Was ist NADIS?

1. Was ist NADIS?

NADIS, das nachrichtendienstliche Informationssystem, ist ein in erster Linie durch die VfS-Ämter genutztes Datensystem. Die Zentrale des Systems steht beim BfV, die Landesämter kÖnnen direkt eingeben und abfragen (online-Verbund).

2. Welche Dateiformen gibt es in NADIS?

Es sind grundsätzlich zwei Dateiformen, die zwischen den VfS-Ämtern als Verbunddateien betrieben werden:

a) Hinweisdateien
Die wichtigste ist die Personenzentraldatei (PZD), in der jeweils die Personengrunddaten sowie weitere sog. Formatdaten (Bankkonto, Auto-Kennzeichen etc.) erfaßt werden. Darüber hinaus enthält der PZD-Datensatz eine Kennummer, über die einerseits der Zugang zu den entsprechenden Akteninhalten und Vorgängen mÖglich ist, die aber zweitens auch bereits ohne Kenntnis des Akteninhalts Aufschluß über den Bereich verfassungsschützerischer Arbeit gibt, in dem die Akten angefallen sind. Die PZD ist die wichtigste VfS-Datei, da eine Anfrage in ihr den ersten Aufschluß über die jeweils in Frage kommende Person gibt. Neben der PZD existiert eine weitere Hinweisdatei auf „Objekte“.

b) Textdateien
In diesen Dateien sind nicht nur formatierte Daten, sondern auch Freitext enthalten. šber die Struktur dieser Dateiformen ist nichts genaueres bekannt. Vermutlich handelt es sich hier um Dateien, die ähnlich wie die polizeilichen SPUDOK – und PIOS-Dateien eine weitergehende AuswertungsmÖglichkeit durch Suchworte und Zusammenführung von Informationen aus verschiedenen Datenbereichen erÖffnen. Soweit bekannt, existieren diese Dateien im „Extremismus“-, im „Terrorismus“bereich und bei der Spionageabwehr.
Neben den Verbunddateien führen die Ämter jeweils Amtsdateien, auf die nur sie direkt Zugriff haben.

3. Wer nutzt sonst noch NADIS und wie?

MAD und BND, die jeweils ihre eigenen Datensysteme betreiben, sind nicht direkt mit dem System des VfS verbunden. Sie erhalten ihre Informationen aus NADIS im zuge monatlicher Bandabgleiche. Damit verfügen sie über eine monatlich aktualisierte Personen-Zentral-Datei (PZD) des VfS. Die sie interessierenden Informationen kÖnnen dann auf konventionelle Weise (Telefon, Telex) abgefragt werden.

Die bis 1979 existierende feste Standleitung zwischen dem polizeilichen Informationssystem INPOL und NADIS ließ der damalige Innnenminister Baum nur teilweise kappen. Gleichwohl speichert die Staatsschutz-Abteilung des BKAs weiterhin ihre Daten in der PZD. Sie benutzt diese Datei gewissermaßen als ihr Hinweissystem – mit dem Effekt, daß der VfS Mitwisser eines großen Teils der polizeilichen Staatschutzdaten ist. Nach offiziellen Angaben kann das BKA umgekehrt nur auf die Daten direkt zugreifen, die es selbst in NADIS eingegeben hat, also nicht auf Daten des VfS.

Diese Regelung sollte nur provisorischen Charakter haben, bis eine eigene Staatsschutzdatei im BKA aufgebaut sei. Diese Datei, eine Zusammenführung der alten PIOS-Dateien Terrorismus und Staatsgefährdung, existiert bereits seit einiger Zeit und trägt den Namen APIS, Arbeitsdatei PIOS Innere Sicherheit. Für APIS wurde das Systemkonzept von PIOS neu bearbeitet, um weitere AuswertungsmÖglichkeiten in dieser Textdatei bereitzustellen. NADIS wird jedoch ungeachtet der wiederholten Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfD) von der BKA-Staatsschutzabteilung weitergenutzt.

In seinem Bericht über die „Datenschutzrechtliche Kontrolle bei der Abteilung Staatsschutz des Bundeskriminalamts“ vom 7.12. letzten Jahres (siehe „Spiegel“ vom 13.2.89, S. 72 f.) weist der BfD darauf hin, daß NADIS zu einer „Auffangdatei“ für Daten geworden ist, die in APIS aufgrund der restriktiveren Dateianordnung nicht gespeichert werden dürfen. Innerhalb von 10 Monaten hat das BKA 1290 Fälle in APIS gespeichert, während es im gleichen Untersuchungszeitraum 2976 Fälle in NADIS unterbrachte. Insgesamt ist der Strom von Daten vom BKA zum BfV genauso breit wie zwischen den Staatsschutz-Polizeiabteilungen der Länder und dem BKA. Die informationelle Verschmelzung zwischen Polizei und VfS ist also längst vollzogen.

4. Sonstige Informationswege Polizei – VfS

Der VfS hat aber nicht nur Zugriff auf diese in NADIS gespeicherten Polizeidaten. šbermittelt wurden z.B. bei einem Bandabgleich im August 1987 die gesamten Datenbestände der „Arbeitsdatei PIOS Landfriedensbruch“, früher „Meldedienst Landfriedensbruch“, die sich insbesondere auf Demonstrationsdelikte und ähnliches (auch Hausfriedensbruch etwa) bezieht.

Kenntnis von Polizeidaten erhält der VfS darüber hinaus durch Informa-tionshilfersuchen bei einer rund um die Uhr besetzten Verbindungsstelle im BKA.