Neues zu den Polizeigesetzen

Marie Bröckling

Berlin legte im Juni als erstes Bundesland einen Entwurf für ein neues Polizeigesetz vor, das vor allem bestehende Befugnisse einschränkt und langjährige Forderungen von benachteiligten Gruppen aufgreift.[1] Dazu gehören die teilweise Streichung eines Absatzes, der Racial Profiling begünstigt und ein Wahlrecht zum Geschlecht der Beamt*in bei einer Durchsuchung am Körper. Außerdem soll die Höchstdauer der Präventivhaft in der Hauptstadt von vier auf maximal zwei Tage herabgesetzt werden. Zugleich sollen zwei neue Überwachungswerkzeuge eingeführt werden: das Filmen mittels Bodycam und das Abhören von Telefongesprächen im präventiven Bereich. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat sich damit bewusst entschieden, einen „Gegenentwurf zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz“[2] zu bieten.

Ähnlich sieht es in Bremen aus. Die Vorschläge des rot-rot-grünen Senats enthalten zwar neue Befugnisse für die Polizei, etwa einen Ausbau der Videoüberwachung und die Telekommunikationsüberwachung zur Gefahrenabwehr. Gleichzeitig sollen auch hier die Rechte von Betroffenen bei Polizeikontrollen gestärkt werden. Einer der größten Streitpunkte im geplanten Gesetz ist die Ausweiskontrolle. Bislang darf die Polizei an vier Orten in Bremen jede Person ohne Anlass kontrollieren, was immer wieder zu rassistischen Polizeikontrollen führt. Zukünftig müssten Polizist*innen stets einen „auf die Person bezogenen Anhaltspunkt“ für die Kontrolle nennen können und diesen auf Verlangen schriftlich auf einer Quittung aushändigen. Die Opposition und Polizeigewerkschaften lehnen das ab und sprechen von einem „Anti-Polizeigesetz“.[3]

Schleswig-Holstein steht vor einer umfassenden Überarbeitung des Polizeigesetzes, die vor allem mehr Befugnisse und neue Werkzeuge für die Beamt*innen enthält. Der Entwurf der Landesregierung sieht unter anderem den Einsatz von Tasern und Bodycams vor, zudem sollen tödliche Schüsse durch Polizist*innen gesetzlich geregelt werden. Im September wird es eine öffentliche Anhörung von Expert*innen geben.

Baden-Württemberg hat bereits 2017 sein Polizeigesetz umfassend verschärft und hat damit als eines der ersten Bundesländer auf das BKAG-Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, das heimliche Überwachungsmaßnahmen weit im Vorfeld einer möglichen Straftat zulässt. Nun will die schwarz-grüne Landesregierung den Beamt*innen zusätzlich das Filmen mittels Bodycams in Wohnungen erlauben sowie eine rechtliche Grundlage zur anlasslosen Personenkontrolle bei Großveranstaltungen schaffen.[4]

[1] Abgeordnetenhaus Berlin Drs. 18/2787 v. 12.6.2020; Bröckling, M.:  Neues Polizeigesetz: Berlin macht es besser, 95. Netzpolitischer Abend der Digitalen Gesellschaft v. 9.7.2020, www.youtube.com/watch?v=akpq-5-9N6k
[2] Ein Musterpolizeigesetz aus Berlin, Netzpolitik.org v. 15.10.2018
[3] Neues Polizeigesetz: Streit um Kontrollen bei der Bremer Polizei, Netzpolitik.org v. 2.7.2020
[4] LT Baden-Württemberg Drs. 16/8484 v. 14.7.2020

Beitragsbild: Silent Protest Demo Berlin Alexanderplatz, 5. Juni 2020 (Oliver Feldhaus).

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