Literatur

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Ungewiss, was aus der Europäischen Union wird. Zweifellos ist das „Europäische Projekt“ seit anderthalb Jahrzehnten in einen Zustand der Dauerkrise verfallen, der größere Schritte der „Vergemeinschaftung“ verhindert, der aber gleichzeitig durch den permanenten, emsigen und vieldimensionalen Ausbau europäischer Verflechtungen gekennzeichnet ist. Diese „Inkrementalismus“, das vorsichtige Austasten und Ausbauen neuer Felder, Strategien und Instrumente kennzeichnet auch und insbesondere den Bereich der „polizeilichen und (straf)justiziellen Zusammenarbeit“. Das Gebilde „sui generis“, das die Union jenseits von Bundesstaat und Staatenbund darstellen soll, zeichnet sich gerade dadurch aus, dass das Mischungsverhältnis zwischen europäisierten und mitgliedstaatlichen Politikbereichen dauerhaft umstritten ist – und dass sich im dauerhaften Krisenmodus in dem Maße Konsens zwischen den Akteuren erzielen lässt, wie es gelingt, Themen, Fragen, Probleme als solche der Inneren Sicherheit zu adressieren. Polizei- und Strafverfolgungskooperationen – so die Vermutung – haben das Potential, zum Kern dieser neuen Art von „Europäisierung“ zu werden. Es folgt ein Blick auf ausgewählte deutschsprachige Veröffentlichungen der jüngeren Vergangenheit.

Kugelmann, Dieter: § 17 Europäische Polizeiliche Kooperation, in: Böse, M. (Hg.): Europäisches Strafrecht, Baden-Baden 2021, S. 885-939

Dargestellt werden die rechtlichen Bestimmungen, die die Polizeikooperation im „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ bestimmen. Diese nach Primär- und Sekundärrecht gegliederte Übersicht wird eingerahmt von einer kurzen EU-historischen Verortung und einer Würdigung im Hinblick auf die „Staatsaufgabe Sicherheit“. Bemerkenswert für die Verfassung des Feldes sind einige Merkmale, die Erbe seiner intergouvernementalen Vorphase sind: etwa das auf den Rat erweiterte Initiativrecht für Legislativakte oder die Abweichungen von ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zulasten des EU-Parlaments. Europol, Schengen, Prüm, die „Schwedische Initiative“, Gemeinsame Ermittlungsgruppen etc. werden in Zielsetzung und rechtlicher Fundierung vorgestellt; über die „Rechtspraxis“ erfahren die Lesenden wenig. In der Summe sieht Kugelmann eine „multiple Herrschaftsausübung im Mehrebenensystem der Europäischen Union“, die zu „einer punktuelle Teileuropäisierung der Staatsaufgabe Sicherheit“ geführt habe – auch wenn die „Letztentscheidungsbefugnis“ in der Polizeiarbeit bei den Mitgliedstaaten bleibe. 

Axt, Heinz-Jürgen: Europäisierung der Innen- und Justizpolitik, in: Korte, Karl-Rudolf.; Florack, Martin (Hg.): Handbuch Regierungsforschung, Wiesbaden 2021, S. 1-13

Auf wenigen Seiten wird in diesem Beitrag die Entwicklung der europäischen Innen- und Justizpolitik im Spannungsfeld zwischen Effektivität und Legitimität betrachtet. Bezugspunkte sind dabei einerseits das notorische Demokratiedefizit, das die politische Struktur der Union kennzeichnet, andererseits die Verschiebungen vom Amsterdamer zum Vertrag von Lissabon. Dem exemplarisch vorgestellten Europäischen Haftbefehl bescheinigt Axt – mit dem Bundesverfassungsgericht – ein Mehr an „Effektivität bei der Bekämpfung von Straftaten“. Die Legitimität sieht er durch die Stärkung des Europäischen Parlaments und die Spielräume der nationalen Parlamente gesichert. 

Oberndorfer, Lukas: Grenze, innere Sicherheit, Rüstung – Von der Krise zum Europäischen Ensemble repressiver Staatsapparate?, in: Keil, Daniel; Wissel, Jens (Hg.): Staatsprojekt Europa. Eine staatstheoretische Perspektive auf die Europäische Union, Baden-Baden 2019, S. 229-252

Wer an mehr als einer Rekonstruktion des Bestehenden interessiert ist und wer sich nicht daran stört, dass Gramsci-Zitate so verwendet werden, als ob es sich um zeitgenössische EU-Diagnosen handele, der oder die wird diesen Beitrag mit Gewinn lesen. Für das „Europäische Staatsapparate-Ensemble“ komme der „Sicherheit“ eine besondere strategische Bedeutung zu: „Während die Vertiefung im Feld der Ökonomie blockiert und im Bereich des Sozialen nicht erwünscht ist, scheint sich ein ‚Europa, das schützt‘ als hegemoniales Projekt anzubieten.“ Die „Inter- bzw. Transnationalisierung der repressiven Staatsapparate“ sieht Oberndorfer in den „drei Achsen des Sicherheitsregimes“ in „atemberaubendem Tempo“ voranschreiten: im „Bereich der inneren Sicherheit“, im „Bereich der Militärunion“ und in der „Vorverlagerung der europäischen Grenze“. Allein diese letzte Achse wird im mittleren Teil des Beitrags ausgeführt. Der Autor sieht den „autoritären Wettbewerbsetatismus“ in einer Hegemoniekrise, die durch Strategien der Herrschaftsstabilisierung aufgefangen werde. Hier liege die funktionale Bedeutung des europäischen Sicherheitsdiskurses, der auf ein starkes Europa als erfolgversprechende Antwort auf die Sicherheits- und Wohlstandsgefahren setze. Dass die Gefahren aber von außen drohen, durch islamistischen Terrorismus oder ungewollter Migration, das sei die Erzählung der neuen Rechten und der Neo-Nationalist*innen, die durch den EU-offiziellen Sicherheitsdiskurs und entsprechende Maßnahmen bestätigt werde. Ob die Hoffnung, dass die repressiven Antworten auf Dauer nicht geeignet sind, die sozialen Krisen zu befrieden, und dass aus den Widersprüchen und Widerständen „Ansatzpunkte für emanzipative Politisierung“ erwachsen, berechtigt ist – auch das muss die Zukunft zeigen. 

Orrù, Elisa: Legitimität, Sicherheit, Autonomie: Eine philosophische Analyse der EU-Sicherheitspolitik im Kontext der Digitalisierung, Baden-Baden 2021, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-75289-3

Das Buch – eine aktualisierte Überarbeitung der Habilitationsschrift der Verfasserin – kündigt eine „philosophische Analyse“ an; es liefert jedoch mehr: eine Kritik, die die Europäisierung innerer Sicherheit an den Maßstäben ihres eigenen Referenzrahmens misst. Dieser Rahmen ist „der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ (RFSR). Nachdem dieser im 3. Kapitel des Buches allgemein skizziert wird, liefert Orrù in den folgenden Kapiteln detaillierte Analysen der digitalen Sicherheitskooperation: Schengen, Prüm, PNR-Richtlinie (Fluggastdaten) und Inter–Operationalität markieren die Gegenstände der Untersuchung.

Zentral für die Argumentation ist die Feststellung, dass die Bedeutung von „Sicherheit“ sich über die Jahrzehnte deutlich gewandelt hat: Die europäische Innenpolitik sei als unvermeidliche Konsequenz aus den vier Grundfreiheiten der Union entstanden, sie sei eine Folge des unbeschränkten Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital, ihr Zentralbegriff sei der der Freiheit. Die Aufwertung von „Sicherheit“ sei erst im nächsten Schritt und auf Basis empirisch ungeprüfter Bedrohungsszenarien erfolgt. Dabei seien die Grenzkontrollen durch grenzunabhängige Personenkontrollen, die von Waren und Kapital auf die von Personen verschoben worden. Ubiquitäre und präemptive Personenkontrollen, die damit verbundenen Erfassungen und Einschränkungen stünden aber in deutlichen Kontrast zu den Erfordernissen eines offenen Wirtschaftsraums.

Die Sicherheitspolitik der EU, so Orrù, folgt der „Logik der Lückenschließung“: Da „Sicherheit“ nie erreichbar ist, gilt jeder „Fortschritt“ (jede neue Datenbank, legalisierter Datenzugriff, verbesserter Austausch etc.) lediglich als eine Stufe, die weitere Anstrengungen zur Schließung noch bestehender „Sicherheitslücken“ verlangt – ein perpetuum mobile ständigen Ausbaus der Apparate.

Am Beispiel der PNR-Richtlinie demonstriert die Verfasserin den technokratisch-bürgerrechtsfeindlichen Charakter der EU-Sicherheits­logik. Diese sieht sie als Ausdruck „präemptiver Sicherheit“, die sie von reaktivem und präventivem Vorgehen unterscheidet. Unbegründet und verharmlosend wird der „Prävention“ unterstellt, sie ziele immer auf die Ursachen möglicher Schäden, während es bei der „Präemption“ um eine Prognose gehe und darum, die schwerwiegendsten Effekte zu vermeiden. Bei Lichte betrachtet gilt die Kritik an der Präemption gleichermaßen für die Prävention. Die anlasslosen Verdachtsschöpfungen, Zentralisierungen, Verdichtungen und Verschränkungen im Rahmen dieser Strategien werden weder durch Schärfungen im Datenschutz, noch durch die Stärkung der Parlamente ausgeglichen. Vielmehr müsse die Entwicklung auf eine „Legitimation durch Infragestellung“ gestellt werden. Das ist die Hoffnung, durch rationale Argumente ließe sich die Europäisierung „freiheitskonform“ einhegen; als sei dies eine Frage des vernünftigen Diskurses und nicht von Macht, Herrschaft und Interessen.

Kasparek, Bernd: Europa als Grenze. Eine Ethnographie der Grenzschutz-Agentur Frontex, Bielefeld 2021

In gewisser Weise wird die Feststellung Orrùs, dass der Sicherheitsdiskurs den Freiheitsdiskurs verdrängt hat, in der Untersuchung Kaspareks konkretisiert: Während die Grenzen in den ersten Jahrzehnten als Hindernis auf dem Weg zu einer vertieften Integration betrachtet wurden (und Europäisierung darin bestand, die Grenzen auf verschiedenen Feldern abzuschaffen oder zu verschieben: Zölle, Währung, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Personenkontrollen), wird die „Grenze“ in dem Maße, wie eine europäische Innenpolitik entsteht, „als privilegierter Ort von Kontrolle verstanden“ die in „europäischer Ko-Verantwortung“ ausgeübt wird.

Kaspareks umfangreiche Untersuchung stellt eine umfassende Analyse des Grenzregimes am Beispiel von Frontex, der „Europäischen Grenz- und Küstenwachagentur“, wie sie seit 2919 offiziell heißt, dar.  „Umfassend“ meint nicht nur den Umfang (380 S.) und das Spektrum der untersuchten Aspekte – von den Verhandlungen der Innenminister*innen über die Logik von EU-Agenturen bis zu „Joint Operations“ und den „Hotspots“. Umfassend ist die Arbeit auch, weil der Autor seine Untersuchung in den Stand der Forschung einbindet – immerhin handelt es sich um die Aktualisierung seiner Dissertation –, weil er unterschiedliche methodische Zugänge wählt – von der Analyse von EU-Dokumenten über Interviews mit Akteur*innen bis Beobachtungen an den (schwerpunktmäßig griechischen) Außengrenzen – und weil er eine Perspektive als wissenschaftlicher Beobachter und zugleich als politisch Engagierter einnimmt, dies transparent reflektiert und als „unterschiedliche Modi der Kritik … mit verschiedenen Modi der Wissensproduktion“ wertschätzt.

Die jahrelange intensive Beschäftigung und die aktiven Zugänge im „Feld“ nutzt Kasparek zu einer „Genealogie“ des europäischen Grenzregimes, die eine Rekonstruktion von Entwicklungsphasen, Narrativen, Praxen und ihrer Widersprüchlichkeiten beinhaltet. Im Ergebnis zeigt sich eine Form der Europäisierung, die sich „temporär und lokalisiert in Knotenpunkten“ vollziehe. Grundlegend bleibt die Feststellung der unmittelbaren Verbindung von Grenz- und Migrationsmanagement. Die Strategien der Grenzsicherungen erscheinen als immer wieder erneut hilflose Versuche, die Migration zu regulieren. Dabei sei die Migration der „prime mover“, die Migrant*innen selbst tauchten hingegen nur als „Projektionsflächen gouvernementaler Rationalitäten“ auf, die darauf abzielten, „Mobilitäten neu verfolgbar zu machen“.

Dass die europäisierte Grenzpolitik massive negative Folgen für die Migrant*innen hat, die ferngehalten, rückgeführt, in Lagern untergebracht und auch im Innern der Union besonderen Kontrollen unterworfen sind, ist offenkundig. Kasparek geht einen Schritt weiter: „Ich halte diesen Bruch … zwischen Politiken und Praktiken der Grenzkontrolle als Migrationskontrolle einerseits und des Reichtums an Erfahrungen, Träumen, Begehren und Projekten, welche andererseits die Migration auszeichnen, für die fundamentale Misere der europäischen Migrationspolitik. Das Reduzieren der Reichhaltigkeit der gelebten menschlichen Mobilität auf dem Planeten … auf ein Phänomen der Grenze, welches in biopolitischer Manier zu verwalten gilt, und welches lediglich als technologische Herausforderung verstanden wird, ist eine zutiefst gefährliche Entwicklung, die an der demokratischen Verfasstheit der europäischen Gesellschaften rührt.“

Pichl, Maximilian: Der „Moria-Komplex“. Verantwortungslosigkeit, Unzuständigkeit und Entrechtung fünf Jahre nach dem EU-Türkei-Abkommen und der Einführung des Hotspot-Systems, Frankfurt/M. 2021, www.medico.de/fileadmin/user_upload/media/studie-der-moria-komplex.pdf

Die Substantive des Untertitels bringen den Tenor dieser für „medico international“ erstellten Studie auf den Punkt. Was Pichl den „Moria-Komplex“ nennt, ist mehr als nur das Flüchtlingslager auf der griechischen Insel Lesbos, das bekanntlich nach einem Brand im September 2020 zerstört und durch ein neues Lager ersetzt wurde. Vielmehr steht der „Moria-Komplex“ für die EU-„Politik der Auslagerung von Migrationskontrollen“, die über die Einrichtung von „EU-Hotspots“, dem „EU-Türkei-Deal“ und den „gewaltsamen Pushbacks gegen Geflüchtete“ umgesetzt wird.

Pichl beginnt mit einem kurzen Rückblick auf die europäische Migrationskontrollpolitik. Bereits in den Zuständigkeiten des Dublin-Systems, gegen die schwachen Süd-Länder der Union durchgesetzt, ist Ausdruck jener Auslagerungsstrategie, die zu den Lagern an den Außengrenzen – und zu Versuchen, diese in Drittstaaten zu verlegen – führte. Der EU-Türkei-Deal stellt eine solche Verlagerung außerhalb der Union dar, das „Hotspot“-Modell dient als eine innere Verteidigungslinie, dicht an der Unions-Außengrenze.

Nach der kurzen Entstehungsgeschichte zeichnet die Studie die Strukturen der Unzuständigkeiten (griechische Behörden, EU, Frontex, Mitgliedstaaten) und die unterschiedlichen Aufgaben, Handlungschancen und Interessen unterschiedlicher Akteure nach (UN-Flücht­lings­hilfswerk, International Organization for Migration, private Hilfsorganisationen). Die systematische Unzuständigkeit bildet die Basis der faktischen Rechtlosigkeit der in den Lagern Festgehaltenen und der von den gewaltsamen Rückschiebung Betroffenen. Hohe (formale und politische) Hürden sind aufgerichtet, sich mit Bezug auf das EU-Recht oder die Genfer Flüchtlingskonvention gegen die Residenzpflicht zu wehren – für die Geflüchteten nahezu unüberwindbar. Unliebsame Urteile werden von den Behörden nicht umgesetzt; in anderen Streitfällen geben die Behörden sich konziliant, weil Urteile zu befürchten sind, die die Hotspots insgesamt infrage stellen könnten.

Im letzten Kapitel schlägt der Autor eine aus vier Ebenen bestehende „Strategie zur Bekämpfung des Moria-Komplexes“ vor: (1) Repolitisierung im Sinne der öffentlichen Forderung nach „einer solidarischen Verteilung der Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen innerhalb der EU“. (2) Die Benennung der Verantwortlichen für die Zustände in den Lagern, etwa durch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durch das EU-Parlament. (3) Die Stärkung der Rechtsberatung vor Ort, damit die Geflüchteten ihr Rechte wirksam wahrnehmen können. Und (4) die Besinnung der Hilfsorganisationen auf Tätigkeiten, die „konkret Leben retten und Geflüchtete unterstützen, ohne das Lagersystem zu stabilisieren“.

Aus dem Netz

www.statewatch.org/media/3050/eu-uk-brexit-goodbye-and-hello.pdf

Auch wenn die Hoffnung, der Brexit sei ein Modell für mehr nationale Selbst- und weniger europäische Fremdbestimmung, für mehr Demokratie in einer globalisierten Welt etc. in Großbritannien mehr Zuspruch als auf dem Kontinent fand, so spekuliert ein Teil der Europakritik insgesamt mit der Vorstellung, „weniger Brüssel“ sei gleichbedeutend mit einem besseren Schutz von Bürger*innenrechten. Eine neue Statewatch-Studie, verfasst von Tony Bunyan und Trevor Jones, zeigt am Beispiel des Brexit, dass das Gegenteil der Fall ist, dass der Austritt aus der Union „kompensiert“ werden soll durch die „Konstruktion der Infrastruktur eines supranationalen Sicherheitsstaates“.

„Brexit: Goodbye and hello“ ist aus britischer Perspektive geschrieben, weil sie die Politik der konservativen Regierung mit den speziellen Beziehungen zur EU im Bereich von Polizei und Innerer Sicherheit untersucht. Sie ist aber zugleich für die europäische Öffentlichkeit von Interesse, weil sie deutlich macht, wie in Formen intensivierter Kooperation von Staaten die Rechte von Bürger*innen ebenso in die Defensive geraten, wie sie die Grundsätze von Transparenz, Verantwortlichkeit und Kontrollierbarkeit außer Kraft setzt. Der primäre Gegenstand der Studie ist das „Abkommen über Handel und Zusammenarbeit“ zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich; einbezogen werden zudem andere Formen internationaler Kooperation – vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bis zu den „Five Eyes“ der Geheimdienste. Das „Abkommen“ schafft einerseits eine politisch-institutionelle Struktur, bestehend aus dem „Partnerschaftsrat“, den „Sonderausschüssen“ (in unserem Fall den für „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit“) und einer „Parlamentarischen Partnerschaftsversammlung“. Andererseits bildet es die Basis für unmittelbare Kooperationen. In ca. 180 Artikeln des Vertrages werden spezifische Regeln für den direkten Datenaustausch – biometrische Daten, Flugpassagierdaten, Daten von Kfz-Halter*innen, für den Verkehr mit Europol und Eurojust, für Austausch und Nutzung polizeilicher Daten etc. formuliert. Während die Sicherheitsapparate durch den Brexit eher gewinnen als verlieren, bleibt deren demokratische Fundierung und Kontrollierbarkeit auf der Strecke.

Sonstige Neuerscheinungen

Moore, Hilary A.: Beyond Policing. A Handbook for Community-led Solutions to the Violence of Policing in Western Europe, Brussels (Rosa-Luxemburg-Stiftung) 2021, www.rosalux.eu/kontext/controllers/document.php/897.5/a/42ec­6c.pdf

Der Untertitel dieses „Handbuchs“ für ein wenig in die Irre. Denn keineswegs geht es allein um „Community“ geführte Auswege zur Polizeigewalt, sondern um eine abolitionistische Alternative zur Polizei. Unter „Policing“, schlecht mit „Polizeiarbeit“ übersetzbar, wird, der Definition von „Critical Resistance“ folgend, eine „soziale Beziehung“ verstanden, die aus einem „Set an Praktiken besteht, die mit staatlicher Ermächtigung unter Anwendung von Gewalt Gesetze durchsetzen und soziale Kontrolle ausübt“. Eingebunden in ein weites Institutionengeflecht bestehe die Aufgabe von Policing in der Aufrechterhaltung der bestehenden sozialen Ordnung.

Das Handbuch ist adressiert an Menschen, die aktiv werden wollen, gegen eine Polizei, die – nach dieser Definition – systematisch auf der Seite der Starken steht und die zunehmend selbst als Problem für schwache Gruppen in Erscheinung tritt. Die Illustrationen, die freien Seiten für eigene Notizen, die teilweise elementaren Erklärungen, der Duktus einer kleinschrittigen Vorgehensweise lassen vermuten, dass vor allem die jüngere Generation angesprochen werden soll. Der Preis eines solche niedrigschwelligen Einstiegs ist der Verzicht auf differenzierte Betrachtungen: Primäre und sekundäre Kriminalisierung werden nicht unterschieden, was eine „Community“ sein soll, wird nicht thematisiert, wie weit ein „internationalistisches“ Bewusstsein an der Basis hilft, wo die Grenzen der so stark wertgeschätzten sozialen Interventionen liegen, schließlich, ob sich alles irgendwie dem „PIC“ (prison industrial complex) zuordnen lässt – all das wird in bester Absicht behauptet, aber die Lesenden finden im Text keine Hilfe, wenn ihnen der argumentative Gegenwind ins Gesicht bläst.

Lesenswert ist der mittlere Teil, in dem teilweise durch Interviews, der Widerstand gegen Polizeipraktiken in fünf europäischen Städten porträtiert wird. Im Zentrum steht der Widerstand, allenfalls das Beharren auf polizeifreien Räumen (etwa Schulen). Die Praxen alternativer Konfliktlösungen werden hingegen eher benannt als dargestellt. Lesenswert ist auch die Bewertung unterschiedlicher Vorschläge zur Reform der Polizei. Insgesamt 14 Vorschläge werden anhand von vier Kriterien bewertet. Auch wenn die Ablehnung von Ausbildungsreformen oder Diversion aus einer abolitionistischen Perspektive konsequent sind, schlecht ausgebildetes Personal und ein hart sanktionierender Staat wäre aber vielleicht doch ein zu hoher Preis bis zur Abschaffung des Strafsystems? (alle: Norbert Pütter)

Dorfmüller, Markus; Reuter, Marinus: Lob der Polizei, Hamburg (adocs Verlag) 2022, 96 S., 22,00 EUR

Mit ihrem Band „Lob der Polizei“ widmen sich Markus Dorfmüller und Marinus Reuter vier Jahre nach dem G20-Gipfel vom 7. bis 8. Juli 2017 dem damaligen Polizeieinsatz. Die Fotografien von Dorfmüller zeigen die Stadt im polizeilichen Ausnahmezustand: die Einteilung des Raums durch Absperrungen, die Galerie von Wasserwerfern, verrammelte Geschäfte, die Hundertschaften der Bereitschaftspolizei im Einsatz. Der Blick ist klar auf die Polizei gerichtet, dokumentarisch und kühl, ohne jeden Anflug von Ikonographie, die Riots bleiben außen vor. Emotionen sind den Twitter-Nachrichten vorbehalten, die den zweiten Hauptbestandteil des Buches ausmachen. Unter den 30.000 Tweets, die mit dem offiziösen, von der Hamburger Polizei genutzten Hashtag #G20HAM17 erschienen, wurden nur einige ausgewählt. Über diese Auswahl und deren Gewichtung werden keine Aussagen gemacht.

Marinus Reuter blickt in einem dritten Zugang in seinem Essay „Wer zeigt hier seine Tugenden? Die verhinderte Gemeinschaft – Werk der Großstadtpolizei im sozialen Netz“, auf die Funktion der Bereitschaftspolizei und ihrem Wirken auf die Menschenmenge. Er verweist auf die Wurzeln dieses Verhältnisses in der kasernierten Schutzpolizei, die in Deutschland ab 1848 das Militär zur Niederhaltung von Aufständen abgelöst habe. Der Wesenskern der Bereitschaftspolizei sei die Fähigkeit, auf die „Politik der Menschenmenge“ zu reagieren, „sie von Fall zu Fall aufzulösen und verschwinden zu lassen“. Die kasernierte Bereitschaftspolizei, so eine wesentliche These Reuters, existiere unabhängig vom demokratischen Rechtsstaat und diene der Aufrechterhaltung der ökonomischen Ordnung. Ihr gegenüber stehe die Menschenmenge in der Stadt. Unter ihr macht Reuter in den Tagen des G20-Gipfels drei Gruppen aus: das Protestmilieu, das sich gegen die Machtdemonstration der Bereitschaftspolizei behaupten wollte; die Schaulustigen, die dem Spektakel ohne eigene politische Agenda beiwohnten; und schließlich jene große Gruppe, die selbst im Stadtbild nicht in Erscheinung trat, sondern sich in zahlreichen Tweets lobend und geradezu unterwürfig dankbar auf die Polizei bezog. Auch dieser Teil der Menge sei aber nicht von vornherein entschieden, so Reuters, sondern habe durch die Polizei erst im Rahmen ihrer PR-Arbeit unter #G20HAM17 gezielt bespielt werden müs­sen. Reuter versucht deutlich zu machen, dass in dieser Praxis nicht etwas vollkommen Neues entsteht. Vielmehr zeige sich auch hier die alte Linie der (bereitschafts-)polizeilichen Praxis in der Bearbeitung von Menschenmengen und Körpern, die auch von einer polizeikritischen liberalen Öffentlichkeit übersehen worden sei, die ihr Hauptaugenmerk vor allem auf den Aspekt der „riot control“ richte. (Dirk Burczyk)

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