Europol: Geschäftsordnung der Kontrollinstanz

Die Europol-Konvention ist zwar im Oktober 1998 in Kraft getreten. Dennoch konnte sie bisher nicht angewendet werden. Das Haager Amt arbeitet nach wie vor als Europol-Drogen-Einheit, darf also die eigenen Computersysteme noch nicht gebrauchen. Grund hierfür ist ein Streit zwischen den Regierungen der BRD und Frankreichs über die Geschäftsordnung der Gemeinsamen Kontrollinstanz, die vorab vom Rat einstimmig gebilligt werden muß. Die nationalen Datenschutzbeauftragten, die jeweils mit zwei Personen in der Kontrollinstanz vertreten sind, hatten sich im November 1998 auf einen Entwurf geeinigt.[1] Das darin vorgesehene Verfahren vor dem Beschwerdeausschuß der Kontrollinstanz – so befürchtet die französische Regierung – könnte die Geheimhaltung von Europol-Daten aufweichen. Laut Entwurf sollten die mündlichen Verhandlungen des Ausschusses grundsätzlich öffentlich sein, die Betroffenen und ihre AnwältInnen Zugang zu den Akten des Beschwerdeverfahrens erhalten und an Ortsterminen bei Europol teilnehmen können. Selbst der Entwurf der Datenschutzbeauftragten sah bei diesen hehren Grundsätzen weitreichende Ausnahmen vor. Europol oder ein Mitgliedstaat hätte im jeweiligen Falle „zwingende Gründe“ für eine Geheimhaltung vorbringen können. Gegen ein solches Veto sollten dem Ausschuß selbst nur geringe und den Betroffenen gar keine Möglichkeiten zustehen. Die zwingenden Gründen ergeben sich aus jenen Kriterien, mit denen nach Art. 19 der Europol-Konvention auch ein Auskunftsersuchen von Betroffenen abgelehnt werden kann: die „ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben von Europol“ sowie der „Schutz der Sicherheit der Mitgliedstaaten, (der) öffentlichen Ordnung oder (der) Bekämpfung von Straftaten“.

Ein von Arbeitsgruppen ausgearbeiteter Kompromiß[2] sieht neben leichten Änderungen des Entwurfs vor, daß der Rat und die Kontrollinstanz in Erklärungen, die der Geschäftsordnung beigefügt werden, die Ausnahmen noch deutlicher hervorheben. Der Rat hat am 12.3.1999 laut Presseerklärung „Fortschritte erzielt“. Der Ausschuß der ständigen Vertreter soll bis zur nächsten Ratstagung im Mai einen Beschluß vorbereiten.

(Heinrich Busch)

[1]   Ratsdok. 12402/98 Europol 112
[2]   Ratsdok. 12682/1/98 Rev. 1 Europol 116