Umfassende Änderungen für Versammlungen in Sachsen

Bereits seit 2012 verfügt Sachsen über ein eigenes Versammlungsgesetz, nun legt die Staatsregierung einen Entwurf für dessen Neufassung vor.[1] Dabei fällt positiv auf, dass im Gesetzesentwurf der Schutz der freien Berichterstattung gestärkt (§§ 3 Abs. 1 Nr. 4, 21 Abs. 2) und das Mindestalter für Ordner*innen auf 16 Jahre herabgesetzt wird (§ 6 Abs. 2). Im Sinne einer umfassenden Gewährleistung der Versammlungsfreiheit ist ebenfalls begrüßenswert, dass die Nichtanzeige geplanter Versammlungen zukünftig von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft und Versammlungen ohne Leiter*in nicht mehr aufgelöst, sondern ihre Durchführung ermöglicht werden sollen – auch wenn dies wohl ein Zugeständnis an das problematische Protestspektrum der ‚Corona-Spaziergänge‘ ist.

An anderen Stellen wird das ohnehin restriktive sächsische Versammlungsrecht jedoch erheblich schärfer. So wird etwa das Kooperationsgebot, das Behörden eigentlich zu versammlungsfreundlichem Verhalten verpflichten soll, zu einem „Regelwerk zur Disziplinierung von Veranstalter*innen“[2] umgewandelt, in dem es Beschränkungen der Versammlung in Aussicht stellt, sollte nicht umfassend mit staatlichen Stellen zusammengearbeitet werden (§ 3 Abs. 3). Auch sieht der Entwurf vor, dass die Versammlungsbehörde Auskünfte zu Ordner*innen verlangen und diese als „ungeeignet“ ablehnen kann, wenn z. B. ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamt*innen oder Landfriedensbruch gegen die Person läuft, ohne dass eine gerichtliche Verurteilung vorliegen muss (§ 16). Auch umfassende Überwachungsbefugnisse sieht das Gesetz vor. Insgesamt wird wohl eher nicht der bestmögliche „Schutz der Versammlungsfreiheit“, sondern ihrer polizeilichen Kontrolle angestrebt.

[1]    Sächsisches Staatsministerium des Innern: Novellierung des Versammlungsgesetzes, https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smi/beteiligung/themen/1036793
[2]   Komitee für Grundrechte und Demokratie: Entwurf eines Gesetzes über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen, Kabinettsentwurf vom 22. August 2023, Stellungnahme zur Anhörung, Köln 2023, S. 10, www.grundrechtekomitee.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahme_SachsenVersG_Komitee_fuer_Grundrechte_und_Demokratie_2023_09_29.pdf

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