Mit der Verordnung 2019/1157 vom 20. Juni 2019 wurde durch die EU die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen und Aufenthaltstiteln verfügt. Sie sollen ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal sein, anhand dessen die Authentizität eines Personaldokuments überprüft werden kann. In Deutschland werden diese Fingerabdrücke ausschließlich im Personaldokument selbst gespeichert. Der Aufbau der dafür erforderlichen technischen Infrastruktur bei der Bundesdruckerei und in den kommunalen Passbehörden wurde über die Anhebung der Gebühren auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt. Statt bis dahin 28,80 kostet der Personalausweis seit 2021 37 Euro.
Wie parlamentarische Anfragen nun ergeben haben, ist der tatsächliche Nutzen zumindest zweifelhaft. Die EU-Kommission gab auf eine Schriftliche Frage des Abgeordneten Patrick Breyer (Piraten/Fraktion der Grünen) eher schmallippig bekannt, über keine Informationen zur Praxis der Überprüfung von Fingerabdrücken bei der Einreise in den Schengenraum zu verfügen.[1] In ihrem Bericht zur Umsetzung der Verordnung betont die Kommission, derartige Daten seien im Zusammenhang mit der technischen Ausstattung der Grenzübergangsstellen relevant, diese fiele aber ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. In einem niedrigen zweitstelligen Bereich vermelden wenige Mitgliedstaaten, dass es weiterhin gefälschte Personalausweise und Aufenthaltsdokumente gebe. Die meisten Mitgliedsstaaten sind aber nicht in der Lage, dazu statistische Angaben zu machen.[2] Die Bundesregierung gab auf eine Schriftliche Frage der Abgeordneten Martina Renner an, seit Inkrafttreten der Verordnung am 20. Juni 2019 habe die Bundespolizei in 14.000 Fällen Fingerabdrücke in Pässen, Personalausweisen und Aufenthaltskarten überprüft. Die Pflicht zur Speicherung in Personalausweisen und Aufenthaltstiteln wird in Deutschland seit August 2021 umgesetzt, für Reisepässe galt sie schon vorher. In 2.200 Fällen habe es eine Abweichung gegeben. In wie vielen Fällen tatsächlich festgestellt werden konnte, dass es sich um ge- oder verfälschte Dokumente handelte oder es schlicht Fehler bei der Erfassung gegeben hat, kann die Bundesregierung nicht sagen.