: CILIP 121

Polizeiliche Datenkulturen (April 2020)

Geheimdienstgilde außer Kontrolle: Der Club de Berne

von Jan Jirát und Lorenz Naegeli

Offiziell gilt der Club de Berne als Zusammenschluss der europäischen Geheimdienste. Neue Dokumente zeigen, dass auch US-Dienste mitmischen und dass die Geheimdienstgilde mittlerweile eine eigene operative Plattform samt personenbezogener Datenbank führt – ohne demokratische Kontrolle.

Ein rotes Kreuz, 27 weiße Sterne und der Berner Bär: So sieht das Wappen des Club de Berne aus. Ein Wappen, das nie an die Öffentlichkeit hät­te gelangen sollen. Doch im November 2019 publizierte „Österreich“[1] ein internes Dokument und bescherte dem ominösen Geheimdienstclub damit das größte Leck seiner Geschichte. Offizielle Informationen über den Club de Berne gibt es nur wenige. Und es sind stets dieselben: Ob in einem Budgetbericht des EU-Parlaments zu Antiterroraktivitäten von 2015[2] oder in einer Mitteilung des Schweizerischen Bundesamts für Polizei (Fedpol) vom April 2004:[3] Der Club de Berne ist stets als „informeller Club“ beschrieben, der die Geheimdienstchefs der EU-Staaten sowie der Schweiz und Norwegens zusammenbringe. Geheimdienstgilde außer Kontrolle: Der Club de Berne weiterlesen

„Datenschutz bleibt leere Hülle“ – Die neuen polizeilichen Big Data-Anwendungen sind kaum mehr kontrollierbar

Interview mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Erfolglos versuchte Johannes Caspar, der Polizei nach dem G20-Gip­fel die Speicherung zehntausender Gesichtsbilder zu verbieten. Matthias Monroy sprach mit ihm über die Rolle des Datenschutzes bei der Automatisierung von Informationssystemen, über Polizei in Sozialen Medien, Verschlüsselung und die EU-Zusammenarbeit. „Datenschutz bleibt leere Hülle“ – Die neuen polizeilichen Big Data-Anwendungen sind kaum mehr kontrollierbar weiterlesen

Der Blick nach vorn im Datendschungel: Datafizierung und Prävention

von Benjamin Derin, Christian Meyer und Friederike Wegner

Staatliches Interesse an Daten ist keineswegs neu. Mit der fortschreitenden Digitalisierung gewinnt das Nutzungspotenzial von In­formationen – und damit auch das polizeiliche Streben danach – jedoch eine neue Qualität. Der behördliche Datenhunger trifft zudem auf eine unter dem Primat der Prävention stehende Gesellschaft, die ihr Verständnis von Sicherheit und Risiko neu definiert.

Registrierungs- und Identifizierungstechniken haben eine lange historische Tradition. Das Interesse am (heimlichen) Beobachten anderer lässt sich bis in die Antike zurückverfolgen. In der Renaissance entwickelten sich kulturell geprägte Praktiken und Techniken (wie Geheimschriften, Kryptographie, verborgene Tunnel und Türen), die alsbald auch (sicherheits-)politisch genutzt wurden.

Selbst die scheinbar harmlose Einführung von Hausnummern diente nicht (nur) dazu, die Orientierung der Bevölkerung zu erleichtern. Haus­num­mern gibt es seit dem 18. Jahrhundert, dem Zeitalter von Rationalisierung und sich verdichtender Bürokratisierung; und sie waren stets eine von der Obrigkeit verordnete Maßnahme, die die staatliche Kontrolle in den Bereich der häuslichen Privatsphäre ausweitete. In Wien versuchte man 1753 im Zuge einer Polizeireform und unter dem Stichwort der Verbrechensbekämpfung eine Hausnummerierung einzuführen. Nut­zen und Gebrauch der individuellen Häuserkennzeichnung wuchsen schnell über den ursprünglich angegeben Zweck hinaus. Die Nummerierung erleichterte die militärische Rekrutierung, die Bekämpfung von Bettelei, aber auch Steuer- und Versicherungsangelegenheiten. Der Blick nach vorn im Datendschungel: Datafizierung und Prävention weiterlesen

Von der Kartei zum „Datenhaus“: Eine kleine Geschichte polizeilicher Datenhaltung

Alle Jahre wieder … überlegt sich die deutsche Polizei, ihre Informationssysteme zu modernisieren. Mit dem Programm „Polizei 2020“ startet der nächste Versuch, die bislang getrennten „Datensilos“ durch ein gemeinsame „Datenhaus der deutschen Polizei“ zu ersetzen.

Seit fast 50 Jahren versucht die Polizei in Deutschland, die in den Landeskriminalämtern und im Bundeskriminalamt (BKA) verfügbaren Informationen in einem Verbund zusammenzuführen. Und ebenfalls seit 50 Jahren stehen die Innenminister*innen von Bund und Ländern vor dem Problem, dass die Länder – in denen Fragen einer effizienten Polizeiarbeit immer eines der Topthemen in Wahlkämpfen sind – unabhängig voneinander mit dem Aufbau von Informationsverarbeitungssystemen beginnen. Als die Innenministerkonferenz 1972 den Aufbau des „Informationssystems der Polizei“ (INPOL) beschloss, musste sie eine Reihe nicht kompatibler Systeme miteinander verbinden. Statt eines vereinheitlichten polizeilichen Meldedienstes kam dabei aber nur ein Fahndungssystem heraus. An den Terminals der unteren Polizeibehörden konnten nun Fahndungsausschreibungen über das jeweilige Landesrechenzentrum an das Rechenzentrum des BKA übermittelt und damit automatisch bundesweit verteilt, aktualisiert, gelöscht und abgerufen werden. Damit änderte sich der polizeiliche Alltag rasant, Personenüberprüfungen konnten innerhalb von Sekunden per Funk mit dem Kolleg*innen am Terminal vorgenommen werden. Von der Kartei zum „Datenhaus“: Eine kleine Geschichte polizeilicher Datenhaltung weiterlesen

Einsatzmittel Smartphone: Nutzung von Mobiltelefonen im polizeilichen Arbeitsalltag

Die Ausstattung der deutschen Polizeien mit Smartphones ist Teil des Projekts „Polizei 2020“ und soll den Arbeitsalltag der Beamt*innen erleichtern. Als soziales Objekt legt das Smartphone aber Kommunikations- und Handlungspraktiken nahe, die abseits dienstlicher Aufgaben liegen.

Unter dem Projekt „Polizei 2020“ wollen die Innenminister*innen von Bund und Ländern nicht nur das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder vereinheitlichen, sondern auch explizit (digitale) Technik zum Ausbau des Informationsmanagements in der Polizei entwickeln und/oder erweitern. Konkret sieht das Programm vor, die Polizei mit PCs, Tablets und Smartphones auszustatten. Einsatzmittel Smartphone: Nutzung von Mobiltelefonen im polizeilichen Arbeitsalltag weiterlesen

KI in der Polizeiarbeit: Der Mythos vom vorhersagbaren Verbrechen

von Nina Galla

Schon mindestens 75 Staaten nutzen Künstliche Intelligenz (KI) zu polizeilichen Zwecken. Mit dem sogenannten „Predictive Policing“ arbeiten 52 Länder, 64 nutzen automatisierte Gesichtserkennung in der Videoüberwachung.[1] Pilotprojekte gibt es auch in Deutschland.

Wenn von KI die Rede ist, geht es meist um Verfahren eines mehr oder weniger ausgeprägten maschinellen Lernens. Alle diese Systeme sind komplex, es braucht zahlreiche menschliche Entscheidungen, um sie so zu gestalten, dass sie tatsächlich ihren Zweck erfüllen. Diese Entscheidungen wiederum erfordern Kenntnis und Verständnis sowohl der technischen Verfahren als auch des sozialen Kontexts ihres Einsatzes. KI in der Polizeiarbeit: Der Mythos vom vorhersagbaren Verbrechen weiterlesen

Ein aufhaltsamer Aufstieg: Kurze Geschichte der automatisierten Gesichtserkennung

von Roland Meyer

In einer konzertierten Aktion zwischen staatlichen Sicherheitsbehörden und kommerziellen Unternehmen wurde seit den 1960er Jahren die Entwicklung der automatisierten Gesichtserkennung vorangetrieben. Die gescheiterten Versuche und die nach wie vor hohen Falscherkennungsraten haben diese Geschichte nicht aufgehalten. Höchste Zeit für eine politische Debatte.

Der Minister war zufrieden. Als Horst Seehofer im Oktober 2018 die Ergebnisse des Pilotprojekts zum Einsatz automatisierter Gesichtser­kennung am Berliner Bahnhof Südkreuz vorstellte, zeigte er sich sogar zu Scherzen aufgelegt. „Wenn die Politik nur 0,1 Prozent Fehler machen würde, dann wären wir gut“, kommentierte er die Falscherkennungsraten der getesteten Systeme launig.[1] Ein aufhaltsamer Aufstieg: Kurze Geschichte der automatisierten Gesichtserkennung weiterlesen

220 Abfragen pro Sekunde: Das Schengener Informationssystem wächst dynamisch

Die größte europäische Fahndungsdatenbank ist in den letzten Jah­ren ausgebaut worden. Die Zahl der Speicherungen und Abfra­gen steigt deutlich. Jetzt werden schrittweise weitere Funktionen eingeführt, und der Kreis der Zugriffsberechtigten wird erweitert.

Das Schengener Informationssystem (SIS) wird seit 25 Jahren von Grenz-, Polizei-, Zoll- oder Ausländerbehörden genutzt, auch Geheimdienste greifen lesend und schreibend zu. Am heutigen SIS II sind 26 EU-Mitglied­staa­ten (alle außer Irland und Zypern) sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz beteiligt. Obwohl Einträge in der größten europäischen Fahndungsdatenbank einer Speicherfrist unterliegen, nimmt ihre Zahl deutlich zu. Zum 1. Januar 2020 waren mehr als 90 Millionen Personen und Gegenstände im SIS II gespeichert.[1] 2018 waren es noch 82 Millionen, 2017 etwa 76 Millionen. Die meisten Einträge (rund 22 Millionen) kamen 2018 aus Italien, gefolgt von Frankreich (15 Millionen) und Deutschland (fast 12 Millionen).[2] 220 Abfragen pro Sekunde: Das Schengener Informationssystem wächst dynamisch weiterlesen