Archiv der Kategorie: CILIP 134

An der Leine der Agenturen: EU-Sicherheitsforschung im Schatten von Frontex und Co.

Seit Beginn der EU-Sicherheitsforschung wird diese von Bürger*innen- und Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Besserung bringen sollten die Öffnung der Forschung und verbindliche Ethik-Standards. Zugleich aber wird sie – vermittelt über eine wachsende Rolle der EU-Agenturen für Inneres – immer mehr von sicherheitsbehördlichen Interessen gesteuert und kontrolliert. Grund- und Menschenrechte werden dabei marginalisiert.

Mehr als drei Milliarden Euro hat die Europäische Kommission in die Sicherheitsforschung investiert, seit die Förderlinie in den Jahren 2006/ 2007 aus der Taufe gehoben wurde. Nachdem im 7. Forschungsrahmenprogramm (2007-2013) 1,3 Milliarden Euro und im Folgeprogramm „Horizon 2020“ (2014-2020) 1,6 Milliarden Euro geflossen waren, stehen in „Horizon Europe“ (2021-2027) weitere 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung.[1] Nach Angaben der Kommission sind dies etwa 50 Prozent aller (auch nationalstaatlichen) öffentlichen Fördermittel, die EU-weit in diesen Bereich investiert werden.[2] Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Bedeutung dieser Finanzierung für die Forschungslandschaft erheblich ist. 744 Projekte wurden in den Programmen bis 2020 gefördert, zumeist zur Entwicklung von Technologien für die Grenzüberwachung und -kontrolle, die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, den Schutz kritischer Infrastrukturen und Krisenmanagement, darunter Megaprojekte wie CORE, PERSEUS und DRIVER+, in denen Konsortien aus Dutzenden von Firmen, anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen und Behörden für jeweils mehr als 40 Mio. Euro Systeme zum Monitoring globaler Lieferketten, der Überwachung der EU-Außengrenzen und der europaweiten Vernetzung von Krisenlagezentren entwickelt haben. An der Leine der Agenturen: EU-Sicherheitsforschung im Schatten von Frontex und Co. weiterlesen

Biometrische Gesichtserkennung – Technologischer Solutionismus für mehr „Sicherheit“

von Jens Hälterlein

Der polizeiliche Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung (BG) ist eine der umstrittensten Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI). Im Kern geht es darum, ob dem Sicherheitsversprechen der Technologie oder der von ihr ausgehenden Gefahr der Einschränkung von Grund- und Bürgerrechten eine größere Bedeutung beigemessen wird. Die Annahme einer hohen Leistungsfähigkeit der eingesetzten Systeme muss relativiert werden – und damit auch das Sicherheitsversprechen. Zudem hat der Einsatz von BG diskriminierende Effekte.

Nachdem die Europäische Kommission 2021 einen ersten Vorschlag für eine Regulierung von KI-Anwendung auf EU-Ebene vorgelegt hatte (Artificial Intelligence Act),[1] kam es im Zuge des Gesetzgebungsverfahren zu einer intensiven Kontroverse. Im Sommer 2023 machte das Europäische Parlament umfangreiche Änderungsvorschläge, um den Grundrechteschutz zu stärken. Bestimmte KI-Praktiken sollten grundsätzlich verboten werden, da sie nicht mit den in der EU geltenden Grundrechten und Werten vereinbar wären. Zu den genannten Praktiken gehört auch die biometrischer Gesichtserkennung (BG) in öffentlichen Räumen (Art. 5). Dies entsprach der Forderung eines Bündnisses von zivilgesellschaftlichen Initiativen sowie einer Viertelmillion EU-Bürger*innen, die ihre Unterstützung der von mehr als 80 NGOs organisierten Kampagne Ban Biometric Mass Surveillance in Europe geäußert hatten. In der (vorläufigen) Kompromissfassung vom Dezember 2023, auf die sich das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission einigten, werden jedoch Ausnahmen von einem allgemeinen Verbot der Massenüberwachung definiert, bei denen Sicherheitsinteressen die Risiken der Technologie für Grundrechte überwiegen würden: wenn der Einsatz von BG zur Echtzeit-Überwachung verwendet wird, um terroristischen Anschläge zu verhindern oder nach vermissten Personen zu suchen, aber auch, wenn BG eingesetzt werden soll, um im Rahmen von Strafverfahren Tatverdächtige zu ermitteln.[2] Biometrische Gesichtserkennung – Technologischer Solutionismus für mehr „Sicherheit“ weiterlesen

Der Umgang mit Vorwürfen: Polizeiliche Reaktionen auf Anschuldigungen

von Riccarda Gattinger

Die Polizei reagiert auf Vorwürfe in der Regel auf zweierlei Weise: mit Abwehr- und Schutzreaktionen. Dies ergibt eine systematische Untersuchung von Zeitschriften verschiedener deutscher Polizeigewerkschaften. Beide Reaktionsformen vermitteln Gefühle des Zusammenhalts und der Zugehörigkeit und wirken somit identitätsstiftend.

Die Polizei ist mit einer öffentlichen Debatte über rassistische und diskriminierende Einstellungen und Verfahrensweisen von Polizeibediensteten konfrontiert. Berichte über Diskriminierungen und Gewalt durch die Polizei haben in den letzten Jahren Schlagzeilen gemacht, beispielsweise wurden in den Jahren 2020 und 2021 vermehrt rechtsextreme Äußerungen in Chatgruppen von Polizist*innen aus unterschiedlichen Bundesländern bekannt. Die Polizei geht innerhalb ihrer Reihen unterschiedlich mit den Anschuldigungen um. Die Führungsebene reagiert meist ablehnend auf die Vorhaltungen von Rassismus und Diskriminierung. Die Arbeit der Sozialwissenschaftler*innen Kathrin Schroth und Karim Fe­rei­dooni zeigt beispielsweise, dass Polizist*innen Vorwürfe zurückweisen, indem sie Beschwerden über Diskriminierung als unbegründet oder nicht gerechtfertigt abtun.[1] Ergänzend stellt der ehemalige Leiter des Fachgebiets Führung an der Deutschen Hochschule der Polizei, Dirk Heidemann, fest, dass Positionen von Kritiker*innen abgewertet werden, indem ihnen vorgehalten wird, Polizeiarbeit nicht zu verstehen. Zudem begebe sich die Polizei mit dem Argument, dass die Polizei dem Verdacht, dass alle Mitglieder der Polizei verantwortlich seien („Generalverdacht“), ausgesetzt wird, in eine Opferrolle.[2] Auch wird oft argumentiert, dass Probleme nur in Einzelfällen aufträten. So werden Strukturen und mögliche problematische Arbeitsweisen nicht infrage gestellt. Der Umgang mit Vorwürfen: Polizeiliche Reaktionen auf Anschuldigungen weiterlesen

Racist Profiling auf St. Pauli: Forschungsbericht einer kollaborativen Stadtteilforschung

von Simone Borgstede, Steffen Jörg, Moana Kahrmann, Efthimia Panagiotidis, Rasmus Rienecker und Sabine Stövesand

In den vergangenen Jahren mehren sich Berichte aus dem Stadtteil St. Pauli in Hamburg, in denen Präsenz und Vorgehen der Polizei Gegenstand von Kritik ist. Aus diesem Anlass hat ein Team aus Wissenschaftlerinnen der HAW Hamburg, Mitarbeitenden der GWA St. Pauli e. V. und engagierten Anwohner*innen seit 2021 im Rahmen einer kollaborativen Stadtteilforschung zahlreiche Interviews und Beobachtungen durchgeführt, dokumentiert und ausgewertet. Im Fokus standen Fragen danach, wie Bewohner*innen und Betroffene die Situation erleben und bewerten. 

Auf St. Pauli sind soziale Fragen und Problemlagen häufig zugespitzter sichtbar als anderswo in Hamburg. Zunächst als „Gefahrengebiet“, dann als „Gefährlicher Ort“ konstruiert, gelten Teile des Stadtteils seit Anfang der 2000er Jahre als polizeiliche Sonderrechtszone. Dieses Konstrukt ermöglicht, unter dem Deckmantel der „vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten“ polizeiliche Maßnahmen ohne konkreten Tatverdacht durchzuführen. In der polizeilichen Arbeit können sich hier „rassistische Klischees ihren Weg bahnen“.[1] Für den Stadtteil St. Pauli gibt es zahlreiche Hinweise darauf, dass durch das „Racist Profiling“[2] vor allem Bewohner*innen und Besucher*innen of Color häufiger als andere von der Polizei kontrolliert werden. Die 2016 von der Polizei eingerichtete „Task Force Betäubungsmittelkriminalität” („Task Force Drogen“) hat die Polizeipräsenz im Stadtteil deutlich erhöht. Offizielles Ziel der „Task Force“ ist die Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität und ihrer Folgen.[3] Während die Polizei ihre Maßnahmen als erfolgreich einstuft,[4] zeugen die Berichte aus dem Stadtteil davon, dass die Lebensrealität vieler Menschen auf St. Pauli durch diese eine deutliche Belastung erfährt. Im Jahr 2018 reichte ein Anwohner Klage gegen die Kontrollen ein, woraufhin das Hamburger Verwaltungsgericht 2020 feststellte, dass diese in drei Fällen rechtswidrig waren. Racist Profiling auf St. Pauli: Forschungsbericht einer kollaborativen Stadtteilforschung weiterlesen

Beschlagnahme von Forschungsdaten: Zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

von Helmut Pollähne

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde eines rechtspsychologischen Kriminologen der Universität Erlangen-Nürnberg zwar als unzulässig verworfen, ihm in der Sache jedoch letztlich Recht gegeben.  Er hatte sich dagegen zur Wehr gesetzt, dass die Münchener Strafverfolgungsbehörden vertrauliche Daten aus einem Forschungsprojekt beschlagnahmt hatten.

Bedrohungen der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sind vielfältiger Natur: Da wird unabhängige Polizeiforschung behindert,[1] dort nimmt die Privatwirtschaft zunehmend Einfluss,[2] andernorts drohen Haftungsrisiken[3] – daneben die anhaltenden Auseinandersetzungen um die vermeintliche „cancel culture“.[4] Dass Forschungsdaten staatlichem Zugriff ausgesetzt sind, ist jedoch – soweit ersichtlich – neu, ein in der bundesdeutschen Wissenschafts- und Kriminalgeschichte einmaliger Vorgang: Im Zuge von Ermittlungen gegen einen Inhaftierten wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erlangten die bayrischen Strafverfolger Kenntnis von jenem DFG-geförderten Forschungsprojekt „Islamistische Radikalisierung im Justizvollzug – Radikalisierungspotentiale und -prozesse“. Beschlagnahme von Forschungsdaten: Zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterlesen

Was bietet der Sicherheitsmarkt? Ein digitaler Messebesuch

Auch für die Polizeien findet der technische Fortschritt vor allem im Feld der Digitalisierung statt, der in kleinen Schritten fast alle Bereiche kriminalistischer Arbeit erreicht. Neue Instrumente und Verfahren stehen auf einem globalen Markt zur Verfügung, der sich gleichermaßen an Polizeien, Geheimdienste und Militärs richtet. Die gesteigerten Überwachungsoptionen sind durch den Verweis auf Geschäftsgeheimnisse geschützt; inwieweit die Angebote von wem wahrgenommen werden, ist weitgehend unklar.

In „Marktwirtschaften“ entstehen Innovationen durch die Anstrengungen privatwirtschaftlicher Akteure. Dieser liberale Glaubenssatz gilt für Innovationen, die den Bereich der staatlichen Sicherheitsgewährung betreffen, nur eingeschränkt. Denn „Innovationen“ kommen hier aus den Behörden selbst, oder sie werden in öffentlichen Forschungseinrichtungen entwickelt oder in privaten Unternehmen oder in unterschiedlichen „Joint ventures“ der genannten drei Akteursgruppen. Trotz dieser Relativierung ist die privatwirtschaftliche „Sicherheitsbranche“ wahrscheinlich der Ort, an dem technische Innovationen am ehesten zur Marktreife und an die Kund*innen gebracht werden können. Was bietet der Sicherheitsmarkt? Ein digitaler Messebesuch weiterlesen

Sicherheitsforschung für die Polizei: Neue Überwachungstechnologien und „Begleitforschung“

von Clemens Arzt, Jessica Heesen, Viktoria Rappold und Susanne Schuster

Die zivile „Sicherheitsforschung“ trägt gleichsam zirkulär selbst zu der Definition bei, was als sicherheitsrelevantes Problem gilt und mit welchen Maßnahmen diesem Problem begegnet werden kann. Die einschlägigen Rahmenprogramme des Bundes und der EU fördern hierbei vornehmlich die Entwicklung neuer Technologien für polizeiliche Maßnahmen. Der Beitrag thematisiert die Rolle, Limitationen, Potenziale und Risiken ethischer, sozial- und rechtswissenschaftlicher Beteiligung an dieser Forschung im Rahmen von „Teilprojekten“ oder „Begleitforschung“.

Der von der Polizei und ihren „Gewerkschaften“ wie auch von Teilen der Politik immer wieder behauptete Anstieg von Sicherheitsbedrohungen wird gerne zur Begründung der Notwendigkeit einer Erforschung und Entwicklung neuer Technologien und Maßnahmen in der Sicherheitsforschung bemüht. Es werden in einem erheblichen Umfang Forschungsmittel ausgeschrieben, die von Polizei und Forschungseinrichtungen in Kooperation mit Partner*innen aus Wissenschaft und Industrie eingeworben werden. Insbesondere Terrorismusabwehr und „organisierte“ Kriminalität werden hierbei gerne als erfolgversprechende Anknüpfungspunkte gewählt, weil diese Themen in der öffentlichen Diskussion in Wellen große Aufmerksamkeit bekommen und Politik unter Handlungsdruck setzen. Sicherheitsforschung für die Polizei: Neue Überwachungstechnologien und „Begleitforschung“ weiterlesen

Verdrängung mit allen Mitteln? KI-gestützte Videoüberwachung am Hansaplatz

von Tabea Louis und Johannes Ebenau

Der Artikel wirft ein Schlaglicht auf die Kameraüberwachung auf dem Hansaplatz im Hamburger Stadtteil St. Georg, die seit letztem Jahr von einer KI unterstützt wird. Diese Entwicklung ordnen wir vor dem Hintergrund der lokalhistorischen Ordnungspolitik ein, insbesondere der Verdrängungspolitik von Drogenkonsument*innen, und -dealenden, Sexarbeiter*innen, wohnungslosen und migrantisierten Menschen.

Seit dem Sommer 2023 wird am Hansaplatz im Hamburger Stadtteil St. Georg eine künstliche Intelligenz (KI) getestet, um die Kameras, die den Platz seit 2019 aufzeichnen, mit einer automatische Erkennung von verdächtigem Verhalten zu ergänzen. Was der Einsatz dieser KI konkret bedeutet, wird kontrovers diskutiert: Ist es ein neuer perfider Mechanismus der Überwachung und ein Zeichen der Überforderung politischer Entscheidungsträger*innen oder ist es eine pragmatische, moderne Antwort auf unübersehbare Probleme und Ausdruck der fortlaufenden Optimierung der Verbrechensbekämpfung? Verdrängung mit allen Mitteln? KI-gestützte Videoüberwachung am Hansaplatz weiterlesen

Digitalforensische Tatortrekonstruktion: Ein Weg zur Objektivierung der Beweiswürdigung?

von Thomas Feltes und Holger Plank

Mit der „digitalen Revolution“ hat sich auch die Kriminaltechnik in kurzer Zeit dynamisch fortentwickelt. Die digitale Forensik ermöglicht durch optoelektronische Verfahren reproduzierbare Tatortbefunde. Digitale, multiperspektivische und virtuell begehbare Reproduktionen können die Arbeit im Ermittlungsverfahren und über den (virtuellen) Augenschein auch die richterliche Überzeugungsbildung verbessern. Der Beitrag beschäftigt sich mit den strafprozessualen und polizeiwissenschaftlichen Implikationen dieser Veränderungen und der Problematik, dass die Möglichkeiten der Verteidigung, diese Methoden mit eigenen Mitteln nachzuvollziehen und zu überprüfen, beschränkt sind. Zudem können bewusste oder unbewusste Manipulationen kaum nachgewiesen werden.

Die Kriminalistik orientiert sich am strafrechtlichen Verbrechensbegriff. Sie dient der beweiskräftigen Erforschung eines strafrechtlich relevanten Sachverhalts mit wissenschaftlichen Mitteln.[1] Kriminalisten haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft be- und entlastende Tatsachen zu erheben, zu sichern und zu dokumentieren (§ 160 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)). Anschließend werden diese Merkmale im Verlauf des Ermittlungsverfahrens bewertet und den Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht. Tatsachen im Strafverfahren sind dem Beweis für das Vorliegen einer Straftat zugängliche Ereignisse oder Zustände, strafprozessual Personen- oder Sachbeweise genannt, die zur richterlichen Überzeugungsbildung beitragen können. Digitalforensische Tatortrekonstruktion: Ein Weg zur Objektivierung der Beweiswürdigung? weiterlesen

Polizei und technische Innovationen: Hoffnungen und Gefahren der „Polizei der Zukunft“

von Norbert Pütter und Eric Töpfer

Die Modernisierung von Polizeien umfasst auch von ihr genutzte Instrumente und Verfahren, die aus dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt resultieren. Obgleich im Detail wenig bekannt, sind neue Technologien in allen polizeilichen Arbeitsfeldern im Einsatz, ihr Ausbau ist erklärtes Ziel der Verantwortlichen. Insbesondere in der Digitalisierung werden Chancen für eine effektivere Polizeiarbeit gesehen. Mit dem Ausbau ihrer technischen Kapazitäten vergrößern sich Definitionsmacht, Überwachungs- und Handlungsoptionen der Polizei; deren Kontrollierbarkeit wird durch die neuen Technologien noch schwieriger. 

Auch wenn der Begriff aus der Mode gekommen ist, wir leben in einer Gesellschaft, die durch den „wissenschaftlich-technischen Fortschritt“ geprägt ist: Wissenschaft legitimiert sich über weite Strecken über ihre „Praxisrelevanz“; die Praktiker*innen erhoffen sich mehr Effektivität und Effizienz von dem, was die Wissenschaft ihnen bietet; die Wirtschaft setzt auf Wachstumsimpulse, die durch neuen Technologien ausgelöst werden sollen; die politisch Verantwortlichen inszenieren sich gerne als Fördernde des „Neuen & Besseren“; und die Öffentlichkeit erwartet eine moderne Praxis, die „auf der Höhe der Zeit“ ist, weil sie Innovationen nutzt. Polizei und technische Innovationen: Hoffnungen und Gefahren der „Polizei der Zukunft“ weiterlesen