Fluchthelfer in Gefahr

Im Dezember haben die EU-Staaten und das Parlament den „Asyl- und Migrationspakt“ beschlossen und damit das Asylrecht in weiten Teilen eingeschränkt. Nun sollen auch Helfer*innen von Flüchtenden stärker verfolgt werden. Hierzu hat die EU-Kommission am 28. November ein Gesetzespaket zur „Bekämpfung des Menschenschmuggels“ vorgelegt.

Mit einer neuen Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Arbeit von Schleusern mit „speziellen Ermittlungsinstrumenten“ zu überwachen.[1] Außerdem soll der Strafrahmen in den EU-Staaten einheitlich hoch werden. Eine zusätzliche neue Verordnung soll Europol mehr operative und strategische Kompetenzen zur Verfolgung von „Schleusern“ geben.[2] Die EU-Polizeiagentur würde dann enger mit den 27 Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Besonders im Fokus der Behörde mit Sitz in Den Haag steht „in allen Phasen der Schleusung“ die Nutzung digitaler Hilfsmittel, darunter auch Soziale Netzwerke zur Anbahnung von Diensten. Auch die verstärkte Kooperation mit Frontex ist vorgesehen, hierzu soll die Grenzagentur Stellen an Europol abgeben.

Die Kommission definiert die kriminelle Fluchthilfe als „Handlung, die im Streben nach Profit das menschliche Leben missachtet und Menschen ihrer Würde beraubt, dabei Grundrechte verletzt und die Ziele der EU im Bereich des Migrationsmanagements untergräbt“. Beschrieben ist damit ein Wirtschaftszweig, der durch die europäische Migrationspolitik überhaupt erst entstanden ist: Ohne hochgerüstete Grenzen müssten Geflüchtete keine Dritten dafür bezahlen, in die EU zu gelangen, um dort Schutz beantragen zu können. Viele Menschen sterben bei dem Versuch, die EU-Außengrenzen zu überwinden. In ihrem Entwurf lastet die Kommission auch dies den Fluchthelfern an. „Aktivitäten skrupelloser Schleuser, insbesondere auf See“, hätten seit 2014 „zum Tod von sage und schreibe über 28.000 Menschen geführt haben“, heißt es darin.

Die parlamentarische Arbeit in Brüssel und Straßburg wird bis zur Europawahl im Juni heruntergefahren, eine offizielle Befassung mit den beiden Dossiers ist also frühestens im Herbst zu erwarten. Schon im Juni wollen aber die Mitgliedstaaten ihre Verhandlungsposition festgezurrt haben. Die Verfolgung jeder Fluchthilfe könnte dann einer der ersten Rechtsakte werden, dem das neugewählte Parlament zustimmt.

[1]   KOM (2023) 755 endg. v. 28.11.2023
[2]   KOM (2023) 754 endg. v. 28.11.2023

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