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Spitzeln gegen unerwünschte Migration: Neue Befugnisse der Bundespolizei

Auch die Bundespolizei darf künftig Verdeckte ErmittlerInnen führen. Die Regelung ist Teil des neuen ,,Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“, das der Bundestag am 24. Juni 2016 mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen hat.

In der Beschlussempfehlung des Innenausschusses heißt es, der Einsatz von Verdeckten ErmittlerInnen (VE) sei für die von der Bundespolizei (BPol) nunmehr seit 20 Jahren übernommenen zentralen polizeilichen Aufgaben „unerlässlich und längst überfällig“.[1] In der Diskussion um den Gesetzentwurf meldete sich auch BPol-Präsident Dieter Romann zu Wort. In einer verspätet eingereichten Stellungnahme[2] begründete er den Bedarf nach Befugnissen zur verdeckten Ermittlung zur Gefahrenabwehr und Verhütung von Straftaten mit dem Phänomen der „illegalen Migration“. Die BPol könne der Vorgehensweise von „Schleusungsorganisationen“ nicht mehr in ausreichendem Maße „mit den traditionellen herkömmlichen Methoden“ begegnen. Spitzeln gegen unerwünschte Migration: Neue Befugnisse der Bundespolizei weiterlesen