Seit über sieben Jahren werden Entwürfe zur Novellierung des BDSG vorgelegt. Allgemeine Begründung ist, die seit der Verabschiedung des BDSG im Jahre 1977 gemachten Erfahrungen und den technologischen Fortschritt auf dem Gebiet der ADV mit der Neufassung des BDSG zu berücksichtigen. Der vorliegende Regierungsentwurf weist gegenüber den Vorentwürfen vielfältige redaktionelle Änderungen auf, die zum Teil materielle Verbesserungen suggerieren, bei näherer Analyse jedoch die bisherigen Bedenken in aller Regel fortbestehen lassen. Die datenschutzrechtlichen Streitfragen der letzten Jahre werden – so das Urteil vorweg – voll zu Lasten der BürgerInnen entschieden.
Mit ca. 6.000 Mitarbeitern ist der BND der größte der drei Geheimdienste des Bundes. Seine Geschichte führt unmittelbar in den deutschen Faschismus zurück. Als Abt. „Fremde Heere Ost“ operierte unter General Gehlen eine wehrmachtseigene Geheimdienstabteilung in der Sowjetunion. Bei der Flucht aus der Sowjetunion achtete Gehlen weitsichtig darauf, daß die Materialien dieser Abteilung über die Sowjetunion verfilmt und mitgeführt wurden in der Absicht, seine Organisation und ihre Kenntnisse den Amerikanern anzubieten – mit Erfolg. Ab 1945 wurde die nun „Organisation Gehlen“ genannte Truppe von den Amerikanern finanziert. Im Jahre 1956 wurde Gehlens Geheimdienst von der Bundesregierung als Auslandsspionage-Dienst übernommen.
„SICHERHEITSGESETZE“
Der unentwegte Versuch der Exekutive, die alten Ziele hinter immer neuen Formen zu verstecken
1. Der Stand der Dinge
„Sicherheitsgesetze – und kein Ende“ – so heißt der Titel des Editorials unserer letzten Ausgabe vom Dezember 1988, in der wir die Entwürfe zum Ausländerzentralregister-Gesetz und zur Neufassung des BKA-Gesetzes öffentlich machten.
Kaum kam dieses Heft vom Buchbinder, lag ein nächstes Paket sog. „Sicherheits“-Gesetze auf dem Tisch. Unter dem vielversprechenden Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes“ ist dieses Paket am 30.12.1988 dem Bundesrat vorgelegt worden. Unter geringer öffentlicher Resonanz erfolgte die 1.Lesung am 28.4. dieses Jahres im Bundestag (Drs.11/4306). Editorial weiterlesen →
Dezember 88
14.12 Im Zusammenhang mit der affäre um die Ermordung des Studenten Schmücker 1972 soll nach verschiedenen Pressemitteilungen einem V-Mann ein Schweigegeld in einer sechsstelligen Summe gezahlt worden sein
Der berliner verfassungsschutz hat das Mitglied der PKK pätzold(SPD) bespit-zeln lassen.
Das Berliner Landgericht hält die genomanalyse grundsätzlich für ein gültiges Beweismittel.
16.12 Das regensburger Verwaltungsgericht erklärte das Demonstrationsverbot für Kinder, aufgrund einer im dezember 1986 erlassenen Auflage , für rechtswidrig.
21.12 Die Ermittlungen wegen des Bombenanschlags auf die Berliner Diskothek La Belle“ werden eingestellt.
22.12 Das bayerische Oberlandesgericht verurteilte eine 23 Jährige wegen Un-terstützung einer Terror. Vereinigung zu zehn Monaten Haft mit vierjähriger Bewährungsfrist und zu einer Geldstrafe von 1500 DM, weil sie 1986 eine Veranstaltung zur Situation der politischen gefangenen in der BRD organisiert hatte, die kurz nach Veranstaltungsbeginn von der Polizei aufgelöst wurde. Chronologie weiterlesen →
This is once more an edition which is devoted exclusively to internal security legislation in the Federal Republic of Germany. Strong public pressure forced the coalition of Christian Democrats and Free Democrats to change earlier drafts of the legislation from 1985. In this issue we publish the following revised drafts that were introduced into the West German parliament in April 1989:
– the law concerning the cooperation between the federal and state internal intelligence agencies
* the Military intelligence service act (MAD)
* the Federal espionage service act (BND)
* the Federal data protection act
* the public service procedure act – regulating the handling of personal data in public service agencies. Summary weiterlesen →
hier: Maßnahmen nach 100a, 100b der Strafprozeßordnung sowie nach dem Gesetz zu Artikel 10 des Grundgesetzes
– Ergänzung des Artikels 4 des o.a. Gesetzentwurfs
Artikel 4 des Entwurfs eines Poststrukturgesetzes wird um folgende Absätze 15, 16, 17 und 18 ergänzt:
NADIS, das nachrichtendienstliche Informationssystem, ist ein in erster Linie durch die VfS-Ämter genutztes Datensystem. Die Zentrale des Systems steht beim BfV, die Landesämter kÖnnen direkt eingeben und abfragen (online-Verbund).
2. Welche Dateiformen gibt es in NADIS?
Es sind grundsätzlich zwei Dateiformen, die zwischen den VfS-Ämtern als Verbunddateien betrieben werden:
a) Hinweisdateien
Die wichtigste ist die Personenzentraldatei (PZD), in der jeweils die Personengrunddaten sowie weitere sog. Formatdaten (Bankkonto, Auto-Kennzeichen etc.) erfaßt werden. Darüber hinaus enthält der PZD-Datensatz eine Kennummer, über die einerseits der Zugang zu den entsprechenden Akteninhalten und Vorgängen mÖglich ist, die aber zweitens auch bereits ohne Kenntnis des Akteninhalts Aufschluß über den Bereich verfassungsschützerischer Arbeit gibt, in dem die Akten angefallen sind. Die PZD ist die wichtigste VfS-Datei, da eine Anfrage in ihr den ersten Aufschluß über die jeweils in Frage kommende Person gibt. Neben der PZD existiert eine weitere Hinweisdatei auf „Objekte“. Was ist NADIS? weiterlesen →
* „Entwurf eines Gesetzs zur Änderung des StGB, der StPO und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten“ (BT-Drs. Nr.: 11/2834) in der Fassung der „Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses vom 18.4.89“ (BT-Drs. Nr.: 11/4359); verabschiedet am 21.4.88 (vgl. Kommentierung in dieser Ausgabe)
* „Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der Deutschen Bundespost (PostStruktG)“ (BT-Drs. Nr.: 11/2854) in der Fassung der „Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen“ (BT-Drs. Nr.:11/4316); verabschiedet am 20.4.88 (vgl. Kommentierung der mit diesem Gesetz verbundenen Novellierungen des G-10-Gesetzes und des 100 StPO in dieser Ausgabe) „Sicherheits“-Gesetzgebung in der 11. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, Stand: Mai 1989 weiterlesen →
Der MAD entstand 1956 nach Gründung der Bundeswehr durch einen Organisationsakt des Bundesverteidigungsministers, dem dieser Geheimdienst unterstellt ist. Im Zuge dieses Organisationsaktes wurden das „Amt für die Sicherheit der Bundeswehr“ (ASBw) und sechs regionale Untergliederungen des MAD in den Wehrbereichen geschaffen. Das ASBw wurde 1984 nach dem Wörner-/Kießling-Skandal in MAD-Amt umbenannt. Der militärische Geheimdienst der Bundesrepublik verfügt über ein Personal von ungefähr 2.000 Bediensteten.
Legitimiert wird die Tätigkeit des MAD mit der Notwendigkeit, die „Funktionsfähigkeit der Streitkräfte“ zu sichern. Ein Auftrag, dem das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen Verfassungsrang verliehen hat (BVerfGE, 28, 243 ff.; 48, 127 ff.). Stellungnahme zum MAD-Gesetz-Entwurf vom 6.4.1989 weiterlesen →