Ein Stück Polizeipolitik

von Jürgen Korell

Im März diesen Jahres stellte der Wiesbadener Polizeipräsident so wie alljährlich und alle Leiter der Polizeidienststellen in dieser Republik die örtliche Kriminalstatistik vor. Er wählte in diesem Jahr einen früheren Zeitpunkt für den Gang in die Öffentlichkeit, weil er den Erfolg des in Wiesbaden durchgeführten hessischen Pilotprojekts der Neu-strukturierung der Polizei darstellen wollte, um sein politisches Überleben nach dem hessischen Regierungswechsel zu sichern. Für diesen Selbstdarstellungsversuch nahm er auch in Kauf, daß ca. 500 Fälle noch nicht statistisch erfaßt waren.
Damit ist in kurzen Worten der sinnentstellte Zweck der Kriminalstatistik erklärt. Denn der Sinn der Kriminalstatistik einen Überblick über die Kriminalitätsentwicklung zu erhalten, interessiert nur peripher. Der eigentliche Zweck der Kriminalstatistik ist die Polizeipolitik. Dieser Mißbrauch der Statistik zieht sich von der untersten Leiterebene, ja sogar vom Sachbearbeiter, bis hin zu den obersten Polizeiführern im BKA, in den LKÄ und den Innenministerien.

Die Erfassung der einzelnen Straftaten oder polizeilichen Vorgänge ist an Richtlinien gebunden, um so eine einheitliche Handhabung zu dokumentieren.
Vor der Aufnahme in die Kriminalstatistik erfolgt eine Eingangs- und Ausgangsanlyse, d.h. die Daten der eingehenden Vorgänge werden erfaßt und nach dem Abschluß der polizeilichen Ermittlungen, also vor Abgabe an die Staatsanwaltschaft, in der Ausgangsanalyse überprüft und gegebenenfalls ergänzt.
Vorgänge sind alle Ermittlungssachen, die der Polizei aufgrund bekanntgewordener Straftaten entstanden sind und Ermittlungssachen der Staatsanwaltschaften oder anderer Behörden, durch die die Polizei erstmals von einer Straftat Kenntnis erlangt.
Es wird also jede Straftat von der Polizei erfaßt, und in die Statistik aufgenommen. Ebenso verfährt man mit den Tatverdächtigen. Jeder Tatverdächtige – egal, ob er später verurteilt wird oder nicht oder gar frei gesprochen wird, wird in die Statistik aufgenommen. Eine Ausnahme bilden Kinder, die zum Tatzeitpunkt noch keine 7 Jahre alt sind und bei Begehung der Tat ein kindtypisches Verhalten zeigten. Mit anderen Worten ein Kind unter 7 Jahre kann auch dann erfaßt werden, wenn es mehrmals bei Ladendiebstählen entdeckt wird, was in städtischen Bereichen des öfteren vorkommt, denn was für Kinder vom Land der Obstklau ist, kann für Kinder aus der Stadt der Ladendiebstahl sein. Eine Erfaßung bedeutet nicht nur Eingang in die Statistik, sondern auch Eingabe in die Polizeiinformationssysteme und Anlegung einer Kriminalakte.
Eine derartige Verfahrensweise kann sehr seltsame Blüten treiben. Anhand einiger Beispiele soll dies verdeutlicht werden.
Nebeneinanderwohnende Nachbarn leben schon eine geraume Zeit im Streit. Als eines Tages der eine seinen PKW im Hof seines Nachbarn wendet, indem er sein Fahrzeug rückwärts in die Toreinfahrt fährt und dabei ein Kinderspielzeug beschädigt, wird er wegen Sachbeschädigung angezeigt, weil ihm eine Absicht unterstellt wird. Weil letztendlich die Wahrheit polizeilich nicht zu klären ist, fließt der Sachverhalt in die Kriminalstatistik als geklärter Fall ein. Der angebliche Täter wird im Polizeiin-formationssystem gespeichert und eine Kriminalakte wird angelegt.
An einem späten Abend hat ein Ehepaar in seiner Wohnung einen Streit. Der Ehemann hat merklich Alkohol getrunken. Im Verlauf des Streits verletzt die Frau den Mann mit einem Fingernagel leicht an einer Wange. Noch am gleichen Abend erstattet der Mann bei der Polizei Strafanzeige wegen Körperverletzung und stellt Strafantrag gegen seine Frau, den er, als er wieder nüchtern ist, einige Tage später wieder zurückzieht. Obwohl die Ehefrau wohl niemals verurteilt wird, wird die Straftat erfaßt, die Daten der Ehefrau werden in einer Kriminalakte und dem Polizeicomputer gespeichert.
Ein Pakistaner, der einen Asylantrag gestellt hatte und nur seine Muttersprache spricht, wird mit 23 Rosen angetroffen, die er in Kneipen verkaufen wollte. Später stellt sich heraus, daß ihm bekannt war, daß er nicht arbeiten darf, ihm jedoch nicht bewußt war, daß der Rosenverkauf ebenfalls unter den Begriff der Arbeit fällt. Dieser Pakistani wird als ausländischer Straftäter die Statistik beeinflußen mit allen übrigen Konsequenzen. U.a. wird auch das zuständige Ausländeramt über die Straffälligkeit informiet, was wiederum Einfluß auf die ausländerrechtliche Seite haben kann.
Erklärt wird diese Vorgehensweise mit dem erforderlichen Informationsaustausch unter den Polizeidienststellen. Wird der Pakistani beispielsweise im Bereich einer anderen Polizeidienststelle überprüft, sollen die dortigen Beamten wissen, daß der Mensch schon einmal polizeilich in Erscheinung getreten ist. Einen wirklichen Nutzen hat der Polizeibeamte in der Regel dadurch nicht. Ebenso überflüssig sind die meisten Kriminalakten. Sie bereiten nur ein mehr an Arbeit. In den wenigsten Fällen werden daraus für spätere Ermittlungen Erkenntnisse gezogen.
Tatsächlich schönen derartige Fälle die Statistik. Denn in erster Linie wird die Kriminalitätsstatistik Jahr für Jahr als polizeiliche Erfolgsbilanz vorgestellt, deren Aufklärungsquote die Öffentlichkeit aufrütteln könnte, wüßte sie über die real geklärten Straftaten Bescheid. Eine polizeiliche Straftatenklärung bedeutet noch lange nicht, daß der Tatverdächtige auch verurteilt wird oder der Straftat überführt ist. Insbesondere auf dem Gebiet der sogenannten Massenkriminalität wird mit der polizeilichen Fallklärung Schindluder betrieben.
Die Aufklärungsquote im Diebstahlsbereich insbesondere im Bereich des schweren Diebstahls liegt unter 20 %. Sie läge vermutlich weit unter 10 %, würden nur die real geklärten Fälle gezählt.
So kann es passieren, daß ein PKW-Aufbrecher auf frischer Tat betroffen und festgenommen wird.
Er gibt vielleicht in seiner Vernehmung zu, in der Tatnacht 10 Fahrzeuge in einem Stadtviertel durch Einschlagen einer Seitenscheibe aufgebrochen zu haben. Nun ist bekannt, es sind oftmals mehrere Tätergruppen oder einzelne Täter unabhängig von einander tätig. Der modus operandi „Einschlagen der Seitenscheibe“ ist nicht gerade selten, zudem wird er bei der Anzeigenaufnahme in diesen Fällen sehr nachläßig beschrieben, denn eine Scheibe ist für viele Polizisten eingeschlagen, weil sie zersplittert ist, obwohl sie aufgehebelt wurde oder mit Keramikteilchen zerstört wurde. Trotzdem kann dieser Täter damit rechnen, daß ihm im günstigen Fall alle in dieser Nacht aufgebrochenen PKW-Aufbrüche mit eingeschlagener Scheibe zur Last gelegt werden. Im ungünstigen Fall – und das ist die Regel – werden ihm die PKW-Aufbrüche mit diesem modus operandi der letzten Zeit aufgebürdet, insbesondere dann, wenn der Täter polizeilich schon in Erscheinung getreten ist.
Geht es um die Statistik und damit um die Aufklärungsquote wird für einige Polizisten Pietät ein Fremdwort. Nach einem Verkehrsunfall mit einem gestohlenen Wagen kamen zwei Autodiebe im Bereich eines Polizeipräsidiums ums Leben, weil sich der geknackte Riegel des Lenkradschloßes im Schloß verklemmte und das Lenkrad blockierte. Den beiden Toten wurden die Autodiebstähle der letzten Wochen angelastet.
Und wer sich fragt, warum das ganze, den einzelnen Sachbearbeiter braucht doch nicht die Kriminalstatistik zu interessieren, ist bei der Beantwortung dieser Frage schon bei einem polizeilichen Dilemma angelangt. Für sein berufliches Fortkommen ist der Sachbearbeiter – der in der Hierarchie unten stehende Polizist – auf die Beurteilung seines Vorgesetzten – Kommissariatsleiter o.ä. – angewiesen und da die Aufklärungsquote wiederum für den Kommissariatsleiter wichtig ist, wird der Sachbearbeiter so handeln, wie das dem Kommissariatsleiter angenehm ist, zumal Polizisten zum Gehorchen und obrigkeitsstaatlichen Denken erzogen wurden.
Der Kommissariatsleiter braucht zum einen eine gute Aufklärungsquote, um seine Stellung zu festigen und eine gute Leistung zu begründen, denn trotz der gleichbleibenden Dienstgrade in diesen Positionen gibt es die Möglichkeit der Beför-derung in eine höhere Gehaltsstufe. Die Beförderung in eine höhere Gehaltsstufe ist aber auch von der Kommissariatsstärke abhängig – also davon, wieviel Beamte einem Vorgesetzten unterstehen. Aus diesem Grund versucht der Kommissariatsleiter zum einen die Aufklärungsquote zumindest zu halten, zum anderen benötigt er möglichst viel Vorgänge, um einen größeren Personalbedarf zu begründen. Dies hält einen Polizeileiter auch nicht davon ab, neue Posten zu schaffen, die möglicherweise überflüssig sind oder durch andere Arbeitskräfte billiger erledigt werden könnten. Eine beliebte Verfahrens-weise ist es, Polizisten, die aus irgendwelchen Gründen ihre Arbeit nicht zur Zufriedenheit eines Vorgesetzten leisten, auf derartige Posten zu setzen, wobei es sich meist um Verwaltungstätigkeiten handelt.
Insbesondere wenn Straftatbestände die Möglichkeit der Abstufung bieten, hat ein Dienststellenleiter die Möglichkeit der Manipulation, was anhand von ein paar Beispielen verdeutlicht werden soll.
Ein Kommissariat zuständig für die Bearbeitung von Kapitaldelikten leidet unter gleichem Personalbestand und einer gleichbleibenden Anzahl von zu bearbeitenden Fällen. Um diesen Zustand zu beenden, geht der Kommossariatsleiter auf Vorgangssuche. Was ist da leichter, als aus Körperverletzungsdelikten versuchte Tötungsdelikte zu machen. So passieren nicht selten Messerstechereien o.ä. Körperverletzungsdelikte, die zudem den Vorteil haben, daß die Täter in den meisten Fällen bekannt sind. Also fordert der Kommissariatsleiter derartige Vorgänge an. Damit schlägt er zwei Fliegen mit einer Klappe. Die Anzahl der Vorgänge steigt und die Aufklärungsquote wird möglicherweise noch gesteigert, bleibt zumindest aber gleich. Der Kommissariatsleiter kann jetzt Personalbedarf begründen, hat somit die Möglichkeit einer Höhergruppierung und kann einen Anspruch wegen guter Leistungen (Motivation der Mitarbeiter – gestiegene Aufklärungsquote) begründen.
Umgekehrt ist diese Verfahrensweise ebenfalls möglich, denn neben dem Vorgangsauf-kommen muß wie bereits erwähnt auch die Aufklärungsquote stimmig sein. Ist dies nicht der Fall wird durch Manipulation der Straftat die Statistik beeinflußt. Dazu Beispiele. Unbekannte verlangen aus irgendwelchen Gründen von Menschen Geld und drohen deshalb beispielsweise mit der Tötung eines Familienmitglieds bei Nichtbezahlung. Diese Tatbestände der versuchten Erpressung werden oftmals durch Telefonanrufe oder Schreiben erfüllt. Der Ernsthaftigkeit entbehrt es oftmals jeglicher Grundlage. Trotzdem muß die Polizei von dem schweren Delikt ausgehen. Da die Ermittlungen in diesen Fällen nicht zum Täter führen, schaden die Straftaten der Statistik. Deshalb wird kurzer Hand  eine versuchte Erpressung auf eine Ordnungswidrigkeit „Belästigung der Allgemeinheit“ reduziert.
Ähnlich zu handhaben sind versuchte Straßenraubüberfälle. In den Morgenstunden benutzt eine ältere Frau einen Fußweg in einem Stadtgebiet. In der einen Hand hält sie einen Regenschirm, in der anderen Hand ihre Handtasche. Plötzlich wirft sie eine unbekannte Person von hinten zu Boden. Die Frau ruft sofort laut um Hilfe, worauf der Täter flüchtet. Auch hier muß davon ausgegangen werden, daß ein Raub versucht worden war. Aus diesem Grund nahmen die Polizeibeamten vor Ort die Anzeige dementsprechend auf und vermerkten diese Straftat. Von der sachbearbeitenden Dienststelle wurde es umgeändert. Von dem versuchten Raub blieb dort nur noch eine Körperverletzung übrig, die so in die Statistik einging. Der Täter wurde nicht ermittelt. Derartige Manipulationsbeispiele ließen sich endlos fortsetzen.
Was im kleinen gang und gebe ist, wird im großen nicht anders gehandhabt. Die wachsende Zahl der Drogentoten kann hier als Beispiel dienen. Jahrelang fand ein Drogentoter in der Statistik nur dann Berücksichtigung, wenn er quasi noch mit der Spritze in der Armbeuge aufgefunden wurde. In der letzten Zeit braucht nur ein Drogenabhängiger zu sterben und wird statistisch erfaßt. Erklärbar ist das Verhalten der Polizei damit, daß sie Konzepte zur Begrenzung der Drogenkriminalität erarbeitet hat. So überflüssig diese Konzepte sein mögen, dienen sie doch dazu mehr Personal und Ausstattung zu verlangen. Um die Forderungen zu begründen, werden steigende Zahlen der Drogentoten und ein anwachsen der Drogenkriminalität angeführt. Gleichzeitig werden diese statitistische Zahlen dazu benutzt, die Gefahr des organisierten Ver-brechens zu untermauern. Zunächst wurde die Existenz dieses Bereiches geleugnet. Im Stillen wurden Konzepte erarbeitet, die wiederum nur mit einem mehr an Personal und technischer Ausstattung zu verwirklichen sind. Was liegt es also näher, als statistische Zahlen heranzuziehen. Diese Zahlen können mittlerweile mehrfach genutzt werden. Zur Begründung der Konzepte im Bereich  der Drogenkriminalität, der organisierten Kriminali-tät, der  Massenkriminalität und mittlerweile auch der Jugendkriminalität, obwohl es hier zumindest Überschneidungen gibt.
Jede durch statistische Zahlen belegte Forderung nach mehr Personal, führt zu der Aussicht auf eine höherdotierte Stellung. Die Vergangenheit hat gezeigt, daß die Rufe der Polizei nicht ungehört verhallen. Mittlerweile hat sie verstanden, Ängste zu schüren und gleichzeitig Lösungskonzepte anzubieten, die daraufhinauslaufen den Apparat weiter aufzublähen. Ohne den Terrorismus und die Drogenproblematik wäre das BKA nicht die gigantische Behörde, die es heute darstellt – Wachstum und kein Ende in Sicht.
Was jedoch das schlimmste an dieser Politik ist, ist die fortschreitende Einschränkung der Freiheitsrechte. Denn mit immer mehr Personal möchte die Polizei sich die Arbeit immer mehr erleichtern.
Von einer deratigen Politik profitieren nur die Führungskräfte, die es jedoch vortrefflich verstanden haben den subalternen Polizisten gleiche Ansichten zu suggerieren. Würde in diesen Reihen endlich verstanden, daß mit immer mehr Personal, das eigene Gehalt nicht adäquat wachsen kann und die eigenen Freiheitsrechte immer weiter eingeschränkt werden, hätten Polizeiführer und Politiker nicht solch ein leichtes Spiel.
In dieser Republik gibt es genügend Polizei. Es stellt sich nur die Frage, ob diese Polizei auch adäquat eingesetzt wird. Während in den Frankfurter B-Ebenen der Bahnhöfe sowie den U-Bahnzügen private Wachmänner eingesetzt werden, um das Sicherheitsgefühl der Bürger zu gewährleisten, wird Polizei im Flughafen zum Objektschutz eingesetzt. Mit dem Einsatz privater Wachmänner wird das staatliche Gewaltmonopol ausgehebelt. Theo-retisch haben die Wachmänner nicht mehr Rechte als ein Privatmann. Faktisch sind sie jedoch zur Kriminalitätsbekämpfung und Prävention eingesetzt. In dem Einsatzbereich der Wachmänner ist mit dem Erkennen von Kriminalität zu rechnen, die ein sofortiges Einschreiten erforderlich macht, ohne daß die Polizei rechtzeitig verständigt werden kann. Erst die weiterführenden Maßnahmen können Polizeibeamte übernehmen.  In dem Mo-ment ist nur Polizei zuständig und einsetzbar. Private Wachdienste können für den Objektschutz wie im Frankfurter Flughafen eingesetzt werden, weil dieser Dienst nur eine Bewachung beinhaltet und im Gefahrenfall die zuständige Polizei verständigt werden kann. Während die privaten Wachdienste in den Frankfurter B-Ebenen nicht rund-um-die-Uhr eingesetzt werden, müssen sie im Objektschutz einen 24-Stunden-Dienst ableisten, was vermutlich zu teuer wird. Der ausgebildete Polizeibeamte im Objektschutz ist nunmal billiger als ein privater Wachmann auch wenn der Polizeibeamte durch diese Tätigkeit absolut unterfordert ist. Dementsprechend sind tausende von PolizistInnen im Objektschutzbereich eingesetzt. Arbeitskräfte, die für ihre eigentliche Aufgabe verloren sind. Es gibt Polizeirevierschichten, wo von die Hälfte der beamten pro Dienstschicht nur Objektschutz ableisten muß. Ein unhaltbarer Zustand.

Es gibt genügend Polizei. Es müssen nur die Aufgaben neu verteilt werden und der schwerfällige Beamtenapparat mit seinem in weiten Teilen überflüssigen Formalismus und Bürokratismus muß reformiert werden. Ist dies geschehen, brauchen wir nicht mehr Stellen innerhalb der Polizei, keine weiteren Eingriffsbefugnisse – eher weniger – und keine schärferen Gesetze.