1. Vorgeschichte
Seit über sieben Jahren werden Entwürfe zur Novellierung des BDSG vorgelegt. Allgemeine Begründung ist, die seit der Verabschiedung des BDSG im Jahre 1977 gemachten Erfahrungen und den technologischen Fortschritt auf dem Gebiet der ADV mit der Neufassung des BDSG zu berücksichtigen. Der vorliegende Regierungsentwurf weist gegenüber den Vorentwürfen vielfältige redaktionelle Änderungen auf, die zum Teil materielle Verbesserungen suggerieren, bei näherer Analyse jedoch die bisherigen Bedenken in aller Regel fortbestehen lassen. Die datenschutzrechtlichen Streitfragen der letzten Jahre werden – so das Urteil vorweg – voll zu Lasten der BürgerInnen entschieden.
Im folgenden werden die Auswirkungen der geplanten Novellierung des BDSG insbesondere für die Arbeit der sog. Sicherheitsbehörden untersucht, soweit sie vom BDSG als Querschnittsgesetz betroffen sind. Stellungnahme zum Bundesdatenschutzgesetz-Entwurf vom 6.4.1989 weiterlesen