Archiv der Kategorie: CILIP 133

Strafvollzug und Armutsspirale – Ungleich vor dem Gesetz und nach dem Urteil

von Christine Graebsch

Die meisten Haftstrafen haben einen Armutshintergrund. Zur „Resozialisierung“ wäre die Zahlung von gesetzlichem Mindestlohn und Rentenversicherungsbeiträgen auch hinter Gittern förderlich. Stattdessen ist der Strafvollzug Teil eines Systems individueller Zuschreibung von Armut.

In den letzten Jahren war in der Bundesrepublik Deutschland viel vom Bestrafen der Armen die Rede. Die weit über die Wissenschaft hinaus geführte Debatte ist maßgeblich durch das Buch von Ronen Steinke über „Die neue Klassenjustiz“ geprägt.[1] Strafvollzug und Armutsspirale – Ungleich vor dem Gesetz und nach dem Urteil weiterlesen

Nachruf auf Falco Werkentin: Ein Pionier der kritischen Polizeiforschung in Deutschland

von Norbert Pütter

Am 20. August 2023 verstarb Falco Werkentin im Alter von 78 Jahren. Falco gehörte zu den Gründern von Bürgerrechte & Polizei/CILIP, und er war einer der Pioniere der sozialwissenschaftlichen Polizeiforschung in Deutschland. Sein emanzipatorisch fundiertes, bürgerrechtlich und staatskritisch ausgerichtetes Selbstverständnis lag auch seiner Auseinandersetzung mit der politischen Justiz der DDR zugrunde, der er sich nach dem Fall der Mauer widmete.

Im 50. Heft von CILIP hat Falco selbst den Entstehungskontext und die Anfangsjahre von CILIP nachgezeichnet – freilich ohne seinen eigenen Anteil besonders zu erwähnen. Im Kontext von Berufsverboten und „Deutschem Herbst“, dem modernisierenden Ausbau der Polizeien und anderen Apparaten der Inneren Sicherheit, namentlich der Ämter für „Verfassungsschutz“ (diese Anführungsstriche waren ihm wichtig), und der zunehmenden Bedeutung, die diese Apparate für die Reaktion auf innenpolitische Konflikte nahm – von den Anti-AKW-Protesten bis zu den Hausbesetzungen – entstand in einer Gruppe um Wolf-Dieter Narr die Idee, der Entwicklung des Gewaltmonopols im Innern forschend, dokumentierend und publizierend auf der Spur zu bleiben. Gefördert durch die Berghof-Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung nahm dieses Vorhaben in der zweiten Hälfte der 70er Jahre konkrete Formen an. CILIP, der „Newsletter on Civil Liberties and Police Research“, der publizistische Teil dieses Vorhabens, hat bis heute überlebt. Nachruf auf Falco Werkentin: Ein Pionier der kritischen Polizeiforschung in Deutschland weiterlesen

Polizeiliche Todesschüsse 2022

von Otto Diederichs und Norbert Pütter

Für das Jahr 2022 verzeichnet die offizielle Schusswaffengebrauchsstatistik der Innenministerkonferenz (IMK) insgesamt 54 Schüsse auf Menschen. 11 Personen wurden dadurch getötet. Das sind drei mehr als im Vorjahr. Rechtlich wurden diese Schüsse als Notwehr/Nothilfe bewertet. 41 Menschen wurden durch polizeilichen Schusswaffengebrauch verletzt.[1]

Als CILIP Mitte Mai erstmalig bei der IMK anfragte, um den aktuellen Stand der Statistik zu erfahren, hieß es, diese befinde sich noch in der Bearbeitung. Eine Antwort, wann mit der Fertigstellung zu rechnen sei, wäre aktuell nicht möglich, da man mit der Vorbereitung des anstehenden Treffens der Innenmister*innen in Berlin (14.-16.06.2023) „alle Hände voll zu tun“ habe. Nach dessen Beendigung wurde die Schusswaffenstatistik Ende Juni zugesandt – verbunden mit dem Hinweis, Anfragen vor Juni seien künftig sinnlos, da vorher keine Auskünfte möglich seien.[2]

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Kontroverse Statistik: PMK-Erfassung auf dem Prüfstand

von Leonie Gränert und Luisa Seydel

Wegen der Erfassung und Kategorisierung politisch motivierter Straftaten (PMK) stand die PMK-Statistik zuletzt mehrfach in der Kritik. Doch wie haben es politische Kampfbegriffe in die polizeiliche Statistik geschafft? Schwerpunkte des Artikels sind das Definitionssystem des Bundeskriminalamtes (BKA), die Haltung des Bundesinnenministeriums (BMI) und die Kategorien Männer- und Deutschfeindlichkeit sowie der immer weiter wachsendende Phänomenbereich „nicht zuzuordnen“, worunter zahlreiche „Reichsbürger“-Straftaten erfasst werden. Wir fordern eine Überarbeitung der Erfassungspraktiken und eine stärkere Einbindung externer Akteur*innen, um die Statistik zu verbessern und politischen Missbrauch zu verhindern.

Am 9. Mai 2023 stellten Bundesinnenminsterin Nancy Faeser und BKA-Präsident Holger Münch die Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität für das Jahr 2022 vor. Viele der Zahlen bewegen sich auf einem Höchststand. Rechte Gewalttaten stiegen um 12 %, Gewalt gegen Geflüchtete nahm wieder stark zu, und Straftaten von „Reichsbürgern“ stiegen gar um 40 %; ebenso die Gewalt aus antisemitischen Motiven.[1] Kontroverse Statistik: PMK-Erfassung auf dem Prüfstand weiterlesen

Koloniale Kontinuitäten des Polizierens: Die französische Civipol in Westafrika

von Eva Magdalena Stambøl und Leonie Jegen

Die historischen Verflechtungen zwischen Kolonialismus, unternehmerischen Interessen und Polizeiarbeit spiegeln sich in der Art und Weise, in der Europa Migration aus Westafrika kontrollieren will. In diesem Beitrag betrachten wir zunächst die Rolle von Public-Private-Partnerships und Überwachung während und nach der französischen Kolonialisierung und untersuchen mit Civipol ein französisches Unternehmen, das sich auf den Kapazitätsaufbau der Inneren Sicherheit afrikanischer Staaten spezialisiert und im Besitz des französischen Staates und bedeutender französischer Sicherheitsunternehmen ist.

Während unserer Forschungsaufenthalte zwischen 2017 und 2019 in mehreren westafrikanischen Ländern sind wir häufig auf eine semiprivate französische Agentur gestoßen: Civipol. Wir beide haben zu Migrations- und Sicherheitspolitik in mehreren westafrikanischen Ländern geforscht. Stambøl im Senegal, in Mali und dem Niger, hauptsächlich in 2017 und 2018, und Jegen 2018 und 2019 im Senegal, Ghana und dem Niger. Die Einblicke aus unserem Forschungsreisen haben wir durch Nachforschungen in Dokumenten, Web-Inhalten und historischen Sekundärquellen ergänzt. Der vorliegende Text basiert auf dem von uns verfassten Kapitel in dem Sammelband „Postcoloniality and Forced Migration.“[1] Unser Ziel ist es, kommodifizierte Kontrolle von Mobilität in Westafrika durch die Europäische Union (EU) und Frankreich historisch zu kontextualisieren. Koloniale Kontinuitäten des Polizierens: Die französische Civipol in Westafrika weiterlesen

Überwachte Kindheiten: Zwischen Schutz, Aktivierung und (Selbst-)Kontrolle

von Verena Schreiber, Dana Ghafoor-Zadeh und Antonia Appel

Kindheit vollzieht sich in einem ambivalenten Verhältnis von Schutz, Aktivierung und (Selbst-)Kontrolle. Als zentrale Adressat*innen zukunftsgerichteter Diskurse und Praktiken, die Sicherheit, Beteiligung und ein besseres Leben versprechen, kommt jungen Menschen in gegenwärtigen Entwicklungen eine bedeutende Rolle zu. Doch die Versprechungen kommen nicht ohne Einschränkungen und Erwartungen. Anhand aktueller Entwicklungen in der Stadt und im Feld der Digitalisierung diskutieren wir, wie subtile Kontrollformen und die zunehmende Datensammlung die Freiheiten junger Menschen weiter einschränken.

In kaum einer Phase unseres Lebens sind wir von anderen Personen, materiellen Zuwendungen und gesellschaftlichen Erwartungen derart abhängig wie in unserer Kindheit. Für junge Menschen entscheiden in der Regel Erwachsene, wo sie leben dürfen, was sie lernen sollen und was sie besitzen dürfen. Wenn Kinder tatsächlich mal – in ihren Familien, im Schulalltag oder in städtischen Planungsprozessen – in Entscheidungen eingebunden werden, geschieht dies auf Wunsch und nach den Regeln älterer Generationen. Was Kindheit ist, lässt sich also nicht „vom Kinde aus“, sondern immer nur relational – als Position in einem wirkmächtigen generationalen Verhältnis – verstehen. Überwachte Kindheiten: Zwischen Schutz, Aktivierung und (Selbst-)Kontrolle weiterlesen

Entwicklungen im Sicherheitsgewerbe: Kommt ein Stammgesetz für die Branche?

von Florian Flörsheimer

Das seit Jahren wachsende private Sicherheitsgewerbe profitiert von den Krisen der Gegenwart, kämpft aber auch mit hohem Kostendruck, Personalmangel und einem schlechten Ruf. Fälle von Machtmissbrauch, Misshandlungen oder die Beschäftigung von Neonazis haben bereits zu Reformen des Gewerberechts geführt. Nun hat das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf zur Neuregelung vorgelegt. Die Reform zielt auf eine bessere Qualifizierung und stärkere Kontrolle des Gewerbes, lässt aber grundlegende Fragen offen.

Das private Sicherheitsgewerbe boomt seit Jahren. Der Gesamtumsatz der Branche liegt inzwischen bei elf Mrd. Euro, die Zahl der Beschäftigten bei 270.000 Mitarbeiter*innen und die Anzahl registrierter Sicherheitsunternehmen bei knapp 6.000.[1] Auch das Spektrum angebotener Dienstleistungen hat sich erweitert. Das Wachstum der Sicherheitswirtschaft innerhalb der letzten drei Jahrzehnte hat mehrere Ursachen. Da ist zum einem die Privatisierungspolitik der 1990er Jahre und der damit verbundene teilweise Rückzug des Staates aus bestimmten Bereichen der Daseinsvorsorge bzw. die Beschränkung auf die letztinstanzliche Gewährleistungspflicht, so auch im Bereich von Sicherheitsdienstleistungen. Dies hat einen neuen Markt konkurrierender privater Sicherheitsdienstleistungen entstehen lassen. Dieser bedient nicht nur den Bedarf privater Auftraggeber vor allem aus der Industrie, wie es schon seit vielen Jahrzehnten der Fall ist, sondern hat in zunehmendem Maß auch den öffentlichen Sektor als Kund*innen. Neben dem klassischen Objekt- und Personenschutz sowie Geld- und Werttransporten sind viele neue Tätigkeiten hinzugekommen, wie beispielsweise Passagierkontrollen auf Flughäfen, der Schutz von Wohnheimen für Geflüchtete, Kontrolltätigkeiten im öffentlichen Nahverkehr und durch kommunal beauftragte City-Streifen sowie der Schutz von Großveranstaltungen. Dazu kommt, dass Sicherheitstechnologien in Verbindung mit herkömmlichen Personaldienstleistungen eine wachsende Rolle im Dienstleistungsangebot der Firmen spielen. Entwicklungen im Sicherheitsgewerbe: Kommt ein Stammgesetz für die Branche? weiterlesen

Mittendrin und nicht abseits: Sicherheitsbehörden und die Gentrifizierung von Städten

von Laura Flierl

Die steigenden Mietmärkte in Großstädten und ihre zentrale Rolle für die Produktion von kapitalistischem Mehrwert lässt erneut eine florierende Praxis von Entmietungsstrategien entstehen. Um die maximale Rendite aus Immobilien zu erwirtschaften, greifen Vermieter*innen auch massenhaft auf Zwangsräumungen zurück, die neben anderen Verdrängungstaktiken seit jeher die Gentrifizierung von Städten vorantreiben. Vor allem seit der globalen Finanzkrise formiert sich vermehrt Protest gegen die gewaltvolle Verdrängung von zahlungsunfähig gemachten und sozial marginalisierten Menschen. Mit dem Aufkommen kollektiver Räumungsblockaden und solidarischer Praxen tritt auch eine politische Akteurin verstärkt in Erscheinung, deren Rolle in der Re-Segregation der Städte oftmals unterbelichtet bleibt – die Polizei und ihre Partner aus dem Sicherheitsgewerbe. [1]

Dank kritischer Forschung wissen wir schon lange, dass Straf- und Kontrollinstitutionen im Kapitalismus nicht nur historisch instrumentell waren zur Befriedung von armen und rassifizierten Bevölkerungsgruppen und zur Erwirtschaftung maximaler Kapitalerträge.[2] Ihr Einsatz von zunehmend militarisierten und expansiven Polizeimodellen im Zuge neoliberaler Austeritätspolitik und ihr mit der Politik abgestimmtes Vordringen in sozialpolitische Aufgabengebiete, wurden auch mehrfach als entscheidende Faktoren in der Gentrifizierung von Städten und der Unterdrückung von sozialer Marginalisierung und Dissens dokumentiert.[3] Während Forscher*innen diese Zusammenhänge vor allem im Kontext polizeilicher Räumungen von sichtbar mittelosen Menschen im öffentlichen Stadtraum offenlegten,[4] bleiben die Konsequenzen einer solcher Sicherheitspolitik für Menschen, die noch über Wohnraum verfügen und daraus massenhaft zwangsgeräumt werden weitestgehend unterbelichtet. Und das, obwohl hier vorrangig soziale Gruppen betroffen sind, die nach wie vor im Zentrum polizeilicher Arbeit stehen: arme, rassifizierte und sozial ausgrenzte Menschen und solche, die sich dem Status quo widersetzen. Mittendrin und nicht abseits: Sicherheitsbehörden und die Gentrifizierung von Städten weiterlesen

Kapitalismus und Polizei: Kontinuitäten und (aktueller) Wandel

von Bernd Belina

Die Rolle der Polizei im Kapitalismus ist sowohl durch Kontinuitäten als auch durch Wandel gekennzeichnet. Einerseits ist sie immer und überall die Institution, die die kapitalistische Ordnung mit Gewalt durchsetzt und dabei stets Arme und „Fremde“ besonders in den Fokus nimmt. Andererseits verändern sich Art, Ausmaß und Begründungen der Polizeiarbeit in Abhängigkeit vom Arbeitskräftebedarf. Unter anderem weil dieser hierzulande aktuell zum Problem zu werden droht, wird in Öffentlichkeit und Politik um die Rolle der Polizei gerungen.

Was als unnormal und kriminell gilt, verweist darauf, was als normal gelten soll. Vorstellungen von Normalität sind das Resultat gesellschaftlicher Auseinandersetzungen, in denen mächtige Gruppen ihre Interessen besser durchsetzen können als subalterne. Deshalb wandeln sich solche Vorstellungen mit der Zeit und unterscheiden sich zwischen Räumen je nach Fortgang und Zwischenstand der Auseinandersetzungen. Im Kapitalismus sind Inhalte und Formen der Auseinandersetzungen in spezifischer Weise vorstrukturiert. Als Resultat vorangegangener Auseinandersetzungen gelten Umgangsformen, Normen und Regeln sowie grundlegende Strukturen den allermeisten Menschen als selbstverständlich und normal: Konflikte in der Gesellschaft werden ohne Gewalt geregelt; im Zweifelsfall kommen Gesetze zur Anwendung. Um diese durchzusetzen dürfen nur staatliche Institutionen, v. a. die Polizei, Gewalt anwenden; klar getrennt davon hält das Militär Gewaltmittel zur Abschreckung nach außen vor. Auch dass es andauernd Abweichungen von dieser Normalität gibt, dass etwa Gewalt auch im gesellschaftlichen Alltag, in Familien, auf Schulhöfen und im Intimen präsent ist (wenn auch weniger als noch vor einigen Jahrzehnten) und das Militär auch mal eingesetzt wird (wenn auch fast nur anderswo), gilt seinerseits als normal. Wenn im Kapitalismus in diesen vorstrukturierten Bahnen explizit darum gerungen wird, was als normal und was als Abweichung oder Kriminalität gelten soll, dann können diese Auseinandersetzungen als Hinweis darauf gelten, dass sich an den gesellschaftlichen Verhältnissen selbst etwas ändert. Kapitalismus und Polizei: Kontinuitäten und (aktueller) Wandel weiterlesen

Kontrolle im Kapitalismus: Eine intersektionale Perspektive

Kapitalismus war lange Zeit out. Seit Finanzkrise und Pandemie widmen sich soziale Bewegungen mit unterschiedlichen Verhältnissen zum repressiven Staatsapparat sowie die Kritische Kriminologie, in der abolitionistische Traditionen aufleben, verstärkt der kapitalistischen Vergesellschaftung. Der Beitrag umreißt, welche Fragen gestellt und künftig bearbeitet werden sollten.

Kontrolle im Kapitalismus zu betrachten, ist seit jeher das Metier der marxistisch inspirierten Kritischen Kriminologie. Schon die sogenannten „Neuen Sozialen Bewegungen“ und parallele Theorieentwicklungen seit den späten 1960er Jahren rückten bekanntermaßen Herrschaftsverhältnisse jenseits des Widerspruchs von Kapital und Arbeit verstärkt in den Blick. In Fortentwicklung und zugleich Kritik der Kritischen Kriminologie entstand etwa eine feministische Kriminologie, die Themen wie Abtreibung, Sexarbeit oder Vergewaltigung in den Blick nahm. Seit den 1990er Jahren sorgte die Verbreitung poststrukturalistischer Ansätze in der Wissenschaft und den sozialen Bewegungen für einen Perspektivwechsel. Kriminolog*innen und Aktivist*innen problematisierten nicht mehr „nur“ materielle Gegebenheiten wie die kapitalismusstabilisierende Wirkung des Strafjustizsystems, die ideologischen Hintergründe und materiellen Effekte einer geschlechtsblinden Klassenjustiz oder die „Definitionsmacht“[1] einer Polizei, die als strukturkonservative Institution oft auf der Basis traditioneller Vorstellungen von z. B. Frauen oder Migrant*innen agiert. Vielmehr wurden die Kategorien selbst grundlegend hinterfragt und das Verständnis von Macht erweitert. Bereits in den 1960er und 70er Jahren hatte der „labeling approach“[2] in der Kriminologie deutlich gemacht, dass Kriminalität schlicht das ist, was die Gesellschaft als solche versteht. Nun setzte sich die Erkenntnis durch, dass auch „Frau“ oder „Schwarzer“ keine natürlichen Tatsachen sind, sondern gesellschaftlich hervorgebracht werden – wobei die Subjekte nicht nur durch staatliche Ver- und Gebote sowie Ideologie reguliert werden, sondern durch die machtvollen Anrufungen auch hervorgebracht und tagtäglich in die Machtverhältnisse verwickelt sind, wie es Foucault und Autor*innen der Gouvernementalitätsstudien betonten.[3] Kontrolle im Kapitalismus: Eine intersektionale Perspektive weiterlesen