Telekommunikations-Überwachung 2018

Nachdem die Zahl der Anordnungen von Telekommunikationsüberwachungen (TKÜ) 2017 gegenüber dem Vorjahr um 12,66 Prozent zurückgegangen war, haben sich die Zahlen nun wieder leicht „erholt“. In der am 22. Januar 2020 vorlegten jährlichen Übersicht verzeichnet das Bundesamt für Justiz für 2018 eine Zunahme um 4,4 Prozent.[1] Hatte es 2017 insgesamt 18.651 TKÜ-Maßnahmen gegeben, stieg diese Zahl 2018 auf 19.474. Davon wurde in 15.787 Fällen erstmals eine TKÜ angeordnet, 3.687 bestehende Anordnungen wurden verlängert.

In die Maßnahmen einbezogen waren 32.022 Telekommunikationsanschlüsse, davon 3.492 Festnetz-, 18.784  Mobilfunk- und 9.746 Internetanschlüsse. Unangefochtener Spitzenreiter der Anlassstraftaten aus dem umfassenden Katalog des § 100a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) bleiben Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz mit 7.846 Fällen, etwas weniger als im Vorjahr (8.108). Auf den Plätzen 2 und 3 folgen Betrug und Computerbetrug (2.874) sowie Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl (2.341). Staatsschutzdelikte im Sinne des § 100a Abs. 2 Nr. 1 StPO, darunter in erster Linie Vorfelddelikte im Bereich Terrorismus (§ 89 a, c StGB), haben mit 1.098 gegenüber 1.617 im Jahr 2017 deutlich abgenommen. Dies dürfte an der sinkenden Zahl ausreisender Djihadist*innen liegen.

Ebenfalls vorgelegt hat das Bundesamt die Statistik der Erhebung von Verkehrsdaten für 2018, in der aber die Angaben aus Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen fehlen. Bemerkenswert ist dabei, dass in den elf Bundesländern, die Zahlen vorlegten, und seitens der Bundesanwaltschaft in 7.447 Verfahren 8.282 Erst- und 27 Verlängerungsanordnungen für Funkzellenabfragen (§ 100g Abs. 3 StPO) ergingen.

Bereits im November präsentierte das Bundeskriminalamt erstmals Zahlen zu seinem präventiven Einsatz von TKÜ-Maßnahmen zur „Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“.[2] Demnach hat das BKA im Berichtszeitraum vom 25. Mai 2018 bis 30. April 2019 in einem Gefahrenabwehrvorgang von seiner TKÜ-Befugnis Gebrauch gemacht. Es wurden sieben Kommunikationsanschlüsse überwacht, betroffen waren 32 Personen. Keine dieser Personen wurde im Anschluss über die Durchführung der Maßnahmen informiert.

[1]  www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Justizstatistik/Telekommunikation/ Telekommunikationsueberwachung_node.html
[2] BT-Drs. 19/15570 v. 21.11.2019

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