G 10-Maßnahmen 2018

Ende Juni 2020 legte das Parlamentarische Kontrollgremium seinen Bericht über die Abhör- und Postkontrollmaßnahmen der Geheimdienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV, Bundesnachrichtendienst – BND und Militärischer Abschirmdienst – MAD) nach dem Artikel 10-Gesetz (G10) für das Jahr 2018 vor.[1] Individuelle Überwachungsmaßnahmen nach § 3 G 10 wurden 2018 insgesamt in 222 Fällen angeordnet, davon 72 erstmalig; die restlichen Anordnungen verlängerten laufende Maßnahmen. Davon liefen beim BfV im 1. Halbjahr 83 Maßnahmen (2. Hj.: 99), beim BND 18 (2. Hj.: 15) und beim MAD fünf (2. Hj.: 2). Schwerpunkt der Überwachung war die „Aufklärung im islamistischen Bereich“ (110 Anordnungen), gefolgt vom „nachrichtendienstlichen Bereich“ (80 Anordnungen), womit vermutlich die Spionageabwehr gemeint ist. Auf Rechtsextremismus bezogen sich nur 12 Anordnungen für das BfV. Insgesamt wurden pro Halbjahr 2.575 bzw. 2.748 Telefonanschlüsse, E-Mailadressen und sonstige Telekommunikationskennungen von 399 bzw. 419 Hauptbetroffenen abgehört. Die Zahl der sog. Nebenbetroffenen lag bei 390 bzw. 467. 391 Betroffene (172 Haupt-, 219 Nebenbetroffene) wurden über abgeschlossene Überwachungsmaßnahmen informiert. Bei 310 Betroffenen stimmte die G10-Kommission fünf Jahre nach Abschluss der Maßnahme zu, diese endgültig nicht über die Überwachung zu informieren.

Im Rahmen der „strategischen“ Überwachung der internationalen Telekommunikation von und nach Deutschland durch den BND (§ 5 G10) wurde im 1. Halbjahr die Steuerung von 6.019 Suchbegriffen (Selektoren) und im 2. Halbjahr die von 3.337 angeordnet, mit denen insgesamt 571 „Verkehre“ erfasst wurden. Der Schwerpunkt der Überwachung lag dabei im sog. Gefahrenbereich „internationaler Terrorismus“ (5.686 bzw. 2.958 Selektoren), für den – anders als bei „Proliferation“, „illegaler Schleusung“ und „Cyber“ – auch die einzigen „Verkehre“ aus dem Datenstrom gefischt wurden, die der BND letztlich als nachrichtendienstlich „relevant“ einstufte. Strategische Überwachungsmaß­nahmen nach § 8 G10, die etwa bei Entführungen deutscher Staatsbürger*innen im Ausland durchgeführt werden, hat der BND 2018 nicht praktiziert.

Bei G10-Maßnahmen erfasste Daten wurden 733-mal an andere Behörden im In- und Ausland übermittelt. 715 dieser sog. G10-Meldungen veranlasste das BfV, davon 172 an inländische Stellen außerhalb des Verfassungsschutzverbundes und 543 an ausländische Dienste. MAD und BND übermittelten zusammen nur 18 G10-Meldungen ausschließlich an inländische Stellen.

[1] BT-Drs. 19/20376 v. 24.6.2020

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