Spätes Verbot: Zum staatlichen Umgang mit Combat 18

von Hendrik Puls

Im Januar 2020 verbot das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Neonazi-Gruppe „Combat 18 Deutschland“. Zuvor war 20 Jahre lang die Existenz einer solchen Struktur verneint worden. Das Verbot kommt spät, und es umfasst nur einen Teil des militanten Netzwerks, das weiterhin besteht.

Aus Sicht des Innenministeriums richtet sich „Combat 18 Deutschland“ (C18) sowohl gegen die „verfassungsmäßige Ordnung“ als auch den „Ge­danken der Völkerverständigung“ und läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider. Damit sind die Voraussetzungen für ein Verbot nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes erfüllt.[1] C18 Deutschland wurde somit am 23. Januar 2020 aufgelöst. Die Verbotsverfügung wurde sieben mutmaßlichen Mitgliedern überreicht; bei den betroffenen Neonazis fanden Hausdurchsuchungen statt. Es ist künftig verboten, Ersatzorganisationen zu bilden oder die Kennzeichen der Gruppe zu verwenden.

Ein Verbot nach dem Vereinsgesetz kann ein probates Mittel gegen neonazistische Organisationen sein, schließlich lässt sich der Nachweis der Verbotsgründe bei rassistischen Gruppen, die eine Staatsform nach Vorbild des historischen Nationalsozialismus anstreben, einfach führen. Anders als ein Parteienverbot muss es nicht durch bestimmte Verfassungsorgane beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden, sondern es genügt eine Verfügung des zuständigen Innenministers. Dennoch wurde das Instrument in der Geschichte der Bundesrepublik gegen neonazistische Organisationen nicht konsequent eingesetzt. In bestimmten Phasen (z.B. Anfang der 1950er Jahre, Anfang bis Mitte der 1990er Jahre) wurden Vereinsverbote als Reaktion auf gestiegene extrem rechte Aktivitäten und Gewalt erlassen. Vor allem in den 2000er Jahren fand es aber kaum Anwendung.[2] Die Begründung für das Nicht-Verbot von Neonazi-Gruppen lautete zumeist, dass diesen nicht nachzuweisen sei, dass sie tatsächlich eine vereinsähnliche Struktur besäßen. Die Innenministerien stützten sich auf Bewertungen des Verfassungsschutzes, der diese oftmals, wie im Falle der „Kameradschaft Köln“, konträr zu den ihm vorliegenden Informationen abgab. Seit der Selbstenttarnung des NSU werden Vereinsverbote häufiger und erfolgreich genutzt. Keiner der verbotenen Neonazi-Gruppen gelang es bislang, gerichtlich die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen zu lassen.

Warum erst jetzt?

Über 20 Jahre lang wurde seitens der Innenministerien und der untergeordneten Verfassungsschutzbehörden die Existenz von C18-Strukturen verneint. Dass „Combat 18 Deutschland“ schließlich verboten wurde, liegt weniger daran, dass die „gründliche tatsächliche und rechtliche Prüfung“[3] der Verbotsvoraussetzungen so viel Zeit in Anspruch genommen hätte, sondern dass zuvor schlicht der politische Wille fehlte. Das Verbot ist dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren geschuldet: Erstens recherchierten Antifaschist*innen eine ab 2013 nachweisbare „Reunion“ von „Combat 18“ in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Sie dokumentierten u.a. öffentliche Auftritte des englischen C18-Füh­rers mit Neonazis, die bereits in den 2000er Jahren zum C18-Netzwerk gezählt wurden.[4] Außerdem publizierten sie die internen Organisationsstatuten und Kontobewegungen der Gruppe.[5] Diese Recherchen zogen eine große Medienresonanz nach sich. Zweitens geriet C18 im Zuge der NSU-Aufarbeitung in den Fokus der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse. Einerseits wirkten die von C18 propagierten Konzepte wie „Blaupausen“ für die NSU-Anschlagsserie, andererseits gerieten sich zu „Combat 18“ bekennende und in den NSU-Tatortstädten Kassel und Dortmund lebende Neonazis als mögliche NSU-Helfer*innen in den Fokus. Drittens lenkte die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke am 1. Juni 2019 die öffentliche Aufmerksamkeit auf C18, weil die Tat nicht nur der von C18 propagierten Vorgehensweise entsprach, sondern der mutmaßliche Haupttäter zumindest in den frühen 2000er Jahren Kontakt zu Stanley Röske hatte. Antifaschistische Beobachter*innen als auch der Verfassungsschutz identifizierten diesen als aktuellen Anführer von „Combat 18 Deutschland“. Drei Wochen nach dem Mord teilte Innenminister Seehofer mit, sein Ministerium werde ein Verbot der Gruppe prüfen.

Gegründet wurde „Combat 18“ Anfang 1992 von Neonazi-Hooligans aus dem Umfeld der „British National Party“ (BNP) in London. Schnell entwickelte die Gruppe eigenständige, gewalttätige Aktivitäten. Unter dem Einfluss des US-Amerikaners Harold Covington gewannen Vorstellungen eines „bewaffneten Kampfes“ immer größere Bedeutung. Seit 1994/95 propagierte C18 offen den „Race War“ und veröffentlichte Anleitungen zum Bombenbau.[6] 1997 verschickten Mitglieder der Gruppe mehrere Briefbomben. Mitte der 90er hatte „Combat 18“ zudem die Kontrolle über das neonazistische Netzwerk „Blood & Honour“ (B&H) übernommen, das bereits früh politischen Aktivismus und Musik verband und dessen einflussreicher Gründer Ian Stuart Donaldson 1993 verstorben war. Will Browning, auch heute noch eine wichtige C18-Führungsperson, gründete ISD-Records, das sich zu einem führenden Label für Rechtsrock entwickelte. Hier zeigt sich der Doppelcharakter von „Combat 18“, der auch für die weitere Entwicklung in Deutschland von Bedeutung ist: Zum einen wurde es als Label zum Synonym für die offene Propagierung von Rechtsterrorismus, orientiert an dem in den USA entwickeltem Konzept der „leaderless resistance“. Zum anderen mischten die Akteur*innen an zentraler Stelle im größer werdenden Rechtsrock-Business mit. Sie erhoben dabei den Anspruch, als „Blood & Honour/C18“ als einzige das Erbe von Donaldson fortzuführen.

Blood & Honour und Combat 18 in Deutschland

Die Verfassungsschutzbehörden betonten öffentlich stets, dass im Vordergrund der Aktivitäten von „Blood & Honour“ in Deutschland „die rechtsextremistische Skinhead-Musik, insbesondere das Organisieren von Konzerten“ stünde.[7] Dabei wurde ignoriert, dass B&H Konzepte für einen terroristischen Kampf gegen das System und ideologische Gegner*innen lieferte, zu entsprechenden Taten aufrief und Personen zusammenbrachte, die dies schließlich auch umsetzten.[8] Im September 2000 verbot das Bundesinnenministerium die Division Deutschland von B&H. Die Umsetzung dieses Verbotes weist Ähnlichkeiten mit dem zwanzig Jahre später erfolgten „Combat 18“-Verbot auf, denn von den Maßnahmen war nur ein kleiner Teil der Mitglieder – die Führungspersonen der Division sowie die Leiter der regionalen Sektionen – betroffen. Ausgenommen blieb auch die vormalige Sektion Sachsen, die sich im Herbst 1998 formal von der Division Deutschland getrennt hatte, und aus deren Kreis wesentliche Unterstützung für das untergetauchte NSU-Kerntrio geleistet wurde.[9] Ebenfalls nicht betroffen waren Neonazis um die Dortmunder Band „Oidoxie“, die nie formal der Division Deutschland angehörten, aber in das internationale Netzwerk von „Blood & Honour/C18“ eingebunden waren.[10] Während die Bundesregierung 2001 das Verbot von B&H als „uneingeschränkt positiv“ bewertete, da die Struktur „nahezu vollständig“ zerschlagen worden sei,[11] zeigte sich in der Folge, dass die Szene auch ohne die Division ihre Aktivitäten fortführte. Zudem wurde ihr ein anderes Label belassen: „Combat 18“ fand, trotz der Selbstbeschreibung als „bewaffneter Arm von Blood & Hon­our“, in der Verbotsverfügung keine Erwähnung. So konnten Neonazis weiter als C18 auftreten, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.

Der militante Gestus des britischen „Combat 18“, aber auch die mit C18 verbundenen Bands erregten früh die Aufmerksamkeit deutscher Neonazis. Bereits Mitte der 1990er Jahre sind enge Kontakte nachweisbar. In den Verfassungsschutzberichten wurde „Combat 18“ aber bis ins Jahr 2002 nicht erwähnt. Damals stellte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) fest, dass C18 in der „gewaltbereiten Szene“ ein „erhebliches Renommee“ genieße, „funktionierende C18-Strukturen“ in Deutschland aber nicht bekannt seien.[12] An dieser Einschätzung sollte der Inhaltsgeheimdienst, ungeachtet der weiteren Entwicklung, in den nächsten Jahren im Kern festhalten.

Dass deutsche Neonazis in das internationale Netzwerk von „Blood & Honour/C18“ eingebunden waren, zeigte sich nach der Jahrtausendwende nicht nur an Bands, die in ihren Songs offensiv Werbung dafür machten und im Ausland auf Konzerten von „Blood & Honour/C18“ spielten. Es erschienen zudem deutschsprachige Fanzines wie „C18-Stormer“ oder „Totenkopf Magazin“, die Empfehlungen zum Aufbau von Zellen und für gewaltsames Vorgehen enthielten.[13]Von 2002 bis 2005 zählte das BKA bundesweit 128 polizeiliche Meldungen zu Straftaten mit C18-Bezug.[14] Im Mai 2003 erschien auf der englischen Website von „Combat 18“ ein Bekennerschreiben zur Schändung des jüdischen Friedhofs in Neustadt in Holstein. „Combat 18 Deutschland übernimmt für diese Tat die volle Verantwortung“, hieß es in dem Text, in dem zudem drei staatlichen Repräsentanten gedroht wurde („Wer den Juden dient, ist Feind. Ihr seid die Nächsten“).[15] „Combat 18“ wurde zum Thema von Tagungen der Verfassungsschutzbehörden. Unter Federführung des BfV wurde sogar eine eigene Arbeitsgruppe gebildet.[16]

Verfassungsschutz wiegelt ab

Am 28. Oktober 2003 ließ die Staatsanwaltschaft Flensburg im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens u.a. wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) zahlreiche Objekte in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg durchsuchen. Die Polizei fand Schusswaffen und Feindeslisten. Das Verfahren richtete sich gegen „Combat 18 Pinneberg“, eine 2001 gegründete und vom ehemaligen Leiter der verbotenen „Blood & Honour“-Sektion Nordmark geführte Gruppe.Im April 2005 wurden vier Angeklagtewegen diverser Delikte verurteilt,[17]den Tatbestand nach § 129 StGB sah das Gericht aber nicht erfüllt.

Gegenüber der Öffentlichkeit gab der Verfassungsschutz früh Entwarnung: Hinweise auf terroristische Aktivitäten gebe es nicht, Neonazis würden die Bezeichnung C18 nur nutzen, „um die eigene Gefährlichkeit zu unterstreichen“. Ziel der Pinneberger Neonazis sei es gewesen, „den regionalen Handel mit Tonträgern zu kontrollieren und Konkurrenten einzuschüchtern.“[18] Nicht erwähnt wurde, dass für diesen Handel eng mit dem skandinavischen „Blood & Honour/C18“ kooperiert wurde. Nach den Razzien erschien auf der englischen C18-Website ein weiterer deutscher Artikel, der besagte, dass die Zerschlagung dieser Zelle nicht gleichbedeutend mit der Zerschlagung der gesamten Struktur sei.[19] Für den schleswig-holsteinischen Verfassungsschutz belegte dieser Artikel zwar die guten Kontakte zu britischen Neonazis. Dass C18-Strukturen in Deutschland mittlerweile etabliert seien, wies man aber zurück: „Hinweise auf derartige weitergehende Strukturen gibt es jedoch nicht.“[20] Dies stellte 2004 auch das BfV als Ergebnis der internen Prüfung fest. Für Aktivitäten mit C18-Bezug seien regionale Neonazis verantwortlich – wie die „Kameradschaft Pinneberg“, die sich auch „C18 Pinneberg“ nenne.[21]

2005 berichtete der später als V-Mann verpflichtete Neonazi Sebastian Seemann dem NRW-Verfassungsschutz von einer konspirativen C18-Zelle in Dortmund, die bereits über Schusswaffen verfüge. Sie rekrutiere sich aus einzelnen Mitgliedern der Rechtsrock-Band „Oidoxie“ und deren „Streetfighting Crew“. Es gingen Meldungen über Schießübungen und Sprengstoff ein.[22] Der Verfassungsschutz nahm diese Hinweise so ernst, dass er Observations- und G10-Maßnahmen durchführte, „Risikoquellen“ anwarb und erfolglos versuchte, die Schusswaffen wieder einzusammeln. Zeugen sagten vor dem NSU-Untersuchungs­aus­schuss aus, dass 2006 die Beobachtung dann zurückgefahren worden sei, weil man die Neonazis für „Maulhelden“ gehalten habe. Die Strafverfolgungsbehörden wurden nicht informiert – auch nicht als 2012 nach mög­lichen lokalen Helfer*innen des NSU-Mordes an Mehmet Kubaşık im Jahr 2006 gesucht wurde.[23] Im Verfassungsschutzbericht stand erneut: Erkennbare Strukturen lägen nicht vor, die Bezeichnung C18 werde von Neonazis verwendet, um „das eigene Ansehen aufzuwerten.“[24]

Dem NRW-Verfassungsschutz war bekannt, dass die Neonazis um den „Oidoxie“-Sänger Marko Gottschalk gute Kontakte zu Führungspersonen in England und Skandinavien unterhielten. Zudem gingen ab 2003 Meldungen ein, wonach Gottschalk der Repräsentant von „Combat 18 Deutschland“ sei.[25] Besonders enge Kontakte bestanden zur C18-Gruppe in Belgien, die als „Blood & Honour Vlaanderen“ auftrat. Vor seiner Informantentätigkeit war Seemann über Monate bei diesen Neonazis in Belgien untergetaucht, um der Haft in Deutschland zu entgehen. Gemeinsam wurden in Belgien Konzerte organisiert, ab 2006 federführend durch den V-Mann. Auch dort war das Musikbusiness nur die eine Seite der C18-Aktivitäten. Im September 2006 verhaftete die belgische Polizei zahlreiche Mitglieder der Gruppe. Armeeeinrichtungen wurden durchsucht und Hunderte von Waffen sowie Sprengstoff beschlagnahmt. Im Februar 2014 urteilte das Strafgericht Dendermonde, es habe sich bei der von Soldaten trainierten Gruppe um eine terroristische Vereinigung gehandelt, die mittels Anschlägen einen Bürgerkrieg habe heraufbeschwören wollen; vier Mitglieder wurden zu Haftstrafen verurteilt.[26] An der Einschätzung von „Combat 18“ in Deutschland änderten die Ermittlungen in Belgien ebenso wenig wie ein Überfall auf einen Dortmunder Supermarkt 2007, bei dem ein Kunde mit Migrationshintergrund angeschossen wurde. Der Täter, Robin Schmiemann, galt damals als Teil der Dortmunder C18-Zelle und zuletzt als wichtige Führungsperson von „Combat 18 Deutschland“.[27] Der Überfall war nicht politisch motiviert, sondern sollte Verluste aus einem Drogendeal ausgleichen. Schmiemann beschuldigte den V-Mann Seemann, er habe ihn zur Tat gedrängt.

Das Netzwerk und die Strukturen bleiben

„Combat 18“ war, wie der Rest der militanten Neonazi-Szene auch, in Deutschland durch V-Leute des Verfassungsschutzes durchsetzt. Dies mag die Zurückhaltung erklären, mit der „Combat 18“ über Jahre behandelt wurde. Aus Sicht des Inlandsgeheimdienstes können Verbote Quellen gefährden, vor allem führen sie aber zu einer Umstrukturierung der Szene, so dass gut platzierte V-Leute des Verfassungsschutzes ihre Zugänge verlieren können. Erst im Dezember 2016 bestätigte die Bundesregierung erstmals offiziell die Existenz einer seit 2013 bestehenden C18-Gruppe, deren Mitglieder in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen wohnten.[28] Die NRW-Landesregierung berichtete im März 2019, dass Stand Ende 2017 zwölf im Bundesland wohnhafte Neonazis C18 zugerechnet würden.[29] Demgegenüber fällt der Kreis derjenigen, die im Januar 2020 unmittelbar vom Verbot betroffen waren, mit bundesweit sieben Neonazis klein aus. Keiner der sieben wohnt in Niedersachsen, Bayern oder Baden-Württemberg. Als einziger Nordrhein-Westfale erhielt Robin Schmiemann die Verbotsverfügung, nicht aber „Oidoxie“-Bandleader Marko Gottschalk. Dies hatte sich abgezeichnet, als die NRW-Landesregierung im September 2019 mitteilte, dass kein Mitglied einer Rechtsrock-Band Mitglied von C18 sei[30] und Gottschalk erfolgreich gegen die Bild-Zeitung klagte, die ihn einen „Führungskader“ von C18 genannt hatte.[31]Dabei macht kaum eine andere Band über Jahre so stark Werbung für C18 wie „Oidoxie“. Noch 2018 steuerte die Band zwei Songs für einen CD-Sampler bei, auf dessen Cover „Combat 18 Deutschland“ und „BH“ steht.[32] Zahlreiche Fotos zeigen Gottschalk in Kleidung mit den C18-Insignien.[33] Dennoch gelang es ihm, sich rechtzeitig „abzusetzen“ und das BMI ließ ihn damit durchkommen: Seit 2018 treten er und andere Neonazis unter dem neuen Namen „Brothers of Honour“ auf. Auf ihrer Mitgliedskleidung prangen der C18-Leitspruch „whatever it takes“ und die Zahl 28, die sich praktischerweise sowohl als Chiffre für „Brothers of Honour“ als auch für „Blood & Honour“ lesen lässt.

Die NRW-Landesregierung teilte kürzlich mit, wie die Gruppe zu bewerten sei: Gottschalk habe 2014 deutsche Rechtsextremisten für „Blood & Honour Schweden“ geworben, von denen 2018 einige zu „Combat 18“ gewechselt seien. Die Verbliebenen hätten die „Brothers of Honour“ gegründet.[34] Nirgendwo zeigt sich die Beschränktheit und Inkonsequenz des C18-Verbots so deutlich wie hier: Verboten wurde nur ein Teil des Netzwerks. Den Neonazis wurde eine Struktur mit neuem Namen belassen, unter dem sie ihre Aktivitäten fortführen und ihre internationale Vernetzung aufrecht erhalten können – den Verboten von „Blood & Honour“ und „Combat 18“ zum Trotz.

[1]      Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Bundesanzeiger, BAnzAT 23.1.2020 B1
[2]     Botsch, G.; Kopke, C.; Virchow, F.: Verbote extrem rechter Vereinigungen in der Bundesrepublik Deutschland, in: Melzer, R.; Serafin, S. (Hg.): Rechtsextremismus in Europa. Länderanalysen, Gegenstrategien und arbeitsmarktorientierte Ausstiegsarbeit, Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin 2013, S. 273-295
[3]     https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherheit/vereinsverbot-combat-18/vereinsverbot-combat-18-liste.html
[4]     Lotta v. 17.10.2016, http://lotta-magazin.de/ausgabe/online/combat-18-reloaded
[5]     Exif-Recherche v. 16.7.2018, https://exif-recherche.org/?p=4399
[6]     Lowles, N.: White Riot. Die Combat 18-Story: Aufstieg und Untergang einer Nazi-Terror-Gruppe, Winsen a.d. Aller 2010, S. 381f.
[7]     so etwa BMI: Verfassungsschutzbericht 1999, Bonn 2000, S. 27
[8]     Weiss, M.: Der NSU im Netz von Blood & Honour und Combat 18, in: Friedrich, S.; Wamper, R.; Zimmermann, J. (Hg.): Der NSU in bester Gesellschaft. Zwischen Neonazismus, Rassismus und Staat, Münster 2015, S. 14
[9]     von der Behrens, A.: Das Netzwerk des NSU, staatliches Mitverschulden und verhinderte Aufklärung, in: Dies. (Hg.): Kein Schlusswort. Nazi-Terror, Sicherheitsbehörden, Unterstützernetzwerk, Hamburg 2018, S. 224
[10]   LTNRW Drs.16/14400 v. 27.3.2017, S. 178-181
[11]    BT-Drs. 14/6137 v. 23.0.2001, S. 4
[12]   BMI: Verfassungsschutzbericht 2002, Berlin 2003, S. 252
[13]   LT NRW Drs.16/14400 v. 27.3.2017, S. 183ff.
[14]   ebd., S. 188
[15]   ebd., S. 188, S. 191
[16]   ebd., S. 264
[17]   BT-Drs. 17/14600 v. 22.8.2013, S. 157
[18]   BMI: Verfassungsschutzbericht 2003, Berlin 2004, S. 39
[19]   LT NRW Drs. 16/14400 v. 27.3.2017, S. 190
[20]  LT SH Drs. 15/3354, S. 14
[21]   Bundesamt für Verfassungsschutz: BfV Spezial. Rechtsextremismus Nr. 21, Köln 2004, zitiert nach LT NRW Drs. 16/14400 v. 27.3.2017, S. 267
[22]   LT NRW Drs. 16/14400 v. 27.3.2017, S. 200-206
[23]   ebd., S. 268-272
[24]   Innenministerium NRW: Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2006, Düsseldorf 2007, S. 66
[25]   LT NRW Drs. 16/14400 v. 27.3.2017, S. 194
[26]   De Standaard v. 7.02.2014
[27]   taz v. 31.3.2020, https://taz.de/Rechtsextreme-Vereinigung-Combat-18/!5675027
[28]   BT-Drs. 18/10757 v. 22.12.2016
[29]   LT NRW Drs. 17/5475 v. 19.3.2019
[30]  LT NRWDrs. 17/7480 v. 24.9.2019
[31]   https://www.nordstadtblogger.de/rechtsrocker-fuehlt-sich-durch-bild-in-die-naehe-von-moerdern-gerueckt-olg-hamm-weist-berufung-von-springer-zurueck
[32]   Die Produktion der CD ist Teil eines Ermittlungsverfahrens in Bayern wegen Fortführung von „Blood & Honour“, von dem auch Stanley Röske, laut BMI Anführer von C18 Deutschland, betroffen ist. Das BMI erweckt aber den Anschein, als sei C18 etwas von B&H Getrenntes. Tatsächlich verstehen sich die Neonazis selbst als „Blood & Honour/C18“.
[33]   Exif Recherche v. 19.8.2019, https://exif-recherche.org/?p=6351
[34]   LT NRW Drs. v. 17/11081 v. 18.9.2020, S.110

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