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Spätes Verbot: Zum staatlichen Umgang mit Combat 18

von Hendrik Puls

Im Januar 2020 verbot das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Neonazi-Gruppe „Combat 18 Deutschland“. Zuvor war 20 Jahre lang die Existenz einer solchen Struktur verneint worden. Das Verbot kommt spät, und es umfasst nur einen Teil des militanten Netzwerks, das weiterhin besteht.

Aus Sicht des Innenministeriums richtet sich „Combat 18 Deutschland“ (C18) sowohl gegen die „verfassungsmäßige Ordnung“ als auch den „Ge­danken der Völkerverständigung“ und läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider. Damit sind die Voraussetzungen für ein Verbot nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes erfüllt.[1] C18 Deutschland wurde somit am 23. Januar 2020 aufgelöst. Die Verbotsverfügung wurde sieben mutmaßlichen Mitgliedern überreicht; bei den betroffenen Neonazis fanden Hausdurchsuchungen statt. Es ist künftig verboten, Ersatzorganisationen zu bilden oder die Kennzeichen der Gruppe zu verwenden. Spätes Verbot: Zum staatlichen Umgang mit Combat 18 weiterlesen