von Helmut Pollähne
Spätestens seit der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 dreht sich die kriminalpolitische Diskussion um das Thema Sicherungsverwahrung (SV). Das Gesetz zu deren „Neuordnung“ sieht unter anderem eine elektronische Überwachung von Entlassenen vor.
Mit dem Gesetz zur „Neuordnung“ der SV, das am 1. Januar 2011 in Kraft trat, war die Beseitigung der Unordnung keineswegs abgeschlossen. Bereits am 13. Januar 2011 erging eine weitere, im Ergebnis nicht mehr überraschende Entscheidung des EGMR, mit der die nachträgliche SV – noch über die gesetzlichen Änderungen hinausgehend – endgültig ad acta gelegt wurde. Am 4. Mai 2011 folgte das bereits erwartete Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur SV und zur Umsetzung der EGMR-Entscheidungen, das dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Mai 2013 einräumte, um das mit dem Grundgesetz unvereinbare SV-Recht juristisch und vor allem vollzugspraktisch neu zu ordnen.[1] Satellitengestützte Führungsaufsicht? Ambulante Sicherungsverwahrung per GPS-Fußfessel weiterlesen