Grenzüberschreitender Sicherheitsstaat: Die Europäische Union und ihre Krisen

von Chris Jones und Yasha Maccanico

Seit dem Amsterdamer Vertrag 1999 dienten verschiedene Krisen als Vorwand für den Ausbau der EU-Sicherheitsstrukturen. Sie haben die Macht der EU-Repressionsbehörden erweitert. Politisch motivierte Menschenrechtsverletzungen sind weiter an der Tagesordnung und verschärfen sich mit der jüngsten „Migrationskrise” an den Ostgrenzen der EU.

1992 machte der Vertrag von Maastricht aus der Europäischen Gemeinschaft die Europäische Union. Es folgten Schritte zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (JI): zur Einrichtung von Europol (für die erste Maßnahmen bereits vor Maastricht ergriffen wurden), zu Auslieferung und Korruption, Visumspflicht, Aufenthaltstitel u.v.m. Hinter den Kulissen führten die Mitgliedstaaten im Rat vertrauliche Gespräche, um die Koordinierung zu verbessern und gemeinsame Aktivitäten zu verstärken, einschließlich einer Partnerschaft zwischen der EU und den USA.

Die JI-Politik wurde abgeschirmt, indem eine dritte Säule geschaffen wurde, über die es keine wirksame parlamentarische und demokratische Kontrolle gab (die erste Säule befasste sich mit der EU-Wirtschaftspolitik und die zweite mit der Außenpolitik; in der zweiten und dritten Säule spielten die Mitgliedstaaten eine dominierende Rolle).[1] Es existierte also kein Gegengewicht zu den Forderungen von Innenministerien, Polizei und Grenzbehörden, die für die Ausarbeitung und Koordinierung der JI-Maßnahmen zuständig waren und deren Perspektive vorrangig auf Sicherheit ausgerichtet war.

Von Maastricht über Amsterdam nach Tampere

1995 schuf der Amsterdamer Vertrag die institutionellen Grundlagen für die bevorstehende EU-Osterweiterung. Die Gesetzgebung in den Bereichen Asyl, Grenzkontrollen, Visa und justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen wurde von der dritten in die erste Säule verlagert, wodurch das Europäische Parlament (EP) neben dem Rat Mitentscheidungsbefugnisse erhielt. Die EU galt fortan als „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts” (RFSR), in dem der freie Personenverkehr durch die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen gewährleistet ist und dazu ausgleichende Maßnahmen in Bezug auf Außengrenzen, Asyl, Migration sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität getroffen wurden.[2] Zu dieser Zeit wurde das heutige Lagezentrum INTCEN, das Informationen nationaler Geheimdienste und anderer Behörden auswertet, zusammen mit dem EU-Militärstab in die EU-Architektur aufgenommen.[3] Das INTCEN spielt neben Europol eine Schlüsselrolle bei der Erstellung EU-weiter Bewertungen zu „Bedrohungen“.

Die Entwicklung des RFSR wurde durch Fünfjahrespläne vorangetrieben, von denen der erste 1999 auf der Tagung des Europäischen Rates in Tampere (Finnland) angenommen wurde.[4] Die damaligen Ratsschlussfolgerungen behandelten bekannte Themen: ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS), die Bekämpfung der Kriminalität, die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen, eine stärkere Integration der JI-Bereiche in außenpolitische Maßnahmen u.v.m. Die Schlussfolgerungen von Tampere sind ein Beispiel für eine von Innenministerien und Polizeibeamt*innen dominierte Politikgestaltung.[5] Während frühere Ansätze davon ausgingen, dass es sich bei Asyl und Einwanderung „um unterschiedliche Bereiche handelt, die unterschiedliche Ansätze und Lösungen erfordern“,[6] wurden nun die „getrennten, aber eng miteinander verbundenen Themen Asyl und Migration” betont.[7] Dies legte den Grundstein, Phänomene wie Terrorismus, Reiseverkehr, Hooliganismus, politische Proteste usw. in den Zuständigkeitsbereich der JI-Politik aufzunehmen.

Terrorismus, Migration und Asyl

Der „Krieg gegen den Terror” nach dem 11. September 2001, gefolgt von Anschlägen auf europäischem Boden in Madrid (11. März 2004) und London (7. Juli 2005) brachte den Islam mit Terrorismus in Verbindung, was zu einer Angstmacherei gegen ethnische Minderheiten und Migrant*innen führte. „Sicherheit“ spielte in den Vorschlägen der EU für eine „gemeinsame Politik zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung”,[8] die im November 2001 vorgestellt wurden, abermals eine wichtige Rolle und war die Grundlage für Antiterrormaßnahmen, die als Reaktion auf die Anschläge ergriffen wurden. Dazu gehörten eine weitreichende Definition von Terrorismus, ein Fahrplan zur „Antiterrorsicherung” der Asyl- und Migrationspolitik, eine gemeinsame Liste verbotener Organisationen sowie der Ausbau der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit.[9] Zugleich bot der „Krieg gegen den Terror” auch Rüstungsunternehmen lukrative Möglichkeiten, waffenfähige Technologie für die „innere Sicherheit” zu vermarkten.

Den Zusammenhang zwischen Terrorismus, Migration und Asyl bekräftigte das Haager Programm von 2005.[10] Dort hieß es, „Freiheit, Recht, Sicherung der Außengrenzen, innere Sicherheit und Verhütung des Terrorismus sollten daher als ein für die Union insgesamt unteilbares Ganzes betrachtet werden”. Das Programm begrenzte die Evaluierung bestimmter Maßnahmen, indem politische Richtungsentscheidungen davon ausgeschlossen blieben. Die Beschränkung der Evaluierung auf „das Funktionieren der Maßnahme“ und die Suche nach „Lösungen für Probleme“ bei ihrer Umsetzung verhinderte eine spätere Rücknahme oder auch nur mögliche Änderungen des Ansatzes der Maßnahmen.

Die neuen EU-Rechtsvorschriften im Bereich Justiz und Inneres gewährten den staatlichen Behörden nie dagewesene Befugnisse, die durch Möglichkeiten der Zusammenarbeit und des Grundsatzes des vorausgesetzten gegenseitigen Vertrauens zwischen den staatlichen Behörden wie die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen und die polizeiliche Zusammenarbeit in Strafsachen verstärkt wurden. Diese Entwicklungen wurden im Rahmen von Initiativen zur Verbesserung der „Rechtshilfe” vorangetrieben, einem Eckpfeiler des RFSR, der auch auf die USA ausgedehnt werden sollte.[11]

Das Aznar-Protokoll: Ein Musterbeispiel

Der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens unter den EU-Mitgliedstaaten ist auch der Grund für systemische Mängel in der JI-Politik. In den späten 1990er Jahren schlug der damalige spanische Premierminister José María Aznar vor, dass die Mitglieder der Union den Bürger*innen anderer Mitgliedstaaten kein Asyl gewähren sollten, da demokratische Standards und die EU-Mitgliedschaft per se garantierten, dass es in den betreffenden Ländern keine Menschenrechtsverletzungen oder Verfolgung durch staatliche Behörden gebe. Dieser Verstoß gegen die Normen der Genfer Konvention, die eine Bewertung von Asylanträgen auf der Grundlage individueller Umstände vorschreiben, wurde schließlich durch das Protokoll 24 des Amsterdamer Vertrags in EU-Recht aufgenommen. Demnach ist ausgeschlossen „dass ein Asylantrag eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats von einem anderen Mitgliedstaat nur berücksichtigt oder zur Bearbeitung zugelassen werden” kann.[12]

So läutete das Aznar-Protokoll einen Wechsel von verdientem zu angenommenem Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten ein, untergrub das Asylrecht und garantierte den Mitgliedstaaten die Unterstützung (durch Nichteinmischung) repressiver Bestrebungen. Aznars Vorschlag sollte vor allem die staatliche Verfolgung der ETA sicherstellen, da einige ihrer mutmaßlichen Anhänger*innen oder Sympathisant*innen in anderen Mitgliedstaaten Asyl erhalten hatten (wie etwa in Frankreich während der Präsidentschaft von Mitterand 1981-1995). Die Annahme, dass die EU-Länder grundsätzlich sicher vor Verfolgung seien, schuf aber auch einen Präzedenzfall für eine spätere gemeinsame Liste „sicherer Drittstaaten”, um Asylanträge aus dort bestimmten Ländern automatisch abzulehnen.

Störenfriede und Prüm

Die Terrorismusbekämpfung in einem Krisenkontext und die darauf folgenden unbefristeten Sofortmaßnahmen ereigneten sich nicht in einem Vakuum. So wie ethnische Minderheiten (einschließlich EU-Bürger*innen) zu potenziellen Verdächtigen wurden, weil bestimmte äußere Merkmale auf einen irregulären Migrationsstatus hindeuteten, betraf der Begriff „Störenfried” („Troublemaker”) Gruppen, die von Aktivist*innen und Fußball-Hooligans bis hin zu Menschen reichten, die einen alternativen Lebensstil pflegen oder illegalisierte Substanzen konsumieren.

Vor 2001 gab es bereits Kontrollen von Personen und Reisenden zu Sicherheitszwecken im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sport­veranstaltungen und politischen Versammlungen, einschließlich des vorherigen Informationsaustauschs über „Personen von Interesse” zwischen den Behörden. Die damalige „Antiglobalisierungsbewegung“, die auch vor einer bevorstehenden Wirtschaftskrise warnte, wurde indes als besondere Sicherheitsbedrohung betrachtet. Die Probleme ihrer polizeilichen Handhabung wurden anlässlich des G8-Gipfels 2001 in Genua deutlich, als 2.093 Personen von den italienischen Behörden an den Binnengrenzen die Einreise verweigert wurde, oft mit fadenscheinigen Begründungen.[13] Dies war der Auftakt zu einem brutalen Vorgehen der Polizei gegen Demonstrant*innen, das als „Aussetzung der Demokratie” bekannt wurde. Anschließend folgten immer wieder erneuerte Pläne, die Nutzung des Schengener Informationssystems oder anderer Datenbanken (wie etwa derzeit das Europäische Polizeiregister – EPRIS) auf die Überwachung von Demonstrant*innen als „Störenfriede“ auszuweiten.[14]

Der Vertrag von Prüm, der 2005 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Spanien unterzeichnet wurde, läutete eine neue Ära der polizeilichen Zusammenarbeit ein. Die sieben Regierungen vereinbarten zur Bekämpfung schwerer Verbrechen die Abfrage von Fingerabdrücken und DNA-Datensätzen (unter Verwendung alphanumerischer Codes) zwischen nationalen Behörden. Im Rat erhielten sie zuvor keine ausreichende Unterstützung für eine zentrale EU-DNA-Datenbank. Innerhalb kurzer Zeit wurde diese dezentrale Initiative auf EU-Ebene als „Prüm-Beschluss“ in den Rechtsrahmen der EU übernommen.[15] Nun, 16 Jahre später, will die Kommission in einem erweiterten „Prüm II“ auch Gesichtsbilder einbeziehen, einen zentralen Router für Abfragen schaffen und das System an die „Interoperabilität“ anbinden. Dieses von der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) geleitete Projekt sieht unter anderem vor, sämtliche biometrie­­basierten EU-Datenbanken in einem „Gemeinsamen Identitätsspeicher“ zusammenzufassen und über ein „Europäisches Suchportal“ abfragbar zu machen.[16]

Die Seifenblase ist geplatzt

2008 platzte die Wirtschaftsblase, die durch jahrelange schuldengetriebene Spekulationen auf den internationalen Finanzmärkten entstanden war. Die EU verhängte strenge Sparmaßnahmen, besonders die so genannten „PIGS” (Portugal, Irland, Griechenland und Spanien) wurden davon getroffen. Der 2011 vereinbarte „EU-Fiskalpakt” verlangte von den Mitgliedstaaten die Einführung verfassungsrechtlicher Vorgaben, um ihre Defizite zu begrenzen. Angela Merkel bemerkte damals, diese „Schuldenbremsen“ seien „verbindlich und für immer gültig“ und könnten auch mit einer parlamentarischen Mehrheit niemals geändert werden.[17]

Trotz Protesten, Streiks, Unruhen und Besetzungen konnten die Mitgliedstaaten die von der „Troika” aus Kommission, Europäischer Zentralbank und IWF geforderte „Haushaltsdisziplin” durchsetzen. Polizeigewalt gegen Demonstrant*innen und streikende Arbeitnehmer*innen war verbreitet, außerordentliche rechtliche Maßnahmen schränkten bürgerliche Freiheiten ein, insbesondere in Spanien und Griechenland.

Die Reaktion auf die Finanzkrise offenbarte den unsozialen Charakter der von EU-Institutionen und Regierungen verfolgten Wirtschafts- und Sozialpolitik. Sie war ein Beispiel für die Grenzen der „Demokratie” auf EU-Ebene – nur der irischen Bevölkerung wurde ein Referendum über die Verfassungsänderungen, die der Fiskalpakt erforderte, ermöglicht.

Von Den Haag nach Lissabon und Stockholm

Bevor der Vertrag von Lissabon 2009 in Kraft trat, beschloss die EU noch eilig viele seit längerem diskutierte Gesetzgebungsinitiativen. Anschließend folgte mit dem Stockholmer Programm 2010 der letzte Fünfjahresplan für den RFSR.[18] „Die EU hat bereits einen gefährlichen autoritären Kurs eingeschlagen, indem sie militarisierte Grenzen, obligatorische proaktive Überwachungssysteme und eine zunehmend aggressive äußere Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingeführt hat“, warnte dazu das inzwischen aufgelöste European Civil Liberties Network (ECLN).[19] „Die laufenden Diskussionen unter den politischen Entscheidungsträgern der EU deuten darauf hin, dass dieser Ansatz in den nächsten fünf Jahren vertieft und ausgeweitet werden wird.”

Das Netzwerk behielt Recht. Die beschriebene Dynamik ist nach wie vor ein zentrales Merkmal des JI-Bereichs, von umfangreichen EU-Datenbanken und Überwachungsmaßnahmen zum Einsatz von Drohnen und automatischen Einreise-/Ausreisesystemen für Grenzkontrollzwecke, von der Erstellung von Passagierprofilen und gemeinsamen EU-Abschiebeflügen bis hin zu EU-Militärpatrouillen im Mittelmeer.

Der Lissabon-Vertrag sollte die gerichtliche Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof durch die Aufnahme der EU-Charta der Grundrechte und -freiheiten in das EU-Recht verstärken und die Transparenz und die parlamentarische Debatte über Rechtsakte durch die legislative Rolle des EP fördern. Heiner Busch spottete indes über das Demokratiedefizit der EU und beschrieb meisterhaft die Pfadabhängigkeit und die strukturellen Ungleichgewichte in der JI-Politik und im Gemeinsamen Markt, nachdem die niederländischen und französischen Wähler*innen die EU-Verfassung (die später als Lissabon-Vertrag angenommen wurde) in Referenden abgelehnt hatten. In „Die Verfassung ist tot. Lang lebe die Verfassung: Ein EU-Staat im Entstehen“[20] legte er dar, wie konkrete Maßnahmen, strukturelle Entwicklungen und Machtverhältnisse konstitutionelle Aspekte einer EU sind, die nunmehr eine greifbare staatliche Form annimmt.

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde im Rat ein „Ständiger Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit” (COSI) geschaffen, der Fortschritte auf technischer und operativer Ebene ermöglichen sollte. Das Stockholmer Programm wies diesem geheimnisvollen Gremium die Aufgabe zu, die „EU-Strategie der inneren Sicherheit“ (ISS) zu entwickeln, zu überwachen und umzusetzen. Der Geltungsbereich der „inneren Sicherheit” wurde so weit ausgedehnt, dass auch Straßenverkehrsunfälle als relevant eingestuft wurden; „Ladendiebstahl” und „organisierter Taschendiebstahl” kamen 2010 hinzu, als der Rat Europol aufforderte, „mobile (umherziehende) kriminelle Gruppen” ins Visier zu nehmen. Die Initiative richtete sich gegen Sinti*zze und Rom*nja, die nach einer Rüge Frankreichs durch die Kommission wegen diskriminierender Maßnahmen nun mit der neuen Formulierung umschrieben wurden.[21]

Das Stockholmer Programm enthielt einen „Grundsatz der Verfügbarkeit”, der für Informationen gelten sollte, die von den Behörden für Zwecke der öffentlichen Sicherheit aufbewahrt werden, als ersten Schritt zur Entwicklung der „Interoperabilität“ zwischen EU-Datenbanken.[22] Dieser Grundsatz untergrub einen Grundpfeiler des Datenschutzes, nämlich dass personenbezogene Daten nur für den Zweck verwendet werden dürfen, für den sie erhoben wurden.

Politiken, Menschen und Grenzen

Nach Lissabon wurde die Externalisierung der JI-Politik im Einklang mit der „Strategie für die externe Dimension des EU-Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts”[23] von 2005 vorangetrieben, um „Bedrohungen” (wie irreguläre Migration) zu bekämpfen, bevor sie das EU-Gebiet erreichen. Dies bedeutete die Finanzierung, Ausbildung und Verstärkung von externalisierten Zwangsmaßnahmen in Drittstaaten: „Harte” Grenzen für die Einreise aus Ländern außerhalb der EU für Menschen, aber „weiche“ für die Polizei- und Grenzzusammenarbeit.

Der Vertrag von Lissabon räumte dem EP zwar ein Mitentscheidungsrecht bei Rechtsakten im JI-Bereich ein, doch die „zweite Säule” (auswärtige und militärische Angelegenheiten) blieb fest unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten. Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik  wurden eingesetzt, um die Externalisierung voranzutreiben. Es mangelt seither an demokratischer Aufsicht oder Kontrolle, wenn dabei die repressiven Fähigkeiten von Drittstaaten unterstützt werden; etwa im Mittelmeerraum (wo die EU-Operation „Irini“ der libyschen Küstenwache hilft, Menschen aufzuspüren, die zu fliehen versuchen) oder bei weiteren antiterrorismus- und migrationsbezogenen Missionen in Afrika.

Neben dem „Krieg gegen den Terror“ ist der (nicht offiziell ausgerufene) Krieg gegen die Migration der wichtigste Vorwand, um die Annahme von EU-Gesetzen, -Politiken und -Befugnissen im Bereich der Sicherheit voranzutreiben. Nach den dramatischen Szenen im Jahr 2015, als mehr als eine Million Menschen auf der Flucht zu Fuß auf EU-Gebiet gelangten, haben die EU-Institutionen und die Regierungen der Mitgliedstaaten mit einem „Nie wieder” reagiert und die Agenturen, Gesetze und Budgets verstärkt, um diese Vorgabe umzusetzen. Die Vorschriften zur Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen wurden gelockert, um „Sekundärbewegungen” von Migranten zu verhindern.[24] Positive Werte wie die Freizügigkeit in der EU werden damit den Migrations- und Sicherheitszielen untergeordnet.

Krise als Chance

2015 wurde die Krise der Geflüchteten, die an den EU-Grenzen misshandelt wurden und (wenn sie überhaupt EU-Territorium erreichten) und oft in Lagern ausharren mussten, als Krise der EU und ihrer Mitgliedstaaten umgedeutet. Die Verweigerung des Schutzes für Asylsuchende während des syrischen Bürgerkriegs wurde zu einem strategischen Ziel. Dazu musste ein Krisenkontext aufrechterhalten werden, der es ermöglichte, die Rechtsstaatlichkeit und die Garantien der nationalen Verfassungen in den neuen Kontroll- und Bearbeitungszentren in Italien und Griechenland, den „Hotspots“, zu unterlaufen. Asylbewerber*innen sollten an der Einreise gehindert oder als „Illegale” behandelt und möglichst rasch in ihre Herkunfts- oder Transitländer (Marokko, Tunesien, Türkei, Serbien, Bosnien) zurückgeschickt werden. Autoritäre Regime wie Ägypten wurden bevorzugte Partner der EU, weil sie die Ausreise effektiv verhinderten und die Rückkehr akzeptierten. „Hotspots” wurden zu einem Synonym für diese Rechtsverletzungen, aber das Bestreben, Menschen von den wohlhabenderen nördlichen EU-Staaten fernzuhalten, findet sich auch in den Plänen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems durch die Einführung von Kontrollverfahren an den Grenzen wieder.

Die sogenannte Migrationskrise, die Terroranschläge in Belgien und Frankreich in den Jahren 2015 und 2016 und die Rückkehr „ausländischer Kämpfer” aus dem Irak und Syrien haben für immer mehr Macht der EU-Agenturen Frontex und Europol gesorgt, obwohl es in ihren Missionen und Einsätzen nachweislich häufig zu Machtmissbrauch und rechtswidrigen Praktiken (etwa Zurückweisungen) kommt.[25]

Strukturelle Krisenbewältigung und blindes Vertrauen

Nachdem also verschiedene Krisen genutzt wurden, um bestehende Pläne voranzutreiben, wird nun ein Rahmen entwickelt, um die Ankunft von Migrant*innen an den EU-Grenzen systematisch als Krise zu behandeln. Die EU-Institutionen haben dazu Narrative und Konzepte entwickelt, die kaum glaubwürdig sind und die Rolle der EU bei der Entmenschlichung von Menschen auf der Flucht verschleiern. So wurden eine libysche Küstenwache und Seenotrettungszone aufgebaut, obwohl das Land keine einheitliche Regierung hat. Geflüchtete an den EU-Grenzen (von Griechenland bis zu den nordöstlichen Mitgliedstaaten) werden als „hybride Angriffe” oder „Waffe“ bezeichnet. Zu den neuen Begriffen, die nach 2020 geprägt wurden, gehört die „Instrumentalisierung” von Migrant*innen.

Gemeint ist die Strategie benachbarter Drittstaaten, die Verwundbarkeit einer EU auszunutzen die von der Idee einer Migrationssteuerung besessen ist. Libyens Muammar Gaddafi hatte dies genutzt, bevor er gestürzt wurde, und seine Nachfolger, die Türkei und Marokko, haben kürzlich dieselbe Karte gespielt. Die jüngste derartige Krise ereignete sich an den polnischen, litauischen und lettischen Grenzen zu Belarus. Nach der Wiederwahl Alexander Lukaschenkos im Jahr 2020 und der Verhängung von EU-Sanktionen gegen das Land erleichterte das Regime die Bewegung Tausender Geflüchteter – vorwiegend aus dem Mittleren Osten – in Richtung der östlichen EU-Grenzen. Dort wurde abermals eine „Migrationskrise“ ausgerufen, die Kommission präsentierte einen „Vorschlag für einen Beschluss des Rates über vorläufige Sofortmaßnahmen zugunsten von Lettland, Litauen und Polen“[26] zur Aushöhlung von Flüchtlingsrechten; es folgten Überlegungen, dies als Standardreaktion auf derartige „Krisen” dauerhaft einzuführen. Es bleibt abzuwarten, ob eine politische Einigung über den Vorschlag erzielt werden kann, der Regierung in Polen geht dieser beispielsweise nicht weit genug. In jedem Fall scheint es, dass die Nutzung des Krisen-Narrativs zur Förderung der Integration und Ausweitung der EU-Befugnisse, Politiken und Praktiken im Bereich Justiz und Inneres noch lange nicht vorbei ist.

Die viel offensichtlichere Krise

Die demokratischen Standards in der EU sind im Abnehmen begriffen, was nur zum Teil auf die im Laufe der Zeit entwickelte, autoritäre Migrations- und Sicherheitspolitik zurückzuführen ist. Die aktuelle Pandemie hat diesen Trend verschärft und die Pläne zur Überwachung auch der EU-Bürger*innen mit der bestmöglichen Begründung – der öffentlichen Gesundheit – beschleunigt. Die Kontrolle von Reisen und der Anwesenheit von Menschen auf der Straße (unabhängig von ihrer Nationalität) wurde normalisiert.

Die viel offensichtlichere Krise, nämlich die, in welchem Umfang die Regierungen der Mitgliedstaaten die Rechtsstaatlichkeit untergraben, wird trotz ihrer schädlichen expansiven Auswirkungen auf Geflüchtete, soziale Bewegungen, LGTBQ+ und Roma, Journalist*innen sowie demokratische Standards heruntergespielt. Der im JI-Bereich geltende Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens ist obsolet geworden, denn mehrere Mitgliedstaaten verdienen dieses Vertrauen nicht mehr. Neue Vorschläge für die Überwachung sozialer Medien zur Bekämpfung von Fake News oder verschlüsselter Telekommunikation sind besorgniserregend für die Zukunft der Meinungsfreiheit. Dies in einer Zeit, in der Journalist*innen immer mehr Verbrechen der Migrationspolitik und Rechtsverletzungen aufdecken, die von den Behörden der Mitgliedstaaten vertuscht werden.

[1]   Bunyan, T.; Busch, H.; Guild, E.; Peers, S.: The impact of the Amsterdam Treaty on justice and home affairs issues, EU-Parlament, Brüssel 2000, www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2000/228145/IPOL-LIBE_ET(2000)228145_EN.pdf
[2]   EU-Amtsblatt Nr. C 325 v. 24.12.2002 S. 0057 – 0058
[3]   Jones, C.: Secrecy reigns at the EU’s Intelligence Analysis Centre, London 2013, www.statewatch.org/media/documents/analyses/no-223-eu-intcen.pdf 
[4]   www.europarl.europa.eu/summits/tam_de.htm
[5]   Statewatch briefing September 2003, www.statewatch.org/media/documents/news/ 2003/sep/tampere.pdf
[6]   Amtsblatt Nr. C 019 v. 23.1.1999 S. 0001 – 0015
[7]   Bunyan u.a. a.a.O. (Fn. 1)
[8]   COM(2001) 672 final v. 15 .11.2001
[9]   Hayes, B.; Jones, C.: Catalogue of EU Counter-Terrorism Measures Adopted since 11 September 2001, London o.J., www.statewatch.org/media/documents/news/2013/dec/secile-catalogue-of-EU-counter-terrorism-measures.pdf
[10] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52005XG0303(01)
[11] Statewatch bulletin, July-October 1997, www.statewatch.org/observatories/1997-2002-the-eu-fbi-telecommunications-surveillance-system/eu-new-convention-on-mutual-assistance-in-criminal-matters
[12] Amtsblatt Nr. 115 v. 9.5.2008 S. 0305 – 0306
[13] www.statewatch.org/media/documents/subscriber/protected/sw11n34.pdf
[14] EU to create databases on „suspected” protestors and all resident „foreigners”, Statewatch v.  28.3.2012, www.statewatch.org/news/2001/november/eu-to-create-databases-on-suspected-protestors-and-all-resident-foreigners
[15] Töpfer, E.: Nadelsuche im wachsenden Heuhaufen, Telepolis v. 6.11.2008, www.heise.de/tp/features/Nadelsuche-im-wachsenden-Heuhaufen-3420573.html
[16] COM(2021) 784 final v. 8.12.2021
[17] Germany to set the terms for saving the euro, Guardian v. 31.1.2012
[18] https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:115:0001:0038:DE:PDF
[19] ECLN Statement on the EU’s Stockholm Programme v. 15.9.2009, www.ecln.org/ECLN-Press-release-Stockholm-Programme-15-April-2009.pdf    
[20] Busch, H.: The Constitution is Dead: Long Live the Constitution: an EU state in the making, London 2007, www.statewatch.org/media/documents/news/2007/feb/eu-state-heiner-busch.pdf
[21] EU: Council of the European Union intervenes in the France-Roma controversy, Statewatch, 2012, www.statewatch.org/news/2010/october/eu-council-of-the-european-union-intervenes-in-the-france-roma-controversy-proposing-the-targeting-of-mobile-itinerant-criminal-groups-itinerant-travellers-roma; s. a. Ratsdok. 15875/10 v. 5.11.2010, www.statewatch.org/media/documents/news/2010/nov/eu-council-itinerant-criminal-groups-15875-10.pdf
[22] EU: „Interoperable” databases or rather the creation of a centralised Justice and Home Affairs database, www.statewatch.org/news/2019/february/eu-interoperable-databases-or-rather-the-creation-of-a-centralised-justice-and-home-affairs-database
[23] COM(2005) 491 final v. 12.10.2005
[24] COM(2015) 675 final v. 15.12.2015
[25] Der Aufgabenbereich von Frontex wurde 2016 und 2019 erweitert, Europol profitiert dieses Jahr von weitgehenden Veränderungen im Rahmen einer ebenfalls neuen Verordnung; siehe dazu die Artikel von Jane Kilpatrick sowie Chloé Berthélémy und Jesper Lund in diesem Heft.
[26] COM(2021) 752 final v. 1.12.2021

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